Mitteilungsblatt der Gemeinde Bischberg
Ausgabe 31/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung von nichtöffentlichen Gemeinderatsbeschlüssen
Die Verwaltung gibt gemäß Art. 52 Absatz 3 der Gemeindeordnung (GO) den in der nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschluss bekannt, da die Gründe für die Geheimhaltung entfallen sind.
TOP 46 Bauleitplanung; Entwicklung der Grundstücke Flurnummer 260, 261, 262, 263, 303 und 304 Gemarkung Bischberg
Bischberg, 27. Juli 2026
Gemeinde Bischberg
SG 10 Zentrales