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Mitteilungsblatt der Gemeinde Bischberg
Ausgabe 32/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Vollzug des BauGB sowie der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Bayerische Gutachterausschussverordnung - BayGaV) - vom 05.04.2005 (GVBl. S. 88) in der jeweils gültigen Fassung

Richtwertfestsetzung für Bauland nach dem Stand vom 01.01.2022

Die Gemeinde Bischberg weist darauf hin, dass die Aufstellung der vom Gutachterausschuss ermittelten Richtwerte für Wohnbauflächen mit Erschließung, Gewerbeflächen und Ackerflächen, nach dem Stand vom 01.01.2022

in der Zeit vom 16. August 2022 bis einschließlich 16. September 2022,

im Rathaus der Gemeinde Bischberg, Schulstr. 16, Zimmer Nr. 16,

während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausliegt.

Darüber hinaus können die Bodenrichtwerte unter www.boris-bayern.de jederzeit abgerufen werden. Die Auskünfte sind gebührenpflichtig. Die Bodenrichtwerte können auch bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Bamberg abgefragt werden. Den Antrag auf Bodenrichtswertauskunft finden Sie auf der Internetseite: www.landkreis-bamberg.de

Bischberg, 05.08.2022
Michael Dütsch
1. Bürgermeister