Die Parkplätz am Dorfgemeinschaftshaus sowie das gesamte dazugehörige Grundstück sind Eigentum der Gemeinde Bischberg.
Auf dem Gelände befindet sich zudem ein Kinderspielplatz, der besondere Rücksicht und sichere Zugänge erfordert.
Das widerrechtliche Parken auf dem gesamten Grundstück ist daher nicht gestattet, da es die Nutzung beeinträchtigt und insbesondere die Sicherheit der Kinder gefährden kann.
Unbefugt abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig entfernt.
Wir bitten um Beachtung.