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Mitteilungsblatt der Gemeinde Bischberg
Ausgabe 31/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Auszug aus der Niederschrift über die 06. öffentliche Sitzung des Gemeinderates

Sitzungstag:

Donnerstag, 25.07.2024, 18:00 Uhr

Sitzungsort:

Sitzungssaal des Rathauses Bischberg

Öffentlicher Teil

Der 1. Bürgermeister Michael Dütsch eröffnet die Gemeinderatssitzung um 18:00 Uhr im Sitzungssaal und stellt fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde und das Gremium beschlussfähig ist.

TOP 65

Mittelschule Bischberg;

Sanierung des Schulhofes und der Umgriffsflächen

Referent: Herr Dipl.-Ing. Markus Hopfengärtner

Beschluss:

Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch und von Herrn Dipl.-Ing. Markus Hopfengärtner dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.

Der Gemeinderat stimmt grundsätzlich dem vorgestellten Sanierungskonzept des Pausenhofes der Mittelschule Bischberg im Anschluss an die Teilsanierung der Mittelschule Bischberg vorbehaltlich einer weiteren Förderung nach FAG zu.

Die Verwaltung wird beauftragt einen entsprechenden Förderantrag bei der Regierung von Oberfranken zu stellen.

Abstimmung:

Für:

10

Gegen:

9

TOP 66

Mittelschule Bischberg;

Vergabe der Arbeiten Umbau Heizungszentrale und Umbaumaßnahme für hydraulischen Abgleich

Beschluss:

Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.

Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag zum Umbau der Heizungszentrale der Mittelschule Bischberg und Umbaumaßnahmen für den hydraulischen Abgleich an die Firma Drescher Haustechnik KG mit Sitz in 96135 Stegaurach, Friedhofstraße 7 entsprechend des Angebotes vom 18. Juli 2024 zur geprüften Angebotssumme von 93.468,79 EUR (brutto) zu vergeben.

Die Verwaltung soll mit der Firma Drescher Kontakt aufnehmen, ob noch Einsparpotenzial vorhanden ist.

Entsprechende Haushaltsmittel werden im Haushalt 2024 bereitgestellt.

Abstimmung:

Für:

13

Gegen:

5

GR Georg Schmitt war kurzzeitig abwesend

TOP 67

Teilsanierung der Mainstraße 14 - Vergabe der Gewerke Gerüst-, Zimmer-, Dachdecker- und Spenglerarbeiten bzw. Fensterarbeiten

Beschluss:

Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.

Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag zur Erneuerung des Daches des Anwesens „Mainstraße 14“ in Bischberg an die Firma Dach & Holzbau Matthias Steck mit Sitz in 96120 Bischberg, Leinritt 19 entsprechend des Angebotes vom 9. Juli 2024 zur geprüften Angebotssumme von 54.896,70 EUR (brutto) zzgl. der angebotenen Wärmedämmung in der letzten Geschoßdecke zu vergeben.

Der Auftrag für das Gewerk Fenster und Rollläden soll an die Firma Neubauer, mit Sitz in 96120 Bischberg, Walsdorfer Str. 4 zum Angebotspreis 6.334,25 EUR brutto bzw. 1.654,10 EUR brutto vergeben werden, wobei die Giebelfenster und -rollläden entfallen.

Haushaltsmittel wurden bei HSt. 0.4350.5000 mit 40.000,00 EUR im Haushalt 2024 bereitgestellt. Der Haushaltsüberschreitung wird zugestimmt.

Abstimmung:

Für:

18

Gegen:

1

TOP 68

Wasserversorgung;

Instandsetzung des Rohrbruchs Schulstraße vom 1. Juni 2024 –

Genehmigung der Vergabe der weiteren Wiederherstellungskosten

Beschluss:

Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.

