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Mitteilungsblatt der Gemeinde Bischberg
Ausgabe 33/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Allgemeinverfügung

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG);

Bekanntmachung über die Widmung von öffentlichen Straßen - Ortsstraße Kastanienweg

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28. Juli 2022 gemäß Art. 6 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981 (BayRS V S. 731), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Mai 2022 (GVBl. S. 224), den Kastanienweg (Flurnummer 451/13, 456/20, Gmkg. Bischberg) als Ortsstraße gewidmet. Die Widmung gilt gemäß Art. 41 Abs. 4 Satz 4 BayVwVfG am 20. August 2022 als bekannt gegeben und damit wirksam.

Die Verfügung einschließlich ihrer Begründung und des Lageplans kann während der allgemeinen Geschäftsstunden im Rathaus der Gemeinde Bischberg im SG 12 Planen/Bauen, Zimmer 15, während öffentlich bis einschließlich 20. September 2022 eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung der Widmung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem

Bayerischen Verwaltungsgericht Bayreuth

Postfachanschrift: 95422 Bayreuth, Postfach 110321,

Hausanschrift: 95444 Bayreuth, Friedrichstraße 16.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher Brief ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

Ab 1. Januar 2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch erreichen.

(Sofern kein Fall des § 188 VwGO vorliegt:) Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

Bischberg, 5. August 2022
Michael Dütsch
1. Bürgermeister