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Mitteilungsblatt der Gemeinde Bischberg
Ausgabe 32/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Neufestsetzung der Baulandpreise (einschl. Erschließung) und Entschädigung bei Straßengrundabtretungen in der Gemeinde Bischberg (alle Gemeindeteile) ab 01.01.2022

Aufgrund der Aufstellung der vom Gutachterausschuss ermittelten Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen nach dem Stand vom 01.01.2022 werden ab 01.09.2022 für Straßengrundabtretungen aus einem Baugrundstück und für Bauland (einschl. Erschließung) folgende Quadratmeterpreise neu festgesetzt:

Straßenfläche/Bauland Bischberg

Ortskern und alte Baugebiete

225,00 €/m²

(bisher

200,00 €/m²)

Neubaugebiete

455,00 €/m²

(bisher

385,00 €/m²)

Straßenfläche/Bauland Trosdorf

175,00 €/m²

(bisher

175,00 €/m²)

Straßenfläche/Bauland Tütschengereuth

90,00 €/m²

(bisher

80,00 €/m²)

Straßenfläche/Bauland Weipelsdorf

240,00 €/m²

(bisher

180,00 €/m²)

Gewerbeflächen Industriegebiet Trosdorf

75,00 €/m²

(bisher

70,00 €/m²)

Ackerflächen

1,60 €/m²

(bisher

1,60 €/m²)

forstwirtschaftliche Fläche

0,80 €/m²

(bisher

0,80 €/m²)

Der Gemeinderat behält sich ausdrücklich vor, im Einzelfall gesonderte Werte festzusetzen; bereits beschlussmäßig festgesetzte Werte bleiben grundsätzlich unberührt.

Bischberg, 05.08.2022
Michael Dütsch
1. Bürgermeister