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Mitteilungsblatt der Gemeinde Bischberg
Ausgabe 33/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Befahren von Feld- und Wirtschaftswegen im Gemeindegebiet

Aus aktuellem Anlass weist die Gemeinde darauf hin, dass das Befahren der Feld- und Wirtschaftswege im Gemeindegebiet grundsätzlich nicht gestattet ist, sofern keine entsprechende Freigabe besteht.

Die Wege dienen wie beschildert in erster Linie der Land- und Forstwirtschaft sowie – je nach Beschilderung – berechtigten Anliegern. Sie sind nicht als Ausweichstrecken für den allgemeinen Straßenverkehr vorgesehen.

Lediglich die neuerdings ausgeschilderte Umleitungsstrecke in Richtung Weipelsdorf darf entsprechend der Beschilderung genutzt werden. Alle übrigen Feld- und Wirtschaftswege, die aus den Ortslagen herausführen, dürfen nicht als Abkürzung oder Umfahrung von Straßensperrungen befahren werden.

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer, die vorhandene Beschilderung zu beachten und Rücksicht auf die Land- und Forstwirtschaft sowie auf Spaziergänger, Radfahrer, und andere Erholungssuchende sowie Tiere und Pflanzen zu nehmen.

Die Gemeinde Bischberg bedankt sich im Namen aller Verkehrsteilnehmer und Tiere für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung bei der Einhaltung der geltenden Verkehrsregelungen.

Gemeinde Bischberg
SG 12 Planen/Bauen