Am Donnerstag, 19.01.2023, findet um 18:00 Uhr die 01. öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates im Sitzungssaal des Rathauses Bischberg statt.
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| 1) | Generalsanierung des Hallenbades Bischberg; hier: Einbau einer Chlorgasanlage anstelle einer Elektrolyseanlage Referent: Dipl. Ing. Günther Kerling |
| 2) | Bericht über die Entwicklung der Öffentlichen Bücherei St. Markus im Jahr 2022; Referentin: Büchereileiterin Frau Kreszentia Nüßlein |
| 3) | Ferienprogramm 2022; Bericht der Jugendbeauftragten Frau Ulla Scharf |
| 4) | Vollzug des Umsatzsteuergesetz (UStG); Verlängerung der Optionserklärung der Gemeinde Bischberg zur Anwendung des § 2 Abs. 3 UstG |
| 5) | Aufbau und Implementierung eines Katastrophenschutzkonzeptes für die Gemeinde Bischberg; Vergabe zur Beschaffung der notwendigen Hilfsmittel zur Aufrechterhaltung der notwendigen Versorgungsinfrastruktur |
| 6) | Vorstellung des Projektes und Unterstützung der Förderung von „Region-Bamberg inklusiv“ |
| 7) | Generalsanierung des Hallenbades Bischberg; hier: Vergabe von Metallbau- und Holzarbeiten für den Bau eines Sichtschutzzaunes um das Lüftungsgerät (WV TOP 91/2022) |
| 8) | Wasserversorgung der Gemeinde Bischberg; hier: Vergabe der Arbeiten für die Verlegung einer Wasserleitung und eines Leerrohres von den Tiefbrunnen im Weipelsdorfer Wald zum Hochbehälter Bischberg zur Reduzierung des Härtegrades im Trinkwasser der Tiefzone Bischberg |
| 9) | Öffentliche Festlichkeiten und Vergnügungen; Beschluss über die Durchführung der Kirchweih 2023 in Bischberg und die finanzielle Beteiligung der Gemeinde Bischberg (WV TOP 84/2022) |
| 10) | Bestellung von Frau Margriet Kalb zur Schulverbandsrätin nach Art. 9 Abs. 3 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) |
| 11) | 7. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Bereiche „Industriegebiet Trosdorf“ und „Zwischenlagerfläche für Erdaushub“ hier: Feststellungsbeschluss |
| 12) | 5. Änderung und Erweiterung des Teil-Bebauungsplanes „Industriegebiet Trosdorf“ hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB |
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