Der Gemeinderat genehmigt nachträglich die Auftragsvergabe zur Wiederherstellung der Fahrbahn im Zuge des Rohrbruchs in der Schulstraße an die Firma Höllein Bau GmbH mit Sitz in 96052 Bamberg, Kirschäckerstraße 3 entsprechend des Angebotes vom 7. Juni 2024 zur geprüften Angebotssumme von 77.513,89 EUR (brutto) nach §§ 184, 185 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Der Haushaltsüberschreitung bei 8151.9500 wird zugestimmt.

Abstimmung:

Für:

19

Gegen:

0

TOP 69

Abwasseranlage der Gemeinde Bischberg;

Vergabe für die grabenlose Sanierung der Kanäle in der Hauptstraße im Bereich ALDI bis Schulstraße (I. BA)

Beschluss:

Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.

Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die grabenlose Sanierung der Kanäle in der Hauptstraße im Bereich ALDI bis Schulstraße (I. BA) entsprechend des Angebotes vom 11. Juli 2024 zur geprüften Angebotssumme in Höhe von 323.306,97 EUR brutto an die Swietelsky-Faber GmbH mit Sitz 90556 Cadolzburg, Nürnberger Str. 5-7 zu vergeben.

Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt eingestellt.

Abstimmung:

Für:

19

Gegen:

0

TOP 70

Breitbandausbau im Gemeindegebiet Bischberg;

Aktueller Sachstand und Beschluss über die weitere Vorgehensweise (WV GR TOP 30/2024);

Beschluss:

Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, das Konzept zum Glasfaserausbau erneut zu überarbeiten und sich insbesondere mit der Gründung einer Bürgernetgesellschaft näher zu befassen, damit der Breitbandausbau in der Gesamtgemeinde Bischberg vorangetrieben werden kann.

Ein voll eigenwirtschaftlicher Ausbau wäre ohne Förderung für den Haushalt eine zu große Belastung.

Abstimmung:

Für:

19

Gegen:

0

TOP 71

Bauantrag – Umbau einer Terrassenüberdachung, Anbau eines Carports an bestehender Garage;

Am Reuthersbach 3, 96120 Bischberg, Flurnummer 579, Gemarkung Trosdorf

Beschluss:

Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.

Für die Überdachung der drei Garagen und den Bau des Schuppens/Raums auf der vierten Garage wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Das Dach des Carports darf maximal bis auf zwei Meter an den öffentlichen Grund heranreichen. Die Planung ist entsprechend anzupassen. Die Hangabsicherung ist in den Planunterlagen darzustellen.

Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird nach § 31 Abs. 2 BauGB befreit.

Es wird darauf hingewiesen, dass für zusätzlich geschaffene Geschoßflächen Herstellungsbeiträge entsprechend den gemeindlichen Satzungen zu entrichten sind.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass derzeit Oberflächenwasser aus den gepflasterten Zufahrten vor den Garagen auf öffentlichen Grund abgeleitet wird.

Nach § 5 Abs. 5 der geltenden Entwässerungssatzung ist sämtliches Abwasser, welches auf einem Grundstück anfällt, in die Entwässerungsanlage der Gemeinde Bischberg einzuleiten (Anschluss und Benutzungszwang). Entsprechende Abläufe und Rinnen sind auf Privatgrund nachzurüsten.

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Abstimmung:

Für:

19

Gegen:

0

TOP 72

Bauantrag – Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage;

Pater-Fröschl-Straße 5, 96120 Bischberg, Flurnummer 178/8, Gemarkung Tütschengereuth

Beschluss:

Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.

Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird nach § 31 Abs. 2 BauGB befreit.

Das Grundstück ist im Mischsystem zu entwässern. In der vorliegenden Planung sind die Leitungsführungen und der Kontrollschacht bereits ordnungsgemäß dargestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass für zusätzlich geschaffene Geschoßflächen Herstellungsbeiträge entsprechend den gemeindlichen Satzungen zu entrichten sind.

Oberflächenwasser aus Hofflächen darf nicht direkt auf die Straße abgeleitet werden, sondern muss der Grundstücksentwässerung zugeführt werden.

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Abstimmung:

Für:

19

Gegen:

0

TOP 73

Personalangelegenheiten;

Grundsatzentscheidung zur Umsetzung des Tarifvertrags zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing – WV GR TOP 92/2021)

Beschluss:

Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.

