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Mitteilungsblatt der Gemeinde Bischberg
Ausgabe 31/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Parkende Fahrzeuge - „Feuerwehrgerätehaus“ - Achtung!

Aus wiederholt aktuellem Anlass…

wird ausdrücklich auf Folgendes hingewiesen:

Das Parken - aber auch „kurz anhalten und aussteigen lassen“ - vor den Feuerwehrgerätehäusern ist grundsätzlich verboten.

Bitte halten Sie die Zufahrt stets frei - sie ist lebenswichtig für schnelle Einsatzfahrten der Feuerwehr.

Vielen Dank für das Verständnis und Rücksichtnahme!

Gemeinde Bischberg
SG 11 Bürgerbüro