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Mitteilungsblatt der Gemeinde Bischberg
Ausgabe 31/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Auszug aus der Niederschrift über die 3. öffentliche Sitzung des Gemeinderates (2020-2026)

Sitzungstag:

Donnerstag, 23. Juli 2026, 18:00 Uhr

Sitzungsort:

Sitzungssaal des Rathauses Bischberg

Der Erste Bürgermeister Michael Dütsch eröffnet die Gemeinderatssitzung um 18:00 Uhr im Sitzungssaal und stellt fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde und das Gremium beschlussfähig ist. Zudem begrüßte er die große Anzahl von Zuhörinnen und Zuhörern.

TOP 28

Kommunalrecht; Genehmigung der öffentlichen Niederschrift aus der 2. Gemeinderatssitzung

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift über die 2. öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 18. Juni 2026.

Abstimmung:

Für: 21

Gegen: 0

TOP 29

Kommunalrecht – kommunale Zusammenarbeit; Abschluss eines Vertrags zur Festsetzung der Verwaltungsumlage mit dem Schulverband Bischberg

Der Gemeinderat Bischberg stimmt dem Abschluss des Vertrags zwischen dem Schulverband Bischberg und der Gemeinde Bischberg über die Festsetzung und Erstattung der Verwaltungsumlage für die Führung der Geschäftsstelle des Schulverbands entsprechend dem vorgelegten Entwurf zu. Der Entwurf der Vereinbarung über den Verwaltungskostenbeitrag zwischen dem Schulverband Bischberg und der Gemeinde Bischberg, der der Niederschrift in der Anlage beigefügt ist, ist Bestandteil des Beschlusses. Der Erste Bürgermeister Michael Dütsch wird ermächtigt, den Vertrag namens der Gemeinde Bischberg abzuschließen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die zum Abschluss des Vertrages erforderlichen weiteren Schritte zu veranlassen und den Vertragsabschluss vorzubereiten.

Abstimmung:

Für: 21

Gegen: 0

TOP 30

Interkommunale Zusammenarbeit - ARGE B²H²; Fortführung der Interkommunale Arbeitsgemeinschaft Stadt Bamberg, Gemeinde Bischberg, Stadt Hallstadt und Markt Hirschaid (WV GR TOP 119/2022)

Der Gemeinderat Bischberg beschließt, die Fortführung der interkommunalen Zusammenarbeit auf Grundlage der bestehenden ARGE-Vereinbarung zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und zur Vermeidung interkommunaler Konkurrenz bei der Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsunternehmen um weitere vier Jahre vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2030 zu verlängern. Ebenso befürwortet der Gemeinderat Bischberg die weitere Projektsteuerung bis zum 31. Dezember 2030 durch das Büro dwplanung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Steuerung und Beurteilung von großflächigen Einzelhandelsvorhaben im Gemeindegebiet weiterhin konsequent auf Grundlage des Interkommunalen Entwicklungskonzepts der GMA (2021) sowie des etablierten Prüf- und Moderationsverfahrens vorzunehmen. Entsprechende Haushaltsmittel (7910.6360) in Höhe von 1.400,00 EUR werden in den Planjahren 2027-2030 zur Verfügung gestellt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss entsprechend umzusetzen.

Abstimmung:

Für: 21

Gegen: 0

TOP 31

Bauleitplanung – Nachbargemeinde – Gemeinde Stegaurach; Genehmigung der Stellungnahme zum Bebauungs- und Grünordnungsplan „Krug-Gelände“, Gemeinde Stegaurach, Landkreis Bamberg - Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 i. V. mit § 3 Absatz 2 BauGB

Der Gemeinderat nimmt die von der Verwaltung im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 i. V. mit § 3 Absatz 2 BauGB zum Bebauungs- und Grünordnungsplan „Krug-Gelände“, Gemeinde Stegaurach, Landkreis Bamberg, fristgerecht abgegebene Stellungnahme „ohne Einwände“ zur Kenntnis und billigt diese nachträglich.

Abstimmung:

Für: 21

Gegen: 0

TOP 32

Bauleitplanung – Nachbargemeinde – Gemeinde Viereth-Trunstadt; Beschlussfassung zur Stellungnahme zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Viereth-West“ – Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 i. V. mit § 3 Absatz 2 BauGB

Der Gemeinderat beschließt, gegen die geplante 2. Änderung des Bebauungsplans „Viereth-West“ der Gemeinde Viereth-Trunstadt keine Einwände zu erheben. Für die Gemeinde Bischberg ergeben sich durch die Bebauungsplanänderung keine negativen Auswirkungen. Von einer weiteren Beteiligung am vorliegenden Verfahren wird abgesehen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss entsprechend zu vollziehen.

