| Sitzungstag: | Donnerstag, 18. Juni 2026, 18:00 Uhr |
| Sitzungsort: | Sitzungssaal des Rathauses Bischberg |
Der Erste Bürgermeister Michael Dütsch eröffnet die Gemeinderatssitzung um 18:00 Uhr im Sitzungssaal und stellt fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde und das Gremium beschlussfähig ist. Zudem begrüßt er den neu zusammengekommenen Gemeinderat der Legislaturperiode 2026–2032 sowie die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer zu ihrer ersten Arbeitssitzung.
TOP 11 Kommunalrecht; Genehmigung der öffentlichen Niederschrift aus der 1. Gemeinderatssitzung
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 1. öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 7. Mai 2026.
| Abstimmung: | Für: | 18 | Gegen: | 0 |
TOP 12 Kommunalrecht – GeschäftsO des Gemeinderats; Bestellung der Ausschussmitglieder für den Haupt- und Finanzausschuss, den Bau- und Umweltausschuss sowie den Rechnungsprüfungsausschuss
Der Gemeinderat beschließt die Besetzung des Haupt- und Finanzausschusses, des Bau- und Umweltausschusses sowie des Rechnungsprüfungsausschusses entsprechend der als Anlage 1 beigefügten Übersicht. Der Vorsitz im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Bau- und Umweltausschuss wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durch den Ersten Bürgermeister wahrgenommen. Die Vertretung richtet sich nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) sowie der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Bischberg. Die Mitglieder und Stellvertreter der Ausschüsse werden wie in Anlage 1 dargestellt bestellt. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses sowie dessen Stellvertretung werden in einem gesonderten Beschluss bestimmt. Der Entwurf der Anlage 1 zur Geschäftsordnung des Gemeinderats Bischberg (Geschäftsordnung – GeschO), der der Niederschrift beigefügt wird, ist Bestandteil des Beschlusses und der Geschäftsordnung vom 7. Mai 2026. Die Verwaltung wird beauftragt, die getroffenen Bestimmungen umzusetzen und die entsprechenden Änderungen in den unter TOP 12/2026 (Wahlperiode 2026–2032) beschlossenen Anhang 1 zur Geschäftsordnung des Gemeinderats Bischberg (Geschäftsordnung – GeschO) einzuarbeiten.
| Abstimmung: | Für: | 18 | Gegen: | 0 |
Auszug aus der Anlage 1:
Haupt- und Finanzausschuss:
| Vorsitzender: | Erster Bürgermeister Michael Dütsch |
| Stellvertretung: | i. d. Rf. Zweiter Bürgermeister Tobias Knoblach/Dritter Bürgermeister Martin Rüngel/Dienstältestes Gemeinderatsmitglied Uwe Vollmuth |
| Name, Vorname | Gruppierung | 1. Stellvertretung | 2. Stellvertretung |
| Klaassen Hendrikus | CSU | Mück Tobias | Dörr Yannik |
| Knoblach Tobias | CSU | Schneider Christian | Mück Tobias |
| Rünagel Martin | Freie Wähler | Müllich Ralf | N.N. |
| Nüßlein Kreszentia | Bündnis 90/ Die Grünen | Dr. Plöhn Heiko | Bärmann Elke |
| Pfohlmann Aloisius | SPD | Elke Bärmann | Schütz Markus |
| Bickel Joachim | BI | Sterzinger Martin | Vollmuth Uwe |
| Eisentraut Michael | BI | Weis Matthias | Vollmuth Uwe |
| Scharf Ulla | BI | Gotthardt Walburga | Vollmuth Uwe |
Bau- und Umweltausschuss:
| Vorsitzender: | Erster Bürgermeister Michael Dütsch |
| Stellvertretung: | i. d. Rf. Zweiter Bürgermeister Tobias Knoblach/Dritter Bürgermeister Martin Rüngel/Dienstältestes Gemeinderatsmitglied Uwe Vollmuth |
| Name, Vorname | Gruppierung | 1. Stellvertretung | 2. Stellvertretung |
| Dörr Yannik | CSU | Knoblach Tobias | Klaassen Hendrikus |
| Schneider Christian | CSU | Klaassen Hendrikus | Mück Tobias |
| Müllich Ralf | Freie Wähler | Rünagel Martin | N.N. |
| Dr. Plöhn Heiko | Bündnis 90/ Die Grünen | Nüßlein Kreszentia | Scharf Ulla |
