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Mitteilungsblatt der Gemeinde Bischberg
Ausgabe 23/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Die unterfertigte Behörde erlässt als örtlich und sachlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 44 Abs. 1 und § 45 Abs. 1 und 3 StVO in Verbindung mit Art. 1 und 2 des Gesetzes zum Vollzug der StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

Bischberg:

In folgenden Straßen wird eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h – Zeichen 274-50 – angeordnet:

Verbindungsstraße zwischen Bischberg und Weipelsdorf:

Von der Ortsausfahrt Bischberg bis zum Ende der Sportanlage des FC Bischberg, wird die Geschwindigkeit aufgrund von auf die Straße einfahrenden Baufahrzeugen, auf 50 km/h in beide Richtungen reduziert.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind gemäß § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 StVG und werden mit Geldbuße geahndet.

Bischberg, 28.05.2026

Gemeinde Bischberg
-Örtliche Straßenverkehrsbehörde-