der Gemeinde Bischberg, Landkreis Bamberg, für das
Haushaltsjahr 2025
Der Gemeinderat Bischberg hat am 10. April 2025 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen.
Die Haushaltssatzung wurde mit Schreiben des Landratsamtes vom 14. Juli 2025, Az. 11.1-941.2, zur Kenntnis genommen. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile und wird nachstehend gemäß Art. 24 Abs. 1 Satz 2 GO amtlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan liegt vom Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Bamberg bis zur nächsten Bekanntmachung einer neuen Haushaltssatzung für die gesamte Zeit ihrer Wirksamkeit im Rathaus der Gemeinde Bischberg, Schulstraße 16, Zimmer Nr. 8, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Gemeinde Bischberg
AZ: 941-1
der Gemeinde Bischberg, Landkreis Bamberg, für das
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung - GO - erlässt die Gemeinde Bischberg folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
in den Einnahmen und den Ausgaben mit — 14.778.100,00 €
und im
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 7.303.600,00 €
ab.
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe - A - | 238 v. H. |
| b) | für die Grundstücke - B - | 238 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer |
| 400 v. H. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
— 500.000,00 €
festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.
Bischberg, den 28. Juli 2025