| Schütz Markus | SPD | Aloisius Pfohlmann | Görlich Thomas |
| Gotthardt Walburga | BI | Scharf Ulla | Eisentraut Michael |
| Sterzinger Martin | BI | Bickel Joachim | Eisentraut Michael |
| Weis Matthias | BI | Vollmuth Uwe | Eisentraut Michael |
Rechnungsprüfungsausschuss:
| Name, Vorname | Gruppierung | 1. Stellvertretung | 2. Stellvertretung |
| Mück Tobias | CSU | Dörr Yannik | Schneider Christian |
| Rünagel Martin | Freie Wähler | Müllich Ralf | Nüßlein Kreszentia |
| Bärmann Elke | SPD | Aloisius Pfohlmann | Schütz Markus |
| Eisentraut Michael | BI | Weis Matthias | Scharf Ulla |
| Vollmuth Uwe | BI | Sterzinger Martin | Bickel Joachim |
TOP 13 Kommunalrecht; Bestellung eines Ausschussmitglieds zur/zum Rechnungsprüfungsausschussvorsitzende/n und deren/dessen Stellvertretung
Der Gemeinderat bestimmt Herrn Uwe Vollmuth zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Bischberg und die Gemeinderätin Frau Elke Bärmann zur stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Bischberg. Die Verwaltung wird beauftragt, die getroffenen Bestimmungen umzusetzen und die entsprechenden Änderungen in den unter TOP 12/2026 (Wahlperiode 2026–2032) beschlossenen Anhang 1 zur Geschäftsordnung des Gemeinderats Bischberg (Geschäftsordnung – GeschO) einzuarbeiten.
| Abstimmung: | Für: | 18 | Gegen: | 0 |
TOP 14 Kommunalrecht; Bestellung der/des Jugendbeauftragten
Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg bestellt weiterhin Frau Ulla Scharf zur ehrenamtlichen Jugendbeauftragten der Gemeinde Bischberg. Die Verwaltung wird beauftragt die getroffene Bestellung umzusetzen.
| Abstimmung: | Für: | 18 | Gegen: | 0 |
TOP 15 Kommunalrecht; Bestellung der/des Seniorenbeauftragten und der/des Behindertenbeauftragten
Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg bestellt weiterhin Herrn Hendrikus Klaassen zum ehrenamtlichen Senioren- und Behindertenbeauftragten der Gemeinde Bischberg. Die Verwaltung wird beauftragt die getroffene Bestellung umzusetzen.
| Abstimmung: | Für: | 18 | Gegen: | 0 |
TOP 16 Öffentliche Sicherheit und Ordnung; Grundsatz- und Durchführungsbeschluss über den Umbau des Feuerwehrhauses Trosdorf im Zusammenhang mit der Beschaffung eines neuen Löschfahrzeugs (WV GR TOP 138/2025)
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom dargestellten Sanierungs- und Anpassungsbedarf am Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Trosdorf in der Pelzerstraße 1, 96120 Bischberg. Der Gemeinderat beschließt grundsätzlich die Durchführung der zur Anpassung an die Anforderungen der DIN 14092 „Feuerwehrhäuser“ sowie der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften erforderlichen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen. Diese umfassen insbesondere:
| - | die Vergrößerung der Toreinfahrt einschließlich der hierfür erforderlichen baulichen Anpassungen, |
| - | die Schaffung bzw. Anpassung von Einsatzumkleideräumen, |
| - | die Sanierung der Sanitärräume einschließlich der Errichtung einer Duschmöglichkeit sowie |
| - | die Erneuerung bzw. Überholung der Elektroinstallation bzw. Beleuchtung. |
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Arbeiten im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu veranlassen, die notwendigen Vergaben entsprechend den vergaberechtlichen Bestimmungen und der Geschäftsordnung vorzunehmen und die Maßnahmen umzusetzen. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel stehen bei der Haushaltsstelle 1301.053.9450 im Haushalt 2026 bzw. Finanzplan mit insgesamt 200.000,00 EUR zur Verfügung. Die bereits im Rahmen des Katastrophenschutzkonzeptes vergebene Errichtung einer Notstromeinspeisestelle bleibt von diesem Beschluss unberührt.
