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Mitteilungsblatt der Gemeinde Bischberg
Ausgabe 30/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Hinweis zu Eintrittsvergünstigungen im Hallenbad

Um eine faire und ordnungsgemäße Nutzung der Eintrittstarife sicherzustellen, weist die Gemeinde Bischberg für das Hallenbad auf die geltenden Eintrittspreise und Vergünstigungsregelungen hin.

Ermäßigte Eintrittspreise werden ausschließlich für folgende Personengruppen gewährt:

  • Kinder unter 6 Jahre und Kinder ab vollendetem 6. Lebensjahr bis vor vollendetem 18. Lebensjahr,
  • Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung (gegen entsprechenden Nachweis),
  • Inhaberinnen und Inhaber einer gültigen Ehrenamtskarte,
  • Familien im Rahmen des geltenden Familientarifs.

Für Rentnerinnen und Rentner besteht keine allgemeine Eintrittsermäßigung. Daher ist grundsätzlich der reguläre Eintrittspreis zu entrichten.

Künftig werden verstärkt Kontrollen der gelösten Eintrittskarten sowie der erforderlichen Berechtigungsnachweise durchgeführt. Besucherinnen und Besucher werden gebeten, entsprechende Nachweise (z. B. Schwerbehindertenausweis, Ehrenamtskarte, Personalausweis) beim Betreten des Hallenbads bereitzuhalten.

Nachrichtlich: Wer vorsätzlich eine Eintrittskarte zu einem Tarif erwirbt, auf den kein Anspruch besteht, kann sich unter Umständen strafbar machen. Je nach Einzelfall kommen insbesondere der Verdacht eines Betrugs oder andere rechtliche Konsequenzen in Betracht. Darüber hinaus wird die Nachzahlung des korrekten Eintrittspreises verlangt werden oder der Zugang verwehrt.

Die Gemeinde Bischberg bittet alle Gäste um Verständnis und bedankt sich für die Einhaltung der geltenden Tarifbestimmungen. So tragen alle Besucherinnen und Besucher zu einem fairen und reibungslosen Badebetrieb bei.

Vielen Dank!

Gemeinde Bischberg
SG 10 Zentrales