| Sitzungstag: | Donnerstag, 7. Mai 2026, 18:00 Uhr |
| Sitzungsort: | Sitzungssaal des Rathauses Bischberg |
Der Erste Bürgermeister Michael Dütsch eröffnet die Gemeinderatssitzung um 18:00 Uhr im Sitzungssaal und stellt fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde und das Gremium beschlussfähig ist. Zudem begrüßt er den neu zusammengekommenen Gemeinderat der Legislaturperiode 2026–2032 sowie die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer.
| TOP 1 | Kommunalrecht; Vereidigung der neugewählten Gemeinderatsmitglieder |
Der Erste Bürgermeister Michael Dütsch vereidigt die neu gewählten Mitglieder des Gemeinderats gemäß Art. 31 Abs. 4 Satz 5 GO unter Verwendung der gesetzlich vorgesehenen Eidesformel. Anschließend beglückwünscht er die vereidigten Gemeinderatsmitglieder.
Dies sind: Yannik Dörr, Dipl.-Ing. (Univ.) Thomas Görlich Tobias Mück, Ralf Müllich, Dr. Heiko Plöhn, Markus Schütz, Dipl.-Ing. (Univ.) Martin Sterzinger und Matthias Weis.
| TOP 2 | Kommunalrecht; Entschädigung der/des Zweite/n Bürgermeisters/in |
Der Gemeinderat beschließt, die Entschädigung des Zweiten Bürgermeisters/der Zweiten Bürgermeisterin wie folgt neu zu regeln:
Der Zweite Bürgermeister/die Zweite Bürgermeisterin erhält neben seiner/ihrer Entschädigung als Gemeinderatsmitglied eine monatliche laufende Entschädigung in Höhe von 520,00 EUR.
Die laufenden Entschädigungen nehmen an allgemeinen Besoldungsanpassungen nicht teil; eine Jahressonderzahlung wird nicht gewährt.
Mit der laufenden Entschädigung sind urlaubs- und krankheitsbedingte Vertretungen des Ersten Bürgermeisters bis zu drei Wochen pro Monat (21 Tage) abgegolten. Für darüberhinausgehende Vertretungszeiten im jeweiligen Monat erhält der Zweite Bürgermeister/die Zweite Bürgermeisterin 1/30 der monatlichen Besoldung (Grundgehalt A 16) des Ersten Bürgermeisters.
Auf diesen Betrag werden die dem Zweiten Bürgermeister/der Zweiten Bürgermeisterin als Gemeinderatsmitglied zustehenden Entschädigungen (Sitzungsgeld) für denselben Zeitraum angerechnet. Eine doppelte Vergütung für dieselbe Zeit und Tätigkeit erfolgt nicht.
| Abstimmung: | Für: | 20 | Gegen: | 0 |
| TOP 3 | Kommunalrecht; Entschädigung der/des Dritte/n Bürgermeisters/in |
Der Gemeinderat beschließt analog zu TOP 2 die Neuregelung der Entschädigung für den Dritten Bürgermeister/die Dritte Bürgermeisterin mit einer monatlichen laufenden Entschädigung in Höhe von 180,00 EUR.
| Abstimmung: | Für: | 20 | Gegen: | 0 |
| TOP 4 | Kommunalrecht; Neuerlass der Satzung zur Regelung der Fragen des Örtlichen Gemeindeverfassungsrechts |
1. Antrag zur GeschäftsO
Änderung der Anzahl der Sitze von 8 auf 9 des Haupt- und Finanzausschusses incl. Kultur- und Partnerschaftspflege und Bau- und Umweltausschusses
Der Gemeinderat beschließt eine Erhöhung der Anzahl der Ausschusssitze im Haupt- und Finanzausschuss, incl. Kultur- und Partnerschaftspflege sowie im Bau- und Umweltausschuss von derzeit 8 auf 9 Ausschussmitglieder.
| Abstimmung: | Für: | 4 | Gegen: | 16 |
2. Erlass der Satzung zur Regelung der Fragen des Örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Hauptsatzung)
Der Entwurf der Satzung zur Regelung der Fragen des Örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Hauptsatzung), der dem Beschluss als Anlage beigefügt ist, wird zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt.
Nähere Einzelheiten werden gesondert bekannt gemacht.
| Abstimmung: | Für: | 20 | Gegen: | 0 |
| TOP 5 | Kommunalrecht; Neuerlass einer Geschäftsordnung für den Gemeinderat 2026-2032 |
Protokollnotiz
Der neugewählte Gemeinderat Michael Eisentraut tritt um 18:45 Uhr in die Sitzung ein und nimmt seinen Platz ein. Der Erste Bürgermeister Michael Dütsch unterbricht die Sitzung und nimmt die Vereidigung des neugewählten Gemeinderates analog zu TOP 1/2026 (2026-2032) vor. Anschließend wird die Sitzung nach der kurzen Unterbrechung mit TOP 5/2026
(2026-2032) fortgeführt.
