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Mitteilungsblatt der Gemeinde Bischberg
Ausgabe 28/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung

der Gemeinde Bischberg, Landkreis Bamberg, für das Haushaltsjahr 2024

Der Gemeinderat Bischberg hat am 18. April 2024 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen.

Die Haushaltssatzung wurde mit Schreiben des Landratsamtes vom 1. Juli 2024, Az. 11.1-941.2, zur Kenntnis genommen. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile und wird nachstehend gemäß Art. 24 Abs. 1 Satz 2 GO amtlich bekannt gemacht.

Der Haushaltsplan liegt vom Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Bamberg bis zur nächsten Bekanntmachung einer neuen Haushaltssatzung für die gesamte Zeit ihrer Wirksamkeit im Rathaus der Gemeinde Bischberg, Schulstraße 16, Zimmer Nr. 8, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Gemeinde Bischberg
- SG 10 Finanzen –
Gemeinde Bischberg
AZ: 941-1

Haushaltssatzung

der Gemeinde Bischberg, Landkreis Bamberg, für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung - GO - erlässt die Gemeinde Bischberg folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt;

er schließt im

Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und den Ausgaben mit

14.305.900,00 €

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

9.486.600,00 €

ab.

§ 2

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe - A -

315 v. H.

b) für die Grundstücke - B -

315 v. H.

2.

Gewerbesteuer

400 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf  —  500.000,00 €

festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.

Bischberg, den 5. Juli 2024
Michael Dütsch
Erster Bürgermeister