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Mitteilungsblatt der Gemeinde Bischberg
Ausgabe 28/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeindliche Veröffentlichungen

Neufestsetzung der Baulandpreise (einschl. Erschließung) und Entschädigung bei Straßengrundabtretungen in der Gemeinde Bischberg (alle Gemeindeteile)

Die neu ermittelten Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses des Landratsamtes Bamberg wurden am 9. Juni 2026 veröffentlicht.

Diese gelten rückwirkend zum 1. Januar 2026 (z.B. als Grundlage der Wertermittlung für die Erbschaftssteuer).

Ab dem 1. August 2026 werden für Straßenabtretungen aus einem Baugrundstück und für Bauland (einschl. Erschließungskosten) in der Gemeinde Bischberg folgende Quadratmeterpreise neu festgesetzt:

Der Gemeinderat behält sich vor, im Einzelfall gesonderte Werte festzusetzen; bereits beschlussmäßig festgesetzte Werte bleiben grundsätzlich unberührt.

Die Bodenrichtwerte liegen im Sachgebiet 12 (Planen/ Bauen) der Gemeinde Bischberg für die Dauer eines Monats aus.

Bischberg, 30.06.2026
Michael Dütsch
Erster Bürgermeister