3. Antrag zur GeschäftsO vom 30. April 2026
Änderung des Zählverfahrens von Sainte-Lague/Schepers auf Hare-Niemeyer für die Verteilung der Ausschusssitze (GeschO III. Ausschüsse, 1. Allgemeines § 7 Bildung, Auflösung, Absatz (1), Satz 2)
Der Gemeinderat beschließt, in § 6 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung das Berechnungsverfahren nach Hare-Niemeyer zur Verteilung der Ausschusssitze festzulegen.
| Abstimmung: | Für: | 1 | Gegen: | 20 |
Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg beschließt nach eingehender Beratung die dem Sitzungsprotokoll als Anlage beigefügte Geschäftsordnung für die Wahlperiode 2026–2032. Der Entwurf der Geschäftsordnung, der dem Beschluss als Anlage beigefügt ist, wird zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt.
Nachrichtlich: Die in der Geschäftsordnung genannten Geldbeträge verstehen sich als Bruttobeträge.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Geschäftsordnung entsprechend auszufertigen und zu verteilen.
| Abstimmung: | Für: | 20 | Gegen: | 1 |
| TOP 6 | Kommunalrecht; Berufung von zwei weiteren Mitgliedern in den Stiftungsrat der Bürgerstiftung |
Der Gemeinderat beschließt folgende Personen/Vertretungen in den Stiftungsrat der Bürgerstiftung Bischberg zu entsenden:
die/der 1. Vorsitzende des Ortskulturring Bischberg 1973 e. V.
die/der Seniorenbeauftragte der Gemeinde Bischberg
Der Erste Bürgermeister Michael Dütsch wird beauftragt, die betreffenden Personen zu kontaktieren und zu erfragen, ob sie zur Übernahme des Ehrenamtes bereit sind, sowie die entsprechende Einwilligung einzuholen.
| Abstimmung: | Für: | 21 | Gegen: | 0 |
| TOP 7 | Kommunalrecht; Festlegung der Anzahl der weiteren Bürgermeister und deren Wahl |
Der Gemeinderat beschließt, – wie in der Vergangenheit – zwei weitere (stellvertretende) ehrenamtliche Bürgermeisterinnen bzw. Bürgermeister aus seiner Mitte zu wählen.
| Abstimmung: | Für: | 21 | Gegen: | 0 |
Die Wahl der/des Zweiten und Dritten Bürgermeisters/in erfolgt gemäß Art. 35 GO i. V. m. Art. 51 Abs. 3 GO in geheimer Abstimmung unter Leitung des Wahlausschusses mit Erstem Bürgermeister Michael Dütsch, Schriftführerin Renate Heinz und Verwaltungsangestellter Lena Weißfloch.
Zum Zweiten Bürgermeister wird im ersten Wahlgang Tobias Knoblach mit 18 von 21 gültigen Stimmen gewählt; er nimmt die Wahl an.
Bei der Wahl zum Dritten Bürgermeister erreicht im ersten Wahlgang keine Bewerberin bzw. kein Bewerber die erforderliche Mehrheit. Daher findet eine Stichwahl zwischen den Bewerbern mit den meisten Stimmen, Kreszentia Nüßlein und Martin Rünagel, statt. In der Stichwahl wird Martin Rünagel mit 11 von 21 gültigen Stimmen zum Dritten Bürgermeister gewählt; er nimmt die Wahl an.
Der Vorsitzende stellt die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl fest. Die Sitzung wird um 19:33 Uhr fortgesetzt.
| TOP 8 | Kommunalrecht; Vereidigung der weiteren Bürgermeister |
Der Erste Bürgermeister Michael Dütsch vereidigt gemäß Art. 27 KWBG i. V. m. § 38 Abs. 1 BeamtStG den neu gewählten Dritten Bürgermeister Martin Rünagel und nimmt den gesetzlich vorgeschriebenen Diensteid ab. Beim wiedergewählten Zweiten Bürgermeister entfällt die Vereidigung beziehungsweise die erneute Ablegung des Diensteides.
| TOP 9 | Kommunalrecht; Festsetzung der Dienstaufwandsentschädigung des Ersten Bürgermeisters |
Die Sitzungsleitung wird hier vom wiedergewählten Zweiten Bürgermeister Tobias Knoblach übernommen. Gemäß Art. 49 Abs. 3 GO stellt der Gemeinderat fest, dass der Erste Bürgermeister Michael Dütsch als Empfänger der Dienstaufwandsentschädigung persönlich beteiligt ist. Herr Dütsch wird daher von der Beratung und Abstimmung zu TOP 4/2026 (2026-2032) ausgeschlossen.
| Abstimmung: | Für: | 20 | Gegen: | 0 |
Der Gemeinderat Bischberg beschließt:
Für die durch das Amt bedingten Mehraufwendungen in der Lebensführung erhält der Erste Bürgermeister Michael Dütsch als kommunaler Wahlbeamter auf Zeit entsprechend der Anlage 2 zum KWBG ab dem 1. Mai 2026 eine Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von 610,00 EUR monatlich (Art. 46 Abs. 1 KWBG).
| Abstimmung: | Für: | 20 | Gegen: | 0 |
Erster Bürgermeister Michael Dütsch ist gemäß Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen und nimmt hieran nicht teil.
| TOP 10 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Die Sitzung endet um 19:48 Uhr.
Über Beschlüsse aus der Sitzung, die Änderungen bei einzelnen Sachverhalten bewirken, informiert die Verwaltung im Zuge der Umsetzung die Beteiligten gesondert.