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Mitteilungsblatt der Gemeinde Bischberg
Ausgabe 31/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Ausweisdokumente

Für Erledigungen im Einwohnermeldeamt ist ab sofort zwingend ein Termin erforderlich.

Bitte beantragen Sie rechtzeitig (am besten noch vor Ablauf der Gültigkeit oder spätestens nach bekannt werden einer Reise) ein neues Ausweisdokument.

Für eine Neuausstellung werden benötigt:

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ein aktuelles, biometrisches Foto (nicht älter als ½ Jahr bis 1 Jahr)

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das bisherige Ausweisdokument

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die zu bezahlende Gebühr in bar oder mit EC-Karte

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ausschließlich persönliche Beantragung

Haben Sie von uns noch keinen Ausweis erhalten, benötigen wir zusätzlich:

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bei Ledigen: Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch

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bei Verheirateten: Heiratsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift vom Familienbuch

Dokument

Gebühr

Gültigkeitsdauer

Reisepass (bis 23 Jahre)

37,50 €

6 Jahre

Reisepass (ab 24 Jahre)

60,00 €

10 Jahre

vorläufiger Reisepass

26,00 €

1 Jahr

Kinderreisepass

13,00 €

1 Jahre

Verlängerung Kinderreisepass

6,00 €

je nach Fall

Personalausweis (bis 23 Jahre)

22,80 €

6 Jahre

Personalausweis (ab 24 Jahre)

37,00 €

10 Jahre

vorläufiger Personalausweis

10,00 €

3 Monate

Zuschlag Expresslieferung bei Reisepässen + 32,00 €

Bitte planen Sie auch bei bei vorläufigen Dokumenten und Kinderreisepässen eine Bearbeitungszeit von 1 Woche ein.

Die bis 07.07.2023 beantragten Reisepässe können im Rathaus Bischberg, Schulstraße 16, Zimmer Nr. 1 mit Termin abgeholt werden.

Beantragte Personalausweise können erst nach Erhalt des PIN-Briefes abgeholt werden.

Ausweise werden nur an die antragstellende Person ausgehändigt (unter 16 Jahren grundsätzlich nur an die Eltern/Elternteil); ansonsten wird eine Vollmacht benötigt, diese kann bei der Beantragung von Ausweisen gleich mitgenommen werden.