| Sitzungstag: | Donnerstag, 28.07.2022, 18:00 Uhr |
| Sitzungsort: | Sitzungssaal des Rathauses Bischberg |
Vor Beginn der Sitzung trifft sich der Gemeinderat zu einer Besichtigung des ehemaligen „Frey“ Anwesen in der Bischberger Hauptstraße 51.
Der Bürgermeister Michael Dütsch eröffnet im Anschluss die Sitzung im Sitzungssaal der Gemeinde Bischberg und stellte fest, dass fristgerecht und ordnungsgemäß geladen wurde.
Im Einvernehmen aller Gremiumsmitglieder wurde die Reihenfolge der öffentlichen Punkte geändert; TOP 79 und 80 wurden vor Top 78 vorgezogen, da der Referent Matthias Steck noch nicht anwesend war."
| TOP 77 | Trinkwasserversorgung der Gemeinde Bischberg; Vorstellung der Planungen zur Reduzierung des Härtegrades des Trinkwassers in der Tiefzone Bischberg Referent: Herr Dipl.-Ing. Winrich Bussinger, Höhnen & Partner Ingenieuraktiengesellschaft |
Beschluss:
Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch und von Herrn Dipl.-Ing. Winrich Bussinger dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.
Der Gemeinderat beschließt die Verlegung einer zusätzlichen Leitung von den Brunnen I und II im Weipelsdorfer Wald zum Hochbehälter „Vogelberg“.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Grundstücksverhandlungen zur Erhaltung der Leitungsrechte durchzuführen.
Die Kosten für den Neubau der Leitung betragen laut Kostenberechnung 619.500,00 EUR netto. Die Höhnen und Partner Ingenieuraktiengesellschaft wird mit den Leistungsphasen 4-9 entsprechend dem vorliegenden Ingenieurvertrag beauftragt.
Die Maßnahme ist zeitnah auszuschreiben und bis zum 30. Mai 2023 fertigzustellen.
Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt eingestellt bzw. im Jahr 2023 einzuplanen.
| Abstimmung: | Für: | 18 | Gegen: | 0 |
| TOP 78 | Teilsanierung der Mittelschule Bischberg hier: Vergabe der elektrischen Kabel- und Leitungsanlage |
Beschluss:
Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.
Neben dem hohen Angebotspreis haben sich während der Laufzeit der Ausschreibung neue Hausanschlusskonstellationen ergeben, die eine neue Ausschreibung sinnvoll machen.
Daher beschließt der Gemeinderat die Ausschreibung aufzuheben und die Maßnahme neu auszuschreiben. ECOPLAN Projekt GmbH Ingenieurbüro für technische Gebäudeausrüstung wird beauftragt, die Maßnahme zeitnah erneut auszuschreiben.
Durch eine erneute Ausschreibung sind keine zeitlichen Verzögerungen im Baufortschritt zu befürchten.
| Abstimmung: | Für: | 18 | Gegen: | 0 |
| TOP 79 | Neubau der Kindertagesstätte „St. Matthäus“; Genehmigung von drei Nachträgen der Firma Tröppner Haustechnik |
Beschluss:
Der Sachvortrag des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dient zur Kenntnis.
| Der Gemeinderat Bischberg genehmigt folgende Nachträge: | |
| - | Nachtrag der Firma Tröppner Haustechnik zur Isolierung vom 7. Mai 2022 über 5.482,63 EUR |
| - | Nachtrag der Firma Tröppner Haustechnik zur Warmwasseraufbereitung vom 5. Mai 2022 über 14.621,27 EUR |
| - | Nachtrag der Firma Tröppner Haustechnik für die Bambini-Waschtischlandschaften vom 7. Mai 2022 über 9.161,29 EUR |
Evtl. Preissteigerungen werden mitgetragen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die auf Planungsfehler beruhenden Zusatzkosten einzufordern.
Sollte es bei der HSt. 4645.039.9400 zu einer Überschreitung kommen, wird diese hiermit gebilligt. Die Mehrausgaben sind durch die Zuführung vom Verwaltungshaushalt auszugleichen.
| Abstimmung: | Für: | 18 | Gegen: | 0 |
| TOP 80 | Gemeindliches Grundvermögen - Fischerei 23; Vorstellung des Schadensgutachtens der Außenfassade und Billigung des Ausspruchs einer sanierungsbedingten Kündigung der Miete mit sozialer Auslauffrist |
Beschluss:
Der Sachvortrag des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dient zur Kenntnis.
