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Mitteilungsblatt der Gemeinde Bischberg
Ausgabe 28/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Flurneuordnung Weipelsdorf

Gemeinde Bischberg, Landkreis Bamberg

Gz.: B3-TG 7555  —  Bamberg, 05.07.2023

Bekanntmachung

Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken hat mit Plangenehmigungsbescheid vom 04.03.2021, Straßen und Wege im Verfahrensgebiet der Teilnehmergemeinschaft Weipelsdorf zu öffentlichen Straßen gewidmet (Art. 6 Abs. 1, 6 und Art. 8 Abs. 1, 5 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz).

Gewidmet wurde:

1. Der Weg (MKZ 116 017)

FlSt.: 756 / 2, T.v. 755, T.v. 744, T.v. 744 / 3 Gemarkung Bischberg und T.v. 491 Gemarkung Trosdorf

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zum öffentlichen Feld- und Waldweg i. S. von Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 und Art. 53 Nr. 1 BayStrWG

Die Widmung erfolgte mit der Maßgabe, dass sie erst mit der Verkehrsübergabe wirksam wird, wenn in diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen für die Widmung nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG vorliegen.

Die Verkehrsübergabe der o.g. gewidmeten Straßen und Wege erfolgte

für den Weg

MKZ 116 017

am 10.07.2023

Die Widmung sowie die Zeitpunkte der Verkehrsübergabe werden hiermit öffentlich bekannt gemacht (Art. 41 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 BayVwVfG, Art. 6 Abs. 6 Satz 2 und Art. 8 Abs. 5 Satz 1 BayStrWG).

Anfangs- und Endpunkt, sowie die Wegführung des gewidmeten Wegs ergibt sich aus der Widmungskarte (Stand vor der Besitzeinweisung) (M = 1 : 5000) der Teilnehmergemeinschaft Weipelsdorf.

Diese liegt zusammen mit dieser Bekanntmachung auf die Dauer von 2 Wochen, vom 17.07.2023 bis 31.07.2023 im Bauamt der Gemeinde Bischberg während der üblichen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme für jedermann aus. Die Widmungsverfügung kann bei der Teilnehmergemeinschaft Weipelsdorf, Nonnenbrücke 7 a, in Bamberg eingesehen werden.

Gez.
Deglmann
Bauoberrat
201179