| Sitzungstag: | Donnerstag, 22. Mai 2025, 18:00 Uhr |
| Sitzungsort: | Sitzungssaal des Rathauses Bischberg |
Der Erste Bürgermeister Michael Dütsch eröffnet die Gemeinderatssitzung um 18:00 Uhr im Sitzungssaal und stellt fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde und das Gremium beschlussfähig ist.
TOP 53
Öffentliche Sicherheit und Ordnung;
Vergabe des Neubaus eines Löschwasserbehälters im Gemeindeteil Tütschengereuth
Der Gemeinderat Bischberg beschloss, den Auftrag gemäß Angebot Nr. 111562434 vom 09.04.2025 zum Angebotspreis von 52.327,00 EUR netto an die Firma Mall GmbH, Hüfinger Str. 39–45, 78166 Donaueschingen, zu vergeben.
Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Haushalt 2025 unter der Haushaltsstelle 1301.9600 zur Verfügung.
TOP 54
Änderung von fünf Bebauungsplänen gemäß § 13 a BauGB in den Gemarkungen Bischberg und Trosdorf zum Thema Stellplatzrecht
Nachdem jedoch die Auswirkungen der vorgeschlagenen Anpassungen auf die Stellplatzversorgung als zu gering eingeschätzt werden und der Aufwand mit den Kosten dagegen als zu hoch eingestuft werden, entscheidet der Gemeinderat, diesen Schritt nicht weiter zu verfolgen.
TOP 55
Kommunales Ortsrecht;
Erlass einer Stellplatzsatzung
Die sogenannte Stellplatzsatzung (StS) regelt künftig die Anforderungen an Stellplätze in der Gemeinde und legt fest, unter welchen Bedingungen Stellplätze abgelöst werden können.
Der Satzungsentwurf, der als Anlage der Sitzungsniederschrift beigefügt wird, ist Bestandteil des Beschlusses. Die neue Satzung tritt am 1. Oktober 2025 in Kraft.
Mit diesem Beschluss verfolgt der Gemeinderat das Ziel, die Stellplatzversorgung in Bischberg auf eine zukunftsfähige Grundlage zu stellen und die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen klar zu definieren.
TOP 56
Vergabe der Bauleistungen für den Umbau der Industriestraße im Zuge des Neubaus des LIDL – Einkaufsmarktes und für die Errichtung von zwei Sedimentationsanlagen
Der Gemeinderat beschloss, den Auftrag für die Kanal- und Straßenbauarbeiten im Industriegebiet Trosdorf an die Firma Tiefbau Pfister GmbH, 96149 Breitengüßbach entsprechend des Angebotes vom 7. Mai 2025 zur geprüften Angebotssumme von 1.072.190,00 EUR brutto zu vergeben.
Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt eingestellt.
TOP 57
Vollzug der Gemeindeordnung;
Genehmigung der Nutzung des Gemeindewappens durch den Bürgerverein Trosdorf e.V.
Der Gemeinderat Bischberg hat dem Bürgerverein Trosdorf e. V. die grundsätzliche Verwendung des historischen Wappens der ehemaligen Gemeinde Trosdorf für die Kleidung der „Kerwa-Madla und Burschen“ im Rahmen der örtlichen Kirchweih genehmigt. Die Genehmigung erfolgt unter bestimmten Auflagen.
Diese Regelung kann auch auf weitere Anfragen des Bürgervereins Trosdorf e. V. zur Wappennutzung angewendet werden. Sie dient der Wahrung der Gleichbehandlung aller örtlichen Vereine und dem Schutz der kommunalen Hoheitszeichen.
TOP 58
Umbau und energetische Sanierung bestehendes Wohnhaus zum Wohnhaus mit Ferienwohnung im UG;
Weinbergstraße 8, Flurnummer 216/1, Gemarkung Bischberg (WV BA TOP 4/2025)
Der Erste Bürgermeister Michael Dütsch informiert über die Stellungnahme des Landratsamts Bamberg zur Überschreitung der Geschossigkeit im Zusammenhang mit einem geplanten Bauvorhaben. Obwohl das Landratsamt in seiner Stellungnahme vom 15. Mai 2025 auf den Fall eingegangen ist, entscheidet der Gemeinderat, das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben weiterhin abzulehnen.
Die Entscheidung erfolgt nach eingehender Prüfung der Stellungnahme und unter Berücksichtigung der örtlichen Bauvorschriften sowie der städtebaulichen Interessen der Gemeinde.
TOP 59
4. Änderung des Bebauungsplanes "Sachsenweg" mit gleichzeitiger 14. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Ortsteil" und 5. Änderung des Bebauungsplanes "Ziegelhüttenleithe";
Behandlung der Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg hat die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger, die im Rahmen der Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind, zur Kenntnis genommen. Zu den eingegangenen Anregungen wurden entsprechende Abwägungsbeschlüsse gefasst, die zu geringfügigen Anpassungen führten.
Der Satzungsbeschluss wurde vorerst zurückgestellt.
TOP 60
7. Änderung des Bebauungsplanes „Trosdorf West“ mit gleichzeitiger Aufhebung der 4. Änderung im Bereich der Flurnummer 158, Gemarkung Trosdorf, Hubertusweg 6. Die Bebauungsplanänderung erfolgt nach §13 a BauGB im beschleunigten Verfahren;
Behandlung der Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg hat die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger, die im Rahmen der Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind, zur Kenntnis genommen. Zu den eingegangenen Anregungen wurden entsprechende Abwägungsbeschlüsse gefasst, die zu geringfügigen Anpassungen führten.
Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg hat die 7. Änderung des Bebauungsplanes „Trosdorf West“ mit gleichzeitiger Aufhebung der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Trosdorf West“ in der Fassung vom 22. Mai 2025 gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung in der Fassung vom 22. Mai 2025 gebilligt.
TOP 61
Mitteilungen und Verschiedenes;
Anschließend war die nichtöffentliche Sitzung. Die in der Sitzung gefassten Beschlüsse zum Erlass von Satzungen bzw. Bekanntmachungen werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gesondert im amtlichen Teil des Mitteilungsblatts der Gemeinde Bischberg zu gegebener Zeit bekannt gemacht.
Ende der Sitzung war um 20:13 Uhr
Bischberg, 11. April 2025