Abstimmung:

Für: 21

Gegen: 0

TOP 33

Bauleitplanung – Nachbargemeinde – Gemeinde Stegaurach; Beschlussfassung zur Stellungnahme zur 2. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (vBBP) „Sondergebiet Nahversorgung“ mit 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans (BBP/GOP) „Mittelberg“ - Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 i. V. mit § 3 Absatz 1 BauGB

Der Gemeinderat Bischberg beschließt, gegen die 2. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (vBBP) „Sondergebiet Nahversorgung“ mit 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans (BBP/GOP) „Mittelberg, Gemeinde Stegaurach, keine Einwände zu erheben. Für die Gemeinde Bischberg ergeben sich durch die Bebauungsplanänderung keine negativen Auswirkungen. Von einer weiteren Beteiligung am vorliegenden Verfahren wird abgesehen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss entsprechend zu vollziehen.

Abstimmung:

Für: 21

Gegen: 0

TOP 34

Bauleitplanung – Nachbargemeinde; Grundsatzbeschluss im Umgang mit den Stellungnahmen zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 i. V. mit § 3 Absatz 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 i. V. mit § 3 Absatz 2 BauGB

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, im Rahmen der Beteiligung an Bauleitplanverfahren benachbarter Städte und Gemeinden Stellungnahmen abzugeben oder auf eine erneute Stellungnahme zu verzichten, sofern die Belange der Gemeinde nicht oder nicht wesentlich berührt werden und keine neuen fachlichen oder rechtlichen Gesichtspunkte vorliegen. Werden wesentliche Belange der Gemeinde Bischberg berührt, ist die Angelegenheit dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Ist dies aufgrund der Beteiligungsfrist nicht möglich, wird die Verwaltung zur fristgerechten Abgabe der Stellungnahme ermächtigt; der Gemeinderat wird hierüber in der nächsten Sitzung informiert und die Stellungnahme zur nachträglichen Genehmigung vorgelegt.

Die Verwaltung wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses ab sofort beauftragt.

Abstimmung:

Für: 21

Gegen: 0

TOP 35

Bauleitplanung - ISEK; Bauvoranfrage zu den Flurnummer 69/3 und 67/1, Gemarkung Bischberg, Hauptstraße 102 (WV BA TOP 6/2026)

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur möglichen städtebaulichen Bedeutung der Flurnummern 69/3 und 67/1, Gemarkung Bischberg, zur Kenntnis und hebt den Beschluss des Bauausschusses vom 18. Juni 2026 (TOP 6/2026) auf. Der Gemeinderat stellt fest, dass die städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten der Grundstücke, insbesondere im Hinblick auf die Ziele des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK), bei der bisherigen Beratung und Beschlussfassung noch nicht abschließend betrachtet und abgewogen wurden.

Abstimmung:

Für: 20

Gegen: 1

TOP 36

Bauleitplanung der Gemeinde Bischberg; Entwicklung der Grundstücke Flurnummer 6 und 421, Gemarkung Tütschengereuth – ggf. Beauftragung eines Planungsbüros

Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Bebauungsplans „Große Große Stücke I“ sowie dessen Erweiterung um die Fl.-Nr. 6, Gemarkung Tütschengereuth. Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung von Wohnbauflächen auf den gemeindeeigenen Grundstücken. Im Rahmen der Bebauungsplanänderung ist die Erschließung des Baugebiets neu zu ordnen. Hierzu sind die Verbreiterung der Fahrbahn des Feigendorfer Wegs sowie die Fortführung des Gehwegs entlang der Grundstücke in die Planung aufzunehmen und die geänderte Trassierung im Bebauungsplan darzustellen. Der Gemeinderat beauftragt das Ingenieurbüro Weyrauther auf Grundlage des Honorarangebots vom 20. Juli 2026 zum Angebotspreis von 19.154,10 EUR (brutto) mit der Durchführung der Bebauungsplanänderung einschließlich der Erweiterung des Geltungsbereichs.

Die Verwaltung wird beauftragt, die zur Umsetzung des Beschlusses erforderlichen Schritte einzuleiten und das Bauleitplanverfahren nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs durchzuführen.

Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt eingestellt und werden für das nächste Jahr im Haushaltsplan eingestellt.

Abstimmung:

Für: 21

Gegen: 0

TOP 37

Bauleitplanung der Gemeinde Bischberg; 8. Änderung des Bebauungsplanes „Weinberge“ im Bereich der Flurnummer 229 und 230/3, Gemarkung Bischberg – Behandlung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Absatz 2 i. V. mit § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Bürgerinnen und Bürger, die im Rahmen der Verfahren gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und § 4 Absatz 2 BauGB eingegangen sind, entsprechend der Abwägungstabelle. Die dem Entwurf der Niederschrift beigefügte Abwägungstabelle ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmung:

Für: 20

Gegen: 1

TOP 38

Bauleitplanung der Gemeinde Bischberg; Abschluss des Bauleitplanverfahrens zur 8. Änderung des Bebauungsplanes „Weinberge“ im Bereich der Flurnummer 229 und 230/3, Gemarkung Bischberg – Billigungs- und Satzungsbeschluss gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg nimmt Kenntnis von den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger, die im Rahmen der Verfahren gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und § 4 Absatz 2 BauGB eingegangen sind. Zu den eingegangenen Anregungen wurden entsprechende Abwägungsbeschlüsse gefasst. Durch die Abwägungsbeschlüsse wurden geringfügige Änderungen veranlasst. Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg beschließt die 8. Änderung des Bebauungsplanes „Weinberge“ in der Fassung vom 23. Juli 2026 gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung und billigt die Begründung in der Fassung vom 23. Juli 2026.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen sowie alle weiteren für das Inkrafttreten der Bebauungsplanänderung erforderlichen Verfahrensschritte zu veranlassen.

