Allgemeine Informationen
Im Gesamtgemeindegebiet Bischberg sichern ehrenamtlich engagierte Feuerwehrleute rund um die Uhr den Schutz von Menschen, Tieren und Sachwerten. Obwohl ihr Einsatz unentgeltlich erfolgt, entstehen der Gemeinde durch den Betrieb der Freiwilligen Feuerwehr erhebliche Kosten.
Aus diesem Grund mussten wir eine Feuerwehr-Gebührensatzung erlassen. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, informieren wir Sie hier darüber, in welchen Fällen auch für private Eigentümerinnen, Eigentümer sowie Nutzerinnen und Nutzer Kosten entstehen können – und wie Sie aktiv vorsorgen können.
Gemäß Art. 28 Abs. 3 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) trägt grundsätzlich die Gemeinde die Kosten für Einsätze der Feuerwehr. In bestimmten Fällen sieht das Gesetz jedoch eine Kostenersatzpflicht vor. Das bedeutet, dass bestimmte Personen oder Stellen, die durch den Einsatz entstandenen Kosten der Feuerwehr zu erstatten haben. Das betrifft insbesondere:
Diese Regelung dient nicht der Bestrafung, sondern dem Ziel, die kommunalen Haushalte zu entlasten und vermeidbare oder unbegründete Einsätze nicht aus Steuermitteln finanzieren zu müssen. Verursacher werden angemessen an den Kosten beteiligt.
Besonders bei Starkregen kann es zu überfluteten Kellern oder vollgelaufenen Grundstücken kommen. Da es sich hierbei häufig um freiwillige Leistungen der Feuerwehr handelt, sind die dabei entstehenden Kosten grundsätzlich vom Eigentümer selbst zu tragen.
Wir empfehlen daher dringend:
Für weitere Informationen oder Unterstützung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.