| Sitzungstag: | Donnerstag, 31.07.2025, 18:00 Uhr |
| Sitzungsort: | Sitzungssaal des Rathauses Bischberg |
Der Erste Bürgermeister Michael Dütsch eröffnet die Gemeinderatssitzung um 18:00 Uhr im Sitzungssaal und stellt fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde und das Gremium beschlussfähig ist.
TOP 83
Bauleitplanung der Gemeinde Bischberg;
Vorstellung der Änderungsbereiche für den Vorentwurf des Flächennutzungsplans und Vorbereitung weiterer Verfahrensschritte
Referent: Herr Kai Kutzner, Ing.-Büro Strunz
Das Gremium stimmt den vorgestellten Änderungsbereichen grundsätzlich zu.
Das Ingenieurbüro Strunz wird beauftragt, in Abstimmung mit der Verwaltung:
| - | den Vorentwurf des Flächennutzungsplans auf Grundlage der heutigen Beratung zu erstellen, |
| - | sowie die Unterlagen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vorzubereiten. |
Die Unterlagen sollen dem Gemeinderat zur Beschlussfassung in der nächsten Sitzung am 18. September 2025 vorgelegt werden.
| Abstimmung: | Für: | 19 | Gegen: | 0 |
TOP 84
Gemeindlicher Fuhrpark – Bauhof/Wasserversorgung;
Beschaffung eines Radladers und Entscheidung über die Vergabe des Auftrags
Der Gemeinderat beschließt den Auftrag zum Ankauf eines Radladers CAT 907 an die Firma BayWa AG Bamberg zum Gesamtpreis von 110.913,33 EUR (brutto) zu vergeben.
Entsprechende Haushaltsmittel stehen auf den Haushaltsstellen 7710.9357 und 8151.9357 zur Verfügung.
Zur Sicherstellung des Vorsteuerabzugs ist ein Fahrtenbuch über die eingesetzten Betriebsstunden zu führen.
| Abstimmung: | Für: | 19 | Gegen: | 0 |
TOP 85
Kommunales Ortsrecht;
Erlass einer Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Gemeinde Bischberg
Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf der Satzung über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften der Gemeinde Bischberg (Obdachlosenunterkünftesatzung -ObUS). Der Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt wird, ist Bestandteil des Beschlusses.
| Abstimmung: | Für: | 19 | Gegen: | 0 |
TOP 86
Kommunales Ortsrecht;
Neuerlass einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Gemeinde Bischberg
Der Gemeinderat beschließt den beiliegenden Entwurf der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Gemeinde Bischberg (ObdachlosenunterkünfteGebS – ObUGebS). Der Satzungsentwurf, der der Satzungsniederschrift als Anlage beigefügt wird, ist Bestandteil des Beschlusses.
| Abstimmung: | Für: | 19 | Gegen: | 0 |
TOP 87
Hallenbad Bischberg;
Beschaffung eines neuen Kassenautomaten
Der Gemeinderat beschließt, dass die Verwaltung beauftragt wird, die Umstellung des Kassenautomaten an die Firma Bavaria Zeitdienst GmbH in Regensburg zu einem Angebotspreis von 26.829,81 EUR brutto (mit Demontage alter Automat und dem QR-Tischdrucker) zu vergeben. Zusätzlich ist die Umrüstung der Umkleideschränke auf ein neues Pfandsystem (1 EUR) im Zuge der Kassensystemerneuerung mit umzusetzen.
Erforderliche Haushaltsmittel sind bei der HSt. 5701.9600 eingestellt.
| Abstimmung: | Für: | 18 | Gegen: | 1 |
TOP 88
Kommunales Ortsrecht;
Erlass der 1. Änderungssatzung der Hallenbadgebührensatzung
Der Gemeinderat beschließt, den vorliegenden Entwurf der 1. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Hallenbades der Gemeinde Bischberg (Hallenbad-Gebührensatzung). Der Satzungsentwurf, der der Niederschrift beigefügt wird, ist Bestandteil des Beschlusses.
Eine Überprüfung der Gebührensituation für die Schulnutzung erfolgt erneut im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2026 bzw. bei wesentlich veränderten Rahmenbedingungen.
| Abstimmung: | Für: | 11 | Gegen: | 8 |
TOP 89
Öffentliche Sicherheit und Ordnung;
Vergabe der Tiefbauarbeiten für den Löschwasserbehälter Tütschengereuth (WV GR TOP 53/2025)
Der Gemeinderat beschließt, die Erd- und Pflasterarbeiten für den Löschwasserbehälter Tütschengereuth an die Firma Markert Erdbau entsprechend des Angebotes vom 8. Juli 2025 zur geprüften Angebotssumme von 27.673,45 EUR brutto inkl. Bedarfsposition Kranstellplatz zu vergeben.
Die geplanten Arbeiten werden in Abstimmung mit dem Liefertermin des Fertigteilbehälters, der ab der 37. Kalenderwoche 2025 vorgesehen ist, durchgeführt. Die voraussichtliche Fertigstellung ist für Anfang Oktober 2025 vorgesehen.
Entsprechende Haushaltsmittel wurden im Haushalt eingestellt.
| Abstimmung: | Für: | 19 | Gegen: | 0 |
TOP 90
Flurerneuerung und Dorferneuerung Tütschengereuth;
Vergabe der Tiefbauarbeiten - Straße - zum Ausbau des Schloßhofes
Der Gemeinderat beschließt, die Straßenbauarbeiten für den Schloßhof an die Firma Anton Höllein GmbH, Gundelsheimer Straße 120, 96052 Bamberg entsprechend des Angebotes vom 8. Juli 2025 zur geprüften Angebotssumme von 296.957,96 EUR (brutto) zu vergeben.
