Gemeinde Bischberg, Landkreis Bamberg
Gz.: B3-TG 7555 — Bamberg, 05.07.2023
Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken hat mit Plangenehmigungsbescheid vom 04.03.2021, Straßen und Wege im Verfahrensgebiet der Teilnehmergemeinschaft Weipelsdorf zu öffentlichen Straßen gewidmet (Art. 6 Abs. 1, 6 und Art. 8 Abs. 1, 5 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz).
| Gewidmet wurde: | |
| 1. Der Weg (MKZ 116 017) | |
| FlSt.: 756 / 2, T.v. 755, T.v. 744, T.v. 744 / 3 Gemarkung Bischberg und T.v. 491 Gemarkung Trosdorf | |
| - | zum öffentlichen Feld- und Waldweg i. S. von Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 und Art. 53 Nr. 1 BayStrWG |
Die Widmung erfolgte mit der Maßgabe, dass sie erst mit der Verkehrsübergabe wirksam wird, wenn in diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen für die Widmung nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG vorliegen.
| Die Verkehrsübergabe der o.g. gewidmeten Straßen und Wege erfolgte | ||
| für den Weg | MKZ 116 017 | am 10.07.2023 |
Die Widmung sowie die Zeitpunkte der Verkehrsübergabe werden hiermit öffentlich bekannt gemacht (Art. 41 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 BayVwVfG, Art. 6 Abs. 6 Satz 2 und Art. 8 Abs. 5 Satz 1 BayStrWG).
Anfangs- und Endpunkt, sowie die Wegführung des gewidmeten Wegs ergibt sich aus der Widmungskarte (Stand vor der Besitzeinweisung) (M = 1 : 5000) der Teilnehmergemeinschaft Weipelsdorf.
Diese liegt zusammen mit dieser Bekanntmachung auf die Dauer von 2 Wochen, vom 17.07.2023 bis 31.07.2023 im Bauamt der Gemeinde Bischberg während der üblichen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme für jedermann aus. Die Widmungsverfügung kann bei der Teilnehmergemeinschaft Weipelsdorf, Nonnenbrücke 7 a, in Bamberg eingesehen werden.