Bis 31. Januar 2023 müssen Eigentümerinnen und Eigentümer (Stichtag 1. Januar 2022) von Grundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft eine Grundsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt abgeben.
Damit die Erklärungen einfach, schnell und korrekt abgegeben werden können, haben wir einen Hinweiszettel mit den häufigsten Fehlern auf unserer Homepage hinterlegt, die zu einer zu hohen Grundsteuer führen.
Gerne erhalten Sie auch eine Ablichtung bei uns im Rathaus ausgehändigt.
Weiter wichtige Informationen, Erklärvideos und Hilfestellungen sind gesammelt unter www.grundsteuer.bayern.de zusammengefasst.