Der Gemeinderat Bischberg hat am 23. April 2026 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen.
Die Haushaltssatzung wurde durch das staatl. Landratsamt gem. Schreiben vom 9. Juli 2026, Az. 11.1-941.2, zur Kenntnis genommen. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile und wird nachstehend gemäß Art. 26 Abs. 2 Satz 1 GO amtlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung samt Haushaltsplan und Anlagen liegt vom heutigen Tag bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung für die gesamte Zeit ihrer Wirksamkeit im Rathaus der Gemeinde Bischberg, Schulstraße 16, Zimmer Nr. 8, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Haushaltssatzung der Gemeinde Bischberg, Landkreis Bamberg für das Haushaltsjahr 2026
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung - GO - erlässt die Gemeinde Bischberg folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und den Ausgaben mit 16.036.600,00 €
und im
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 8.731.800,00 €
ab.
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
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| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe - A - 238 v. H. |
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| b) für die Grundstücke - B - 238 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer 400 v. H. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,00 €
festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.