| Wir informieren … | |
| - | über gesetzliche Ansprüche und Leistungen vor und nach der Geburt, wie z. B. Elterngeld, Kindergeld, Fragen zum Mutterschutz usw. |
| - | über finanzielle Leistungen wie z. B. der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ (eine Beantragung ist nur vor Geburt möglich). |
| - | über Hilfsangebote von anderen Stellen. |
| und beraten … | |
| - | ei Fragen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt bis zum 3. Lebensjahr des Kindes. |
| - | zu Schwangerschaft, Partnerschaft, beruflichen Fragen. |
| - | in Krisenzeiten. |
Sie erreichen die Mitarbeiterinnen der Schwangerenberatungsstelle unter der Rufnummer:
Frau Jacob, 0951/85-664
Frau Ziegler, 0951/85-684
oder per E-Mail unter schwangerenberatung@lra-ba.bayern.de.
Alle Beratungsgespräche sind kostenfrei und können auf Wunsch anonym erfolgen. Wir unterliegen der Schweigepflicht. Die Gespräche können persönlich oder telefonisch erfolgen.