Bitte beantragen Sie rechtzeitig (am besten noch vor Ablauf der Gültigkeit oder spätestens nach bekannt werden einer Reise) ein neues Ausweisdokument.
Für eine Neuausstellung werden benötigt:
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ein aktuelles, biometrisches Foto (nicht älter als ½ Jahr bis 1 Jahr) |
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das bisherige Ausweisdokument |
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die zu bezahlende Gebühr in bar oder mit EC-Karte |
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ausschließlich persönliche Beantragung |
Haben Sie von uns noch keinen Ausweis erhalten, benötigen wir zusätzlich:
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bei Ledigen: Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch |
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bei Verheirateten: Heiratsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift vom Familienbuch |
Dokument |
Gebühr |
Gültigkeitsdauer |
Reisepass (bis 23 Jahre) |
37,50 € |
6 Jahre |
Reisepass (ab 24 Jahre) |
60,00 € |
10 Jahre |
vorläufiger Reisepass |
26,00 € |
1 Jahr |
Kinderreisepass |
13,00 € |
1 Jahre |
Verlängerung Kinderreisepass |
6,00 € |
je nach Fall |
Personalausweis (bis 23 Jahre) |
22,80 € |
6 Jahre |
Personalausweis (ab 24 Jahre) |
37,00 € |
10 Jahre |
vorläufiger Personalausweis |
10,00 € |
3 Monate |
Zuschlag Expresslieferung bei Reisepässen + 32,00 €
Bitte planen Sie auch bei bei vorläufigen Dokumenten und Kinderreisepässen eine Bearbeitungszeit von 1 Woche ein.
Die bis 21.04.2023 beantragten Reisepässe können im Rathaus Bischberg, Schulstraße 16, Zimmer Nr. 1 mit Termin abgeholt werden.
Beantragte Personalausweise können erst nach Erhalt des PIN-Briefes abgeholt werden.
Ausweise werden nur an die antragstellende Person ausgehändigt (unter 16 Jahren grundsätzlich nur an die Eltern/Elternteil); ansonsten wird eine Vollmacht benötigt, diese kann bei der Beantragung von Ausweisen gleich mitgenommen werden.