| Abstimmung: | Für: | 18 | Gegen: | 0 |
TOP 17 Jugendsozialarbeit an der Grundschule Bischberg;
Weiterführung der Übernahme der Kosten des Kooperationspartners ab dem Haushaltsjahr 2026 (WV TOP 33/2024)
Der Gemeinderat erklärt sich bereit, zunächst für die Haushaltsjahre 2026 bis 2028 befristet neben dem kommunalen Anteil für die Jugendsozialarbeit an der Grundschule Bischberg weiterhin den Eigenanteil des Kooperationspartners (Träger) in Höhe von 10 % zu übernehmen. Dieser beläuft sich im Jahr 2026 auf 4.307,17 EUR. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verhandlungen mit der AWO zur Pauschalierung der Overheadkosten fortzuführen. Darüber hinaus sind Möglichkeiten zu prüfen, für Leistungsangebote an der Grundschule Bischberg Zuwendungen zu reduzieren bzw. Entgelte von den Nutzern zu erheben (z. B. Wegfall der Essenszuschüsse, Beiträge zur Bereitstellung eines Essens, Kostenbeteiligungen für freiwillige Angebote) bzw. Einsparungen bei anderen Ausgaben zu erwirken. Entsprechende Haushaltsmittel werden in den Jahren bis 2028 zur Verfügung gestellt.
| Abstimmung: | Für: | 18 | Gegen: | 0 |
TOP 18 Richtlinien für die freiwillige Förderung der Gemeinde Bischberg für Vereine, Gruppen und Institutionen; Gewährung eines Investitionskostenzuschusses für die Sanierung des Vereinsheims des 1. FC 1926 Bischberg e.V.
Der Gemeinderat bewilligt dem 1. FC Bischberg 1926 e.V. für die Sanierung des Kellergeschosses des Vereinsheims am Leinritt eine Förderung in Höhe von 20 % der förderfähigen Gesamtkosten, höchstens jedoch 12.485,89 EUR. Die Bindungsfrist für die Zuwendung beträgt 25 Jahre. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Rechnungen sowie des endgültigen Finanzierungsplans frühestens im Haushaltsjahr 2027. Entsprechende Haushaltsmittel werden im Haushaltsjahr 2027 zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung wird beauftragt die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
| Abstimmung: | Für: | 18 | Gegen: | 0 |
TOP 19 Öffentliche Festlichkeiten und Vergnügungen; Beschluss über die Durchführung der Kirchweihen in Bischberg, Weipelsdorf, Trosdorf und Tütschengereuth 2026 im Gemeindegebiet Bischberg und die finanzielle Beteiligung der Gemeinde Bischberg (WV GR TOP 48/2025)
Der Gemeinderat beschließt, dem Ortskulturring Bischberg 1973 e.V. für die Durchführung des Festzeltbetriebs im Rahmen der Bischberger VereinsKERWA 2026 einen Zuschuss in Höhe von 10.000,00 EUR aus Mitteln der freiwilligen Vereinsförderung zu gewähren. Im Übrigen gelten die mit Gemeinderatsbeschluss TOP 48/2025 festgelegten Bedingungen zur Verwendung eines etwaigen Gewinns unverändert fort. Zur Gleichbehandlung der Kirchweihveranstaltungen im Gemeindegebiet beschließt der Gemeinderat ferner, für die Kirchweihen in Trosdorf, Tütschengereuth und Weipelsdorf die anfallenden öffentlich-rechtlichen Gebühren für Erlaubnisbescheide zu übernehmen, soweit keine gesetzliche oder sonstige Gebührenbefreiung der jeweiligen Veranstalter besteht. Darüber hinaus übernimmt die Gemeinde die Stromkosten sowie die Verbrauchs- und Einleitungsgebühren, soweit diese durch die gesonderte Nutzung gemeindlicher Anschlüsse entstehen. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel stehen bei Haushaltsstelle 3430.7180 zur Verfügung.
| Abstimmung: | Für: | 18 | Gegen: | 0 |
TOP 20 Straßenbaulast und Unterhaltung der gemeindlichen Verkehrsinfrastruktur; Vergabe von Straßensanierungsarbeiten im Gemeindegebiet (Himmelreichstraße, Hauptstraße und Leinritt) – Beschlussfassung über die Auftragsvergabe nach durchgeführtem Vergabeverfahren
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die Sanierung der Verkehrsflächen in Bischberg an die Firma Höllein Bau GmbH, Kirschäckerstraße 3, 96052 Bamberg, entsprechend ihrem Angebot vom 4. Februar 2026 zum Bruttoangebotspreis von 140.998,72 EUR zu vergeben. Die Maßnahmen sollen zeitnah ausgeführt werden. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Haushalt bei 6300.5130 zur Verfügung. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zum Vollzug des Beschlusses zu veranlassen.