Der Gemeinderat Bischberg ist sich im Klaren, dass aufgrund des vorliegenden Schadensgutachtens eine zeitnahe Sanierung des Mietanwesens „Fischerei 23“ erforderlich ist. Daher beschließt der Gemeinderat, das Architekturbüro jungkunst+zang+architekt+beratender ingenieur partnermbh mit den Leistungsphasen I-IV entsprechend des Honorarangebots vom 18. Juli 2022 mit den Planungsleistungen zur Sanierung des Alten Rathauses, Fischerei 23 in Bischberg, zu beauftragen.
Mit Vorlage des Erlaubnisantrags zur Sanierung der Holzfachwerkkonstruktion, Dachkonstruktion und Fassade des Anwesens „Altes Rathaus - Fischerei 23“ soll gegenüber den Mietern eine sanierungsbedingte Kündigung mit einer einheitlichen sozialen Auslauffrist von mindestens neun Monaten ausgesprochen werden. Zeichnet sich ein späterer Baubeginn ab, so kann eine längere Frist als die gesetzliche Auslauffrist gewählt werden.
Zudem wird die Verwaltung beauftragt Fördermittel für die Sanierungsmaßnahme zu beantragen.
Entsprechende Haushaltsmittel zur Umsetzung der Maßnahme sollen im Haushalt 2023 eingestellt werden.
| Abstimmung: | Für: | 14 | Gegen: | 4 |
| TOP 81 | Sanierung der Treppenanlage und des Fußweges vom „Kirchberg“ bis zur „Talstraße“ in Bischberg; |
| hier: Vergabe der Bauleistung |
Beschluss:
Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.
Der Gemeinderat beschließt, der Firma Rieger, Bürgermeister-Vonbrunn-Straße 4 96224 Burgkunstadt, den Auftrag für die Neugestaltung des Fußwegs und der Treppenanlage „Kirchberg-Talstraße“ entsprechend des Angebotes vom 27. Mai 2022 in Höhe von 21.003,50 EUR zu vergeben.
Die fehlenden Haushaltsmittel werden durch eine zu erwartende erhöhte Zuführung vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt gedeckt.
| Abstimmung: | Für: | 11 | Gegen: | 7 |
| TOP 82 | Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Widmung des neu ausgebauten „Kastanienwegs“ als gemeindliche Ortsstraße |
Beschluss:
Der Sachvortrag des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dient zur Kenntnis.
Kastanienweg:
Der Kastanienweg mit der Flurnummer 456/20, Gemarkung Bischberg, ist voll ausgebaut und erhält damit die Eigenschaft einer öffentlichen Straße (Art. 6 i. V. mit Art. 58 Abs. 2 Nr. 3 BayStrWG).
Die insgesamt gewidmete Ortsstraße „Kastanienweg“, Flurnummern 451/13 und 456/20, Gemarkung Bischberg, beschreibt sich neu wie folgt:
Sie beginnt als östlicher Abzweig von der Ortsstraße „Hohe Straße“ an der Südgrenze der Flurnummer 451/12, Gemarkung Bischberg, und endet nach 173 m an der Westgrenze der Flurnummer 456/7, Gemarkung Bischberg. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Bischberg. Die Unterhaltung der Verkehrsfläche ist im Haushalt jährlich einzuplanen.
| Abstimmung: | Für: | 17 | Gegen: | 0 |
GR*in Elke Bärmann war kurzzeitig abwesend.
| TOP 83 | Digitalisierung des Rathauses Bischberg; Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) durch Installation des Bürgerserviceportals der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) |
Beschluss:
Der Sachverhaltsvortrag des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dient zur Kenntnis.
Der Gemeinderat beschließt in Erweiterung des Beschlusses vom 7. November 2019 den Ankauf des Bürgerserviceportals der AKDB zur Umsetzung der Forderungen nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) gemäß dem Angebot vom 15. Juli 2022 in Höhe von 21.491,10 EUR.
Nach der Förderrichtlinie „Digitales Rathaus“ entsteht für die Kommune eine Eigenbeteiligung in Höhe von 2.149,11 EUR.
Die Verwaltung wird beauftragt, vor Abschluss eines Vertrages mit der AKDB einen entsprechenden Förderantrag nach der Förderrichtlinie „Digitales Rathaus“ zu stellen.
Entsprechende Haushaltmittel sind im Haushalt 2022 eingeplant.
| Abstimmung: | Für: | 18 | Gegen: | 0 |
| TOP 84 | Öffentliche Festlichkeiten und Vergnügungen; Beschluss über die Durchführung der Kirchweih in Bischberg und die finanzielle Beteiligung der Gemeinde Bischberg |
Beschluss:
Der Sachvortrag des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dient zur Kenntnis.
Der Gemeinderat beschließt grundsätzlich, dass im Gemeindegebiet Kirchweihveranstaltungen durchgeführt werden sollen, soweit diese zu dem jeweiligen Zeitpunkt auch rechtlich zulässig sind.
