Ablagerung von Unrat, Baumaterial, ausgedientem Hausrat sowie Verkehrsbehinderungen durch parkende Fahrzeuge auf öffentlichem Grund
In letzter Zeit mussten wir leider wieder vermehrt feststellen, dass
| • | in der freien Natur und auf öffentlichem Grund (Straße, Gehweg, Parkbuchten usw.) Baumaterialien, ausgedienter Hausrat, etc. abgelagert werden. Diese Materialien sind ausschließlich über die öffentlichen Wertstoffhöfe zu entsorgen. Die Öffnungszeiten können der Seite 2 des Mitteilungsblattes entnommen werden. |
| • | noch gebrauchsfähige Gegenstände wie Bücherkisten, Wäschetrockner, Kleider, etc. mit dem Hinweis „zu verschenken“ auf öffentlichen und fremden Grund rechtswidrig abgestellt werden. |
| • | Grüngutabfälle, Altglas und Altkleider nicht in den öffentlichen Containern entsorgt werden. Sollten die Container am angefahrenen Standort bereits voll sein, sind die Stoffe wieder mitzunehmen und an einem anderen Containerstandort zu verbringen oder wieder mit nach Hause zu nehmen und zu einem späteren Zeitpunkt zu entsorgen. |
| • | parkende Kraftfahrzeuge, Baumaterialen, Kräne, etc. teilweise so auf öffentlichem Grund abgestellt werden, dass kein Durchgangsverkehr (z. B. Rettungsdienst, Feuerwehr) mehr möglich ist oder die Mindestbreite der Fahrbahn mit 3,05 m nicht mehr gegeben ist. |
Sollten Baumaterialien, Kräne, Mulden, Bauwagen auf öffentlichem Grund ohne die erforderliche Sondernutzungserlaubnis bzw. die verkehrsrechtliche Anordnung abgestellt oder verkehrsbehindernd geparkt werden sowie rechtswidrig Müll entsorgt werden, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße geahndet wird.
Die Ahndung entsprechender Ordnungswidrigkeiten bringt viele Unannehmlichkeiten mit sich und bindet Ressourcen in der Verwaltung, die bestimmt sinnvoller zum Wohle unserer Gemeinde eingesetzt werden können!
Helfen Sie mit! In Ihrem eigenen Interesse und für ein schönes Ortsbild!
Herzlichen Dank!