Die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Bischberg hat am 22. November 2022 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.
Die Haushaltssatzung wurde mit Schreiben des Landratsamtes vom 12. Dezember 2022, Az. 11.1‑941.3, zur Kenntnis genommen. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile und wird nachstehend gemäß Art. 24 Abs. 1 Satz 2 KommZG amtlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan liegt vom Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Bamberg bis zur Bekanntmachung der nächsten amtlichen Haushaltssatzung im Rathaus der Gemeinde Bischberg, Schulstraße 16, Zimmer 8, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.
des Schulverbandes Bischberg, Landkreis Bamberg,
für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund Art. 40 KommZG i. V. m. Art. 63 ff. GO, Art. 9 BaySchFG erlässt der Schulverband Bischberg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und den Ausgaben mit — 500.900 EUR
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 181.900 EUR
ab.
§ 2
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
| § 4 | |
| Schulverbandsumlage | |
| (1) | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlage-Soll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 228.500 EUR festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage). |
| (2) | Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.10.2022 auf 95 festgesetzt. |
| (3) | Die Schulverbandsumlage (Verwaltungsumlage) wird je Verbandsschüler auf 2.405,2632 EUR festgesetzt. |
Investitionsumlage
Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 30.000,00 EUR festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
Schulverband Bischberg
Bischberg, den 20. Dezember 2022
Michael Dütsch
Schulverbandsvorsitzender