Für die Ausgestaltung gilt, dass der ursprüngliche Rahmen soweit wie möglich beibehalten werden soll und sich die Kommune grundsätzlich der Rolle des Veranstalters enthält. Hintergrund ist, dass die Durchführung von Kirchweihfesten keine Aufgaben der Kommune darstellt, sondern einen rein wirtschaftlichen Charakter aufweist.
| Aufgrund der Pandemie und der Tatsache, dass sich für die Kirchweih in Bischberg kein Festwirt gefunden hat, gewährt die Gemeinde Bischberg zur Durchführung von Veranstaltungen folgende Unterstützungen: | |
| a) | Festzelt |
| Der Gemeinderat billigt im Nachgang die Anmietung des Festzeltes bei der Firma WICHT Georg Zelte - Planen - Autosattlerei in Pettstadt zum Angebotspreis von 4.186,95 EUR netto zzgl. Montage und Demontagekosten. | |
| Die Mehrausgaben bei der HSt. 3430.6321 Öffentlichkeitsarbeit werden gebilligt. Die fehlenden Ausgaben werden durch Mehreinnahmen bei HSt. 9000.0030 Gewerbesteuer gedeckt. | |
| b) | Gebühren |
| Die Gemeinde übernimmt die Gebühren und Auslagen rund um das Festzelt bei der Kirchweih in Bischberg vom Ortskulturring und den damit angeschlossenen Vereinen zum Betrieb und der Bewirtung des Festzeltes wie Schankerlaubnis, Veranstaltungserlaubnis zum Festzeltbetrieb, Ausführungsgenehmigung für fliegende Bauten Art. 72 BayBO, Mietgebühr für die Sicherheitsausstattung des Festzeltes sowie Feuerlöscher und Versicherungen (Vandalismus, Brandstiftung, Inventar, Veranstalter-Haftpflicht). | |
| Die Mindereinnahmen bei der HSt. 0200.1000 Verwaltungseinnahmen bzw. Mehrausgaben bei der HSt. 3430.6321 Öffentlichkeitsarbeit werden gebilligt. Die fehlenden Ausgaben werden durch Mehreinnahmen bei HSt. 9000.0030 Gewerbesteuer gedeckt. | |
| c) | Kosten für Sicherheitsdienst |
| Der Gemeinderat übernimmt die Kosten für die Beauftragung eines Sicherheitsdiensts in Höhe von 2.874,09 EUR gemäß dem Angebot der FRANKONIA Sicherheitsdienst GmbH & Co.KG. | |
| d) | Standgebühren für Schausteller |
| Die Gemeinde Bischberg verzichtet als indirekte Förderung und Unterstützung im Nachgang der Hauptzeit der Pandemie auf das zu erhebende Standgeld laut den Verträgen mit den Schaustellern im Jahr 2022. Die individuellen Verbrauchsgebühren für Strom, Wasser, Abwasser etc. sind selbst zu tragen. | |
| Dies gilt auch für die Kirchweihen in den Gemeindeteilen, soweit diese auf öffentlichem Grund stattfinden. | |
| Die Mindereinnahmen bei der HSt. 3430.1415 Mieten werden gebilligt. Die fehlenden Einnahmen sind durch die Mehreinnahmen bei HSt. 9000.0030 Gewerbesteuer gedeckt. | |
| e) | Kinderprogramm |
| Nachdem die Gemeinde Bischberg grundsätzlich auch in der Vergangenheit über das Ferienprogramm die Kosten für das Kinderprogramm am Kirchweihmontag in Bischberg in Form eines Puppentheaters, mit Karussellgutscheinen und Süßigkeiten selbst getragen hat und die Kosten des Puppentheaters zuletzt vom letzten Festwirt in Bischberg übernommen wurden bzw. die Aktion sehr beliebt war, soll diese Tradition des Angebots weiter am Leben erhalten werden. Aus diesem Grund werden die notwendigen zusätzlichen Kosten für einen Zauberer, wie bisher auch, bis zu 500,00 EUR übernommen. | |
| Eine evtl. Haushaltsüberschreitung bei der HSt. 4600.6321 Ferienprogramm wird in der Höhe der Veranstaltungskosten zugestimmt. Die überplanmäßigen Ausgaben sind durch die Mehreinnahmen bei HSt. 9000.0030 Gewerbesteuer gedeckt. | |
| Abstimmung: | Für: | 17 | Gegen: | 1 |
| TOP 85 | Mitteilungen, Verschiedenes |
Ohne Abstimmung.
Anschließend nichtöffentliche Sitzung
Ende der Sitzung war um 21:35 Uhr
Michael Dütsch1 Bürgermeister | Renate HeinzSchriftführer |