Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg hat in seiner Sitzung am 23.04.2026 die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Tolläcker“ in Trosdorf mit integriertem Grünordnungsplan, beschlossen.
Es wird die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan im Sinne des § 30 BauGB beschlossen.
Der Bereich der Erweiterung entspricht den Absichten des Flächennutzungsplanes, so dass eine Änderung nicht erforderlich ist.
Der Planungsbereich des Bebauungsplanes (ca. 3.877 m²) umfasst das Flurstück 190/49, 190/50, 190/51 der Gemarkung Trosdorf ganz und Teilflächen der Flurstücke 141, 142 und 143, Gemarkung Trosdorf, und wird wie folgt umgrenzt:
| - | im Nordosten und Osten durch landwirtschaftliche Fläche |
| - | im Nordwesten, Westen und Süden durch bestehende Bebauung |
Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan dargestellt.
Die Gemeinde beabsichtigt, den Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes nachzuverdichten und im Bereich der Erweiterung zusätzliche Baurechte auszuweisen. Am östlichen Rand des Geltungsbereiches entsteht die zugehörige Ausgleichsfläche.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB bekannt gemacht.
Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg hat in der Sitzung vom 23.04.2026 den Vorentwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Tolläcker“ in Trosdorf, mit integriertem Grünordnungsplan, in der Fassung vom 23.04.2026 gebilligt.
Gleichzeitig hat der Gemeinderat beschlossen, mit dem o. g. Bauleitplanentwurf die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB an der Planaufstellung zu beteiligen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes und die Begründung mit Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 23.04.2026 sind
vom 26. Mai 2026 bis einschließlich 30. Juni 2026
im Internet veröffentlicht und auf der Homepage der Gemeinde Bischberg unter folgendem Link online/digital einsehbar/zugänglich:
https://www.bischberg.de/bauleitplanung/typen/26/laufende-planungsverfahren.html
Zusätzlich sind die vorgenannten Unterlagen auch im Geoportal Bayern unter folgendem Link online/digital einsehbar/zugänglich:
https://www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal
Es wird darauf hingewiesen,
| - | dass Stellungnahmen während der Dauer der vorgenannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, |
| - | dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden können, |
| - | dass die vorgenannten Planunterlagen zusätzlich auch in den Amtsräumen des Rathauses der Gemeinde Bischberg, Schulstraße 16, 96120 Bischberg zu den allgemein bekannten Dienst-/Öffnungszeiten öffentlich ausliegen, öffentlich zugänglich sind und dort in Papierform eingesehen werden können. |
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.