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Mitteilungsblatt der Gemeinde Bischberg
Ausgabe 27/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Bodenrichtwerte

Neufestsetzung der Baulandpreise (einschl. Erschließung) und Entschädigung bei Straßengrundabtretungen in der Gemeinde Bischberg (alle Gemeindeteile)

Die neu ermittelten Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses des Landratsamtes Bamberg wurden am 15. Mai 2024 veröffentlicht.

Diese gelten rückwirkend zum 1. Januar 2024 (z.B. als Grundlage der Wertermittlung für die Erbschaftssteuer).

Ab dem 1. August 2024 werden für Straßenabtretungen aus einem Baugrundstück und für Bauland (einschl. Erschließungskosten) in der Gemeinde Bischberg folgende Quadratmeterpreise neu festgesetzt:

Der Gemeinderat behält sich vor, im Einzelfall gesonderte Werte festzusetzen; bereits beschlussmäßig festgesetzte Werte bleiben grundsätzlich unberührt.

Die Bodenrichtwerte liegen im Sachgebiet 12 (Planen/ Bauen) der Gemeinde Bischberg für die Dauer eines Monats aus.

Bischberg, 26.06.2024
Michael Dütsch
Erster Bürgermeister