Vor Durchführung der privaten Baumaßnahme ist mit dem Grundstückseigentümer eine Vereinbarung zur Kostenübernahme zu schließen.
Die Maßnahme wird durch das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken im Rahmen der Dorferneuerung Tütschengereuth mit 40 % gefördert. Der vorzeitige Baubeginn liegt der Gemeinde Bischberg bereits vor.
Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt eingestellt.
| Abstimmung: | Für: | 19 | Gegen: | 0 |
TOP 91
Bauleitplanung der Gemeinde Bischberg;
4. Änderung des Bebauungsplanes „Sachsenweg“ mit gleichzeitiger 14. Änderung des Bebauungsplanes „Westlicher Ortsteil“ und 5. Änderung des Bebauungsplanes „Ziegelhüttenleithe“;
Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 22. Mai 2025 unter Tagesordnungspunkt 59 zu den vorgebrachten Anregungen jeweils entsprechende Abwägungsbeschlüsse gefasst. Infolge dieser Beschlüsse wurden geringfügige Änderungen am Planentwurf vorgenommen.
Satzungsbeschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg beschließt die 4. Änderung des Bebauungsplanes "Sachsenweg" mit gleichzeitiger 14. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Ortsteil" und
5. Änderung des Bebauungsplanes "Ziegelhüttenleithe" jeweils in der Fassung vom 22. Mai 2025 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und billigt die Begründung in der Fassung vom
22. Mai 2025.
| Abstimmung: | Für: | 19 | Gegen: | 0 |
TOP 92
Bauordnungsrecht – Bauantrag;
Umnutzung des Gebäudes mit vier Wohnungen und einer Ferienwohnung, Feldstraße 10, Flurnummer 283/8, Gmkg. Bischberg (WV GR TOP 29/2025)
Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg erteilt sein Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum geplanten Vorhaben auf dem Grundstück Flurnummer 283/8, Gemarkung Bischberg, Feldstraße 10.
Für den im Bauantrag vorgesehenen kleinen Beherbergungsbetrieb wird eine Ausnahme nach § 3 Abs. 3 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) 1962 erteilt.
Der Stellplatznachweis liegt entsprechend der gesetzlichen Vorgaben vor.
Es wird darauf hingewiesen, dass für die zusätzlich geschaffenen Geschossflächen gemäß den geltenden Satzungen Herstellungsbeiträge (für Wasser, Kanal, etc.) anfallen.
| Abstimmung: | Für: | 15 | Gegen: | 4 |
TOP 93
Bauordnungsrecht – Bauantrag;
Teilweiser Abbruch eines Bestandsgebäudes sowie Neubau eines Einfamilienhauses, Weipelsdorfer Str. 46, Flurnummer 405/1, Gmkg. Bischberg
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben auf dem Grundstück Flurnummer 405/1, Gemarkung Bischberg, Weipelsdorfer Straße 46.
Ein Stellplatznachweis gemäß den gesetzlichen Vorgaben liegt vor.
Für die zusätzlich geschaffenen Geschossflächen sind Herstellungsbeiträge zu entrichten.
| Abstimmung: | Für: | 18 | Gegen: | 0 |
GR Tobias Knoblach kurzzeitig abwesend.
TOP 94
Bauordnungsrecht - Antrag auf Isolierte Befreiung;
Errichtung eines Geräteschuppens, Weipelsdorfer Str. 36 c, Flurnummer 409/1, Gmkg. Bischberg
Der Gemeinderat erteilt die isolierte Befreiung von den Festsetzungen der 4. Änderung des Bebauungsplans „Ziegelhüttenleithe“ zur Errichtung eines Geräteschuppens auf dem Grundstück Flurnummer 409, Gemarkung Bischberg, Weipelsdorfer Straße 36 c, unter der Maßgabe, dass der Geräteschuppen außerhalb des Sichtdreiecks, wie es in der 4. Änderung des Bebauungsplans „Ziegelhüttenleithe“ dargestellt ist, errichtet wird.
Vor Errichtung des Geräteschuppens ist dem Bauamt ein neuer Lageplan mit der Einzeichnung des geänderten Standortes vorzulegen.
| Abstimmung: | Für: | 19 | Gegen: | 0 |
TOP 95
Örtliche Rechnungsprüfung 2024;
Vorlage an Gemeinderat
Für die zeitgerechte Erstellung des Jahresabschlusses bzw. der Jahresrechnung bis zum
30. Juni des folgenden Jahres (Art. 102 Abs. 2 GO) und die zeitgerechte Vorlage an den Gemeinderat ist der erste Bürgermeister Michael Dütsch (Art. 46 Abs. 2 GO) verantwortlich.
Der Jahresabschluss 2024 bzw. die Jahresrechnung 2024 ist am 25. Juni 2025 aufgestellt worden. Diese Feststellung wird hiermit dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Herr Gemeinderat Uwe Vollmuth wurde unterrichtet, dass eine örtliche Prüfung (Art. 102, 103 GO) zur Jahresrechnung bzw. zum Jahresabschluss stattfinden kann.
Ohne Abstimmung. |
TOP 96
Sanierung Mittelschule Bischberg - Pausenhof;
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die Sanierung der Betonflächen am Pausenhof der Mittelschule Bischberg an die Firma Faas Bautenschutz GmbH, Am Schafberg 2a, 96489 Niederfüllbach, entsprechend ihres Angebotes vom 30. Juni 2025 in Höhe von 49.498,76 EUR (brutto) zu vergeben.
Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt unter 2130.023.9550 eingestellt.
| Abstimmung: | Für: | 19 | Gegen: | 0 |
TOP 97
Mitteilungen und Verschiedenes;
Anschließend folgt die nichtöffentliche Sitzung. Die Sitzung endet um 20:48 Uhr.
Bischberg, 05.08.2025