| Abstimmung: | Für: | 18 | Gegen: | 0 |
TOP 21 Öffentliche Entwässerungseinrichtung; Auftragsvergabe zur Erweiterung des Untersuchungsumfangs der optischen Kanalinspektion und Kanalreinigung für den Abschnitt III um den Ortsteil Weipelsdorf
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag an die Firma Grellner und Baumgartner für den dritten Befahrungsabschnitt um die Kanalbefahrung im Gemeindeteil Weipelsdorf sowie des Hauptsammlers nach Bischberg zu erweitern. Für die zusätzlichen Leistungen entstehen gemäß dem Angebot vom 26. März 2026 Kosten in Höhe von 71.315,75 EUR (brutto). Die im Angebot vom 26. März 2026 zugrunde gelegten Einheitspreise entsprechen den Einheitspreisen des dritten Befahrungsabschnitts. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushalt veranschlagt. Die Verwaltung wird beauftragt, alle für den Vollzug des Beschlusses erforderlichen weiteren Schritte zu veranlassen.
| Abstimmung: | Für: | 18 | Gegen: | 0 |
TOP 22 Bauleitplanung – Nachbargemeinden – Stadt Bamberg; Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans (FNP) mit integriertem Landschaftsplan (LP) der Stadt Bamberg; Genehmigung der Stellungnahme der Gemeinde Bischberg im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag an die Firma Grellner und Baumgartner für den dritten Befahrungsabschnitt um die Kanalbefahrung im Gemeindeteil Weipelsdorf sowie des Hauptsammlers nach Bischberg zu erweitern. Für die zusätzlichen Leistungen entstehen gemäß dem Angebot vom 26. März 2026 Kosten in Höhe von 71.315,75 EUR (brutto). Die im Angebot vom 26. März 2026 zugrunde gelegten Einheitspreise entsprechen den Einheitspreisen des dritten Befahrungsabschnitts. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushalt veranschlagt.
Die Verwaltung wird beauftragt, alle für den Vollzug des Beschlusses erforderlichen weiteren Schritte zu veranlassen.
| Abstimmung: | Für: | 18 | Gegen: | 0 |
TOP 23 Bauleitplanung – Nachbargemeinden - Walsdorf; Beteiligung der Gemeinde Bischberg als Nachbargemeinde an der Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans und des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Gewerbegebiet Nord“ der Gemeinde Walsdorf; Genehmigung der Stellungnahme der Gemeinde Bischberg im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat nimmt die von der Verwaltung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Gemeinde Walsdorf und zur Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Gewerbegebiet Nord“ fristgerecht abgegebene Stellungnahme zur Kenntnis und billigt diese nachträglich.
| Abstimmung: | Für: | 18 | Gegen: | 0 |
TOP 24 Bauleitplanung der Gemeinde Bischberg – Änderung des Bebauungsplans „Röthelbach-Kirchberg“; Abschluss des Bauleitplanverfahrens zur 10. Änderung des Bebauungsplans im Bereich der Flurnummer 327/4, Gemarkung Bischberg; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg nimmt Kenntnis von den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger, die im Rahmen der Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind. Zu den eingegangenen Anregungen wurden entsprechende Abwägungsbeschlüsse gefasst. Durch diese Abwägungsbeschlüsse wurden geringfügige Änderungen veranlasst. Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg beschließt die 10. Änderung des Bebauungsplans „Röthelbachweg-Kirchberg“ in der Fassung vom 18. Juni 2026 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und billigt die Begründung in der Fassung vom 18. Juni 2026. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen sowie alle weiteren für das Inkrafttreten der Bebauungsplanänderung erforderlichen Verfahrensschritte zu veranlassen.
| Abstimmung: | Für: | 17 | Gegen: | 1 |
TOP 25 Mitteilungen und Verschiedenes;
Im Anschluss findet die nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.
Sitzungsende: 20:17 Uhr.
Hinweis: Über Beschlüsse aus der Sitzung, die Änderungen bei einzelnen Sachverhalten bewirken, informiert die Verwaltung im Zuge der Umsetzung die Beteiligten gesondert.