Im gesamten Gemeindegebiet wurde festgestellt, dass Hecken, Sträucher, Bäume usw. auf öffentlichen Grund ragen. Teilweise behindern die Überhänge den Fahr- aber auch den Fußgängerverkehr!
Wir bitten die Eigentümer bzw. Pächter usw. von Grundstücken, die Überhänge bis auf die Grundstücksgrenze - auch in der Höhe (lichter Raum Straße: 4,50 m, lichter Raum Gehweg: 2,50 m!) zurückzuschneiden, damit eine Beeinträchtigung des Fußgänger- und des Fahrverkehrs ausgeschlossen ist!