Abstimmung:

Für: 20

Gegen: 1

TOP 39

Grundvermögen; Neufassung des Grundsatzbeschlusses über die Entschädigung für Straßengrundabtretungen sowie die Abtretung von Grün- und Baulandflächen im Gemeindegebiet

Der Gemeinderat beschließt die Neufassung des Grundsatzbeschlusses über die Entschädigung für Straßengrundabtretungen sowie die Abtretung von Grün- und Baulandflächen im Gemeindegebiet. Grundlage für die Festsetzung der Entschädigungs- bzw. Kaufpreise bilden die jeweils aktuellen Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses für die Ermittlung von Grundstückswerten im Landkreis Bamberg. Wurden für Teilflächen einer Flurnummer bereits in der Vergangenheit An- oder Verkäufe zu einem bestimmten Verkehrswert durchgeführt, so gilt dieser Verkehrswert bei weiteren An- oder Verkäufen ausschließlich für die seinerzeit zu diesem Verkehrswert veräußerte oder erworbene Quadratmeterzahl, sofern keine abweichenden Umstände vorliegen. Für darüberhinausgehende Flächen ist der Verkehrswert gesondert zu bestimmen. Der Gemeinderat behält sich vor, in begründeten Einzelfällen innerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten von diesem Grundsatzbeschluss abzuweichen und einen abweichenden Kaufpreis festzusetzen.

Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss umzusetzen und die Neufassung im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichung der Bodenrichtwerte bekannt zu machen.

Abstimmung:

Für: 20

Gegen: 0

GR Christian Schneider kurzzeitig abwesend.

TOP 40

Liegenschaftsverwaltung – Fischerei 23; Grundsatz- und Durchführungsbeschluss zur Wiederinstandsetzung der Mietwohnungen

Der Gemeinderat beschließt die Durchführung der erforderlichen Wiederinstandsetzungsmaßnahmen der Mietwohnungen im Gebäude „Altes Rathaus“, Fischerei 23 in Bischberg nach Abschluss der durchgeführten Fassadensanierung. Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Vergaben im Rahmen der Geschäftsordnung bis zur Höhe der bereitgestellten Haushaltsmittel eigenständig durchzuführen. Haushaltsmittel stehen bei der Haushaltsstelle 8800.9450 in Höhe von 320.900,00 EUR zur Verfügung.

Abstimmung:

Für: 21

Gegen: 0

TOP 41

Liegenschaftsverwaltung – Fischerei 23; Vergabeentscheidung zu „Trockenbau- (LOS 1) und Malerarbeiten (LOS 2)“

Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die Malerarbeiten Los II an die Firma Neller Maler und Putz GmbH, Heganger 27, 96103 Hallstadt entsprechend ihres Angebotes vom 7. Juli 2026 zur Brutto-Angebotssumme von 47.879,06 EUR zu vergeben. Weiterhin beschließt der Gemeinderat das Los I für die Trockenbauarbeiten an die Firma pro akustik Trockenbau GmbH, Neue Mainstraße 12, 96191 Viereth-Trunstadt entsprechend ihres Angebotes vom 6. Juli 2026 zur Brutto-Angebotssumme von 66.835,54 EUR zu vergeben. Im Angebotspreis sind bereits 4% Nachlass berücksichtigt. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt eingestellt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zum Vollzug des Beschlusses zu veranlassen.

Abstimmung:

Für: 21

Gegen: 0

TOP 42

Überörtliche Rechnungsprüfung; Bekanntgabe des Eingangs des Prüfungsberichts und Vorstellung der weiteren Bearbeitung

Der Gemeinderat nimmt die Bekanntgabe der Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses (Nr. 1 des Prüfungsberichts vom 3. Juni 2026) durch den Ersten Bürgermeister zur Kenntnis. Die Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses gilt damit als dem Gemeinderat bekanntgegeben. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Prüfungsbericht enthaltenen Prüfungsfeststellungen aufzuarbeiten, die erforderlichen Maßnahmen zu prüfen und dem Gemeinderat über das Ergebnis der Aufarbeitung zusammenfassend entsprechend zu berichten.

Abstimmung:

Für: 2

Gegen: 0

TOP 43

Mitteilungen und Verschiedenes;

Im Anschluss findet die nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.

Sitzungsende: 21:42 Uhr.

Hinweis: Über Beschlüsse aus der Sitzung, die Änderungen bei einzelnen Sachverhalten bewirken, informiert die Verwaltung im Zuge der Umsetzung die Beteiligten gesondert.

Bischberg, 27. Juli 2026

Gemeinde Bischberg
SG 10 Zentrales