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Mitteilungsblatt der Gemeinde Bischberg
Ausgabe 32/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Widmung

Ortsstraße Kastanienweg

Gemäß Artikel 6 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.10.1981 hat der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg mit Beschluss vom 28.07.2022 folgendes neugebautes Straßenteilstück mit Wirkung vom 31.08.2022 neu als Ortsstraße in der Gemarkung Bischberg gewidmet:

Das im Bebauungsplangebiet „Westlicher Ortsteil“ neu gebaute Straßenteilstück des „Kastanienwegs“ ist fertiggestellt und der Öffentlichkeit zugänglich.

Das neu ausgebaute Teilstück der Ortsstraße „Kastanienweg“, Flurnummer 456/20, Gemarkung Bischberg, beginnt am bisherigen Ausbauende des „Kastanienwegs“, an der Ostgrenze der Flurnummer 451/13, Gemarkung Bischberg (Vermessungsstand des Grundstücks zum Zeitpunkt der Widmung) und endet nach 100 m an der Westgrenze der Flurnummer 456/7, Gemarkung Bischberg.

Entsprechend des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes ist die Widmung zu veröffentlichen und das neu gewidmete Straßen- bzw. das Straßenteilstück in das Straßen- und Wegebestandsverzeichnis der Gemeinde Bischberg einzutragen.

Die insgesamt gewidmete Ortsstraße „Kastanienweg“, Flurnummern 451/13 und 456/20, Gemarkung Bischberg, beschreibt sich neu wie folgt:

Sie beginnt als östlicher Abzweig von der Ortsstraße „Hohe Straße“ an der Südgrenze der Flurnummer 451/12, Gemarkung Bischberg, und endet nach 173 m an der Westgrenze der Flurnummer 456/7, Gemarkung Bischberg.

Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Bischberg.

Michael Dütsch
1. Bürgermeister