Die Gemeinde Bischberg will zukünftig den gemeindlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf Grundlage des TV-Fahrradleasing das Angebot des Dienstrad-Leasings über die Gehaltsumwandlung mit 0,25 % Versteuerung des geldwerten Vorteils eröffnen.

Somit kann jede Beschäftigte bzw. jeder Beschäftigte max. ein Fahrrad einschließlich leasingfähigen Zubehörs im Wert von bis zu 7.000,00 EUR auf eine Dauer von 36 Monaten leasen und mit entsprechender Überlassungsvereinbarung auch privat nutzen. Die Versicherungsprämie für das Objekt (Fahrrad) trägt der Arbeitnehmer.

Der Gemeinderat Bischberg billigt hierzu den Abschluss der Dienstleistungsvereinbarung mit der primandis GmbH, Viktoriaallee 11 in 56130 Bad Ems.

Gesonderte Finanzmittel sind im Haushalt nicht einzustellen.

Abstimmung:

Für:

19

Gegen:

0

TOP 74

Personalangelegenheiten;

Grundsatzentscheidung zur Einrichtung für technische Arbeitshilfen in Form von Steharbeitstischen an Büroarbeitsplätzen

Beschluss:

Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.

Der Gemeinderat Bischberg stimmt grundsätzlich einer Ausstattung der Hauptarbeitsplätze im Rathaus mit höhenverstellbaren Schreibtischen zu. Nachdem die Mitarbeitenden aber gewisse Bewegungsabläufe im Berufsalltag haben, ist analog zur Vorgehensweise bei der Bildschirmarbeitsplatzbrille ein Befundbericht auf Notwendigkeit durch den Arbeitsmedizinischen Dienst der Gemeinde Bischberg zu erwirken und dieser durch einen Facharzt zu bestätigen.

Es soll jedoch darauf geachtet werden, dass die Umgestaltung so einfach wie möglich gehalten wird. Der höhenverstellbare Schreibtisch soll dann nur aus einer festen Arbeitsfläche von 160 cm x 80 cm (max. 100 cm) bestehen. Eine Umgestaltung ganzer L-Formen oder Sonderbauten mit Tresen wird nicht befürwortet. Ebenso der Austausch von weiterem Zubehör wie Bürostühlen, etc..

Entsprechende Haushaltsmittel werden bereitgestellt.

Abstimmung:

Für:

19

Gegen:

0

TOP 75

Personalangelegenheiten;

Grundsatzentscheidung zur Umsetzung des § 10 Abs. 6 TVöD - Einführung von tarifvertraglichen Langzeitkonten

Beschluss:

Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.

Der Gemeinderat Bischberg stimmt grundsätzlich der Einführung von Langzeitkonten im Sinne von § 10 Abs. 6 TVöD und § 7 b Ziffer 1 SGB IV zu.

Jedoch können Einzelvereinbarungen zur Einrichtung eines Langzeitkontos nur unter folgenden Vorgaben gebildet werden:

Grundsätzlich werden nur Arbeitszeitkonten als Wertguthaben geführt.

Einführung des Langzeitkontos nur zum Zwecke des vorzeitigen Eintritts in den Ruhestand maximal ein Jahr vor Beginn der Regelaltersrente mit der Möglichkeit bis zu sechs Monate als Überstunden einzuarbeiten.

Der 1. Bürgermeister Michael Dütsch wird ermächtigt die Einzelvereinbarungen mit den Beschäftigten im Rahmen seiner Amtsgeschäfte auch für die Beschäftigten ab der EG 9 des TVöD abzuschließen. Ebenso darf er näher bestimmte Einzelheiten im Rahmen der Kriterien selbst auf den Einzelfall bezogen festlegen.

Abstimmung:

Für:

19

Gegen:

0

TOP 76

Mitteilungen und Verschiedenes;

anschließend nichtöffentliche Sitzung.

Gemeinde Bischberg

SG 10 Zentrales