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Mitteilungsblatt der Gemeinde Bischberg
Ausgabe 22/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Die unterfertigte Behörde erlässt als örtlich und sachlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 44 Abs. 1 und § 45 Abs. 1 und 3 StVO in Verbindung mit Art. 1 und 2 des Gesetzes zum Vollzug der StVO 

aus Gründen der Sicherheit und Ordnung

folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

Bischberg:

In folgenden Straßen wird die Beschilderung Parken mit Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen 3 Stunden– Zeichen 314 i.V.m Zeichen 1040-33 – angeordnet:

Industriestraße:

Auf den öffentlichen Parkplätzen in der Industriestraße gegenüber den Hausnummern 10 und 11, Flurstücknummer 297/9.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind gemäß § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 StVG und werden mit Geldbuße geahndet.

Bischberg, 20.05.2026

Gemeinde Bischberg
-Örtliche Straßenverkehrsbehörde-