Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 6. Änderung des Teilbebauungsplanes „Industriegebiet Trosdorf“ Gemeinde Bischberg, Gemarkung Trosdorf, Landkreis Bamberg
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 15. Juni 2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 6. Änderung des Teilbebauungsplanes „Industriegebiet Trosdorf“ beschlossen.
Die Fa. Steinhäuser GmbH & Co. KG, Industriestraße 10, 96120 Bischberg (Flurnummer 297/18, Gemarkung Trosdorf) plant auf ihrem Werksgelände die Errichtung eines fünfgeschossigen Bürogebäudes. Das Gebäude soll an der Stelle des stillgelegten Putzsilos der Fa. Starkolith errichtet werden.
Der Bebauungsplan wird im Sinne des § 30 BauGB als qualifizierter Bebauungsplan im Regelverfahren durchgeführt.
Der Geltungsbereich beträgt ca. 1,06 ha. Das Gebiet umfasst die Flurnummer 297/18, Gemarkung Trosdorf, Industriestraße 10.
| Der Geltungsbereich wird wie folgt festgelegt: | |
| Im Norden | durch Campingplatz |
| Im Osten | durch das angrenzende Industriegebiet |
| Im Süden | durch die Industriestraße und die B26 |
| Im Westen | durch das angrenzende Industriegebiet |
Der Geltungsbereich für die Bebauungsplanänderung ist im nachfolgenden Lageplan dargestellt: