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Mitteilungsblatt der Gemeinde Bischberg
Ausgabe 27/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Auszug aus der Niederschrift über die 06. öffentliche Sitzung des Gemeinderates

Sitzungstag:

Donnerstag, 26. Juni 2025, 18:00 Uhr

Sitzungsort:

Sitzungssaal des Rathauses Bischberg

Der Erste Bürgermeister Michael Dütsch eröffnet die Gemeinderatssitzung um 18:00 Uhr im Sitzungssaal und stellt fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde und das Gremium beschlussfähig ist.

TOP 67

Vorstellung des Umbaus des Gemeindewaldes entlang der B26 zu einem Mittelwald;

Referent: Herr Lorenz Hertel, AELF Bamberg

Förster Lorenz Hertel stellt dem Gremium vor, den Gemeindewald in einen sogenannten Mittelwald umzuwandeln – eine Kombination aus Nieder- und Hochwald. Diese Bewirtschaftungsform bietet ökologische, wirtschaftliche und soziale Vorteile, insbesondere im Hinblick auf den Klimawandel: Sie fördert die Biodiversität, erhöht die Widerstandskraft des Waldes und ermöglicht eine nachhaltige Holznutzung. Zudem könnten naturschutzfachliche Ziele besser erreicht und der Aufwand für die Verkehrssicherung an der B26 reduziert werden. Die Rechtlervereinigung Trosdorf sowie die Untere Naturschutzbehörde stehen dem Vorhaben positiv gegenüber. Sollte sich nun auch der Gemeinderat dafür aussprechen, wäre in einem nächsten Schritt ein fachliches Umsetzungskonzept zu erarbeiten.

Ohne Abstimmung

TOP 68

Integriertes städtisches Entwicklungskonzept (ISEK);

Vergabe der Leistungen für die Schaffung der Freiluftbühne

Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme „Schaffung einer Freiluftbühne“ im Rahmen des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) umzusetzen. Die Fördermittelzusage der zuständigen Stelle ist datiert auf den 22. Mai 2025.

Die Bauausführung wird – entsprechend dem Ergebnis der öffentlichen Ausschreibung vom 26. November 2024 – an die Firma John GmbH, Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, Kaiweg 1, 96103 Hallstadt vergeben. Die anteiligen Baukosten für die Freiluftbühne belaufen sich auf 113.443,54 EUR.

Zudem werden die weiteren Planungsleistungen an Herrn Czerwonka vergeben.

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verträge nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben abzuschließen und die Maßnahme umzusetzen.

Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt 2025 eingestellt.

Abstimmung:

Für:

20

Gegen:

0

TOP 69

Wasserversorgungseinrichtung/Entwässerungseinrichtung;

Vergabe der Erneuerung der Kanal- und Wasserleitung im Zuge der Maßnahme Schloßhof

Der Gemeinderat beschließt den Auftrag für die Kanal- und Wasserleitungsarbeiten im Schloßhof in Tütschengereuth an die Firma Köhler Bauunternehmen GmbH, Zum Kreuzstein 10, 96170 Lisberg entsprechend des Angebotes vom 12. Juni 2025 zur geprüften brutto Angebotssumme von 180.880,00 EUR incl. 5 Prozent Nachlass zu vergeben.

Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt 2025 eingestellt.

Abstimmung:

Für:

20

Gegen:

0

TOP 70

Flurneuordnung und Dorferneuerung Tütschengereuth;

Neuabschluss der Kostenvereinbarung

Der Gemeinderat stimmt den Entwurf des Neuabschlusses der Kooperationsvereinbarung mit dem Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Bayern zur gemeinsamen Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE), Flurneuordnung und Dorferneuerung ab dem Jahr 2025 zu. Der Entwurf der neuen Vereinbarung, der der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt ist, ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmung:

Für:

20

Gegen:

0

TOP 71

Kommunales Ortsrecht:

Aufhebung der Satzung der Gemeinde Bischberg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Freizeit- und Gewerbepark Main-Regnitz, Bischberg-Trosdorf“ vom 25. Januar 2007

Der Gemeinderat hebt die Sanierungssatzung vom 25. Januar 2007 sowie die Änderungssatzung vom 14. Mai 2009 für das Sanierungsgebiet „Freizeit- und Gewerbepark Main-Regnitz, Bischberg-Trosdorf“ gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 BauGB auf und beschließt den Entwurf der Aufhebungssatzung für das förmliche Sanierungsgebiet „Freizeit- und Gewerbepark Main-Regnitz, Bischberg-Trosdorf“.

Der beiliegende Entwurf der Aufhebungssatzung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets „Freizeit- und Gewerbepark Main-Regnitz, Bischberg-Trosdorf“, der der Sitzungsniederschrift als Anlage beiliegt, ist Bestandteil des Beschlusses.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufhebung ortsüblich bekannt zu machen und die zuständigen Stellen entsprechend zu informieren.

Abstimmung:

Für:

20

Gegen:

0

TOP 72

Gemeindlicher Fuhrpark - Bauhof;

Grundsatzbeschluss zur Ersatzbeschaffung des AR Citymaster 1600 Classic

Der Gemeinderat beschließt die Ersatzbeschaffung des kommunalen Fahrzeugs AR Citymaster 1600 Classic mit dem amtlichen Kennzeichen BA GB 65 gemäß den obigen Ausführungen im Jahr 2026. Alternativ soll eine Beschaffung als Leasingfahrzeug mit ausgeschrieben werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beschaffung entsprechend den geltenden Vergabevorschriften rechtzeitig zu veranlassen.

Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2026 einzuplanen und werden bereitgestellt.

Abstimmung:

Für:

20

Gegen:

0

TOP 73

Durchführung der Umlegung nach § 82 BauGB für die Grundstücke Fl.-Nr. 428/3, 451/10, 451/12 und 451/13, Gemarkung Bischberg

Der Gemeinderat beschließt nach Erörterung mit den Eigentümern gemäß § 82 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der jeweils geltenden Fassung, den Beschluss über die vereinfachte Umlegung „Hohe Straße“, Gemarkung Bischberg.

Die vereinfachte Umlegung führt die Bezeichnung „Hohe Straße“.

Im Geltungsbereich der Umlegung befinden sich die Flurstücke 428/3, 451/10, 451/12 und 451/13 der Gemarkung Bischberg.

Das Verzeichnis zur vereinfachten Umlegung bildet die Grundlage dieses Beschlusses.

Abstimmung:

Für:

20

Gegen:

0

TOP 74

Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG);

Widmung des Parkplatzes Ringstraße am Spielplatz/Dorfgemeinschaftshaus Tütschengereuth als öffentlich-rechtliche Verkehrsfläche

Der Parkplatz am Dorfgemeinschaftshaus Tütschengereuth ist voll ausgebaut und erhält damit die Eigenschaft einer öffentlichen Straße (Art. 6 i.V. mit Art. 58 Abs. 2 Nr. 3 BayStrWG).

Die neu gewidmete Straße beschreibt sich wie folgt:

Der Parkplatz beginnt als nördlicher Abzweig der „Ringstraße“ und verläuft entlang der westlichen Grenze des Flurstückes 426/21. Er hat eine Breite von 12,35 m und endet 2,50 m vor der nördlichen Grenze des Flurstückes und es schließt der Fußweg zum Dorfgemeinschaftshaus an. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Bischberg.

Entsprechende Mittel zur Unterhaltung der Verkehrsfläche sind im Haushalt jährlich einzustellen.

Abstimmung:

Für:

20

Gegen:

0

TOP 75

Vollzug der Gemeindeordnung;

Genehmigung der Nutzung des Gemeindewappens durch den Ortskulturring Bischberg 1973 e. V.

Der Gemeinderat Bischberg genehmigt dem Ortskulturring Bischberg 1973 e. V. gemäß Antrag vom 10. Juni 2025 die Nutzung des Gemeindewappens zur Gestaltung der Vorderseite der Bürgermedaille.

Diese Regelung kann künftig analog für weitere Anfragen des Vereins gelten und dient der Gleichbehandlung aller örtlichen Vereine sowie dem Schutz der Hoheitszeichen.

Die Genehmigung erfolgt unter der Maßgabe, dass

jede Nutzung vorab vom Ersten Bürgermeister freigegeben wird,

sie ausschließlich gemeinnützig und ideell erfolgt,

keine kommerzielle Nutzung stattfindet,

und das Ansehen der Gemeinde gewahrt bleibt.

Abstimmung:

Für:

20

Gegen:

0

TOP 76

Sanierung Mittelschule Bischberg;

Vergabe der Leistungen für die Sanierung des Pausenhofes der Mittelschule

Der Gemeinderat beschließt, die Tiefbauarbeiten am Pausenhof in Bischberg an die Firma Göhl Straßenbau GmbH, In der Südflur 5, 96050 Bamberg entsprechend des Angebotes vom 17. Juni 2025 zur geprüften Angebotssumme von 517.314,00 EUR (brutto) zu vergeben.

Die weiteren Planungsleistungen werden an die SRP Ingenieur-Consult GmbH, Luitpoldstr. 51, 96052 Bamberg vergeben.

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verträge nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben abzuschließen und die Maßnahme umzusetzen.

Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt 2025 eingestellt.

Abstimmung:

Für:

20

Gegen:

0

TOP 77

Mitteilungen und Verschiedenes;

Anschließend folgt die nichtöffentliche Sitzung. Die Sitzung endet um 20:48 Uhr.

Die in der Sitzung gefassten Beschlüsse zum Erlass von Satzungen bzw. Bekanntmachungen werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gesondert im amtlichen Teil des Mitteilungsblatts der Gemeinde Bischberg zu gegebener Zeit bekannt gemacht.

Bischberg, 27. Juni 2025

Gemeinde Bischberg
SG 10 Zentrales