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Mitteilungsblatt der Gemeinde Bischberg
Ausgabe 36/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Vereinszuschüsse

Laufende Zuschüsse und Investitionszuschüsse für das Haushaltsjahr 2023/2024 für Vereine und Verbände

Wir erinnern daran, dass die Anträge auf Gewährung der laufenden Zuschüsse an Bischberger Vereine und Verbände für das Haushaltsjahr 2023 für die nachgewiesene aktive Jugendarbeit gestellt werden müssen. Gemäß dem Gemeinderatsbeschluss vom 15. April 2021 sind Anträge von Vereinen, die Mitglieder des Bayerischen Landes-Sportverbandes (BLSV) oder des Bayerischen Sportschützenbundes sind, zusammen mit dem aktuellen Zuwendungsbescheid des Landratsamtes Bamberg bis spätestens zum 30.09. des Jahres, für das der Zuschuss beantragt wird, einzureichen. Alle übrigen Vereine haben ihre Anträge mit der Benennung der aktiven jugendlichen Mitgliederzahl, also unter 18 Jahre, und der Übungsleiter (Stand 1. Januar 2023) einzureichen.

Eine Zuschussgewährung in 2023 erfolgt nur, wenn die betreffenden Vereine einen Antrag auf Bezuschussung der Jugendarbeit bzw. Investitionen bis zum 30. September 2023 der Gemeinde Bischberg - Finanzabteilung – vollständig vorlegen.

Anträge auf Bezuschussung von Neubaumaßnahmen/Neuanschaffungen und von Renovierungen/Ersatzbeschaffungen können ganzjährig bei der Gemeinde Bischberg gestellt werden. Der Zuschuss ist allerdings so rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme oder der Anschaffung bzw. Herstellung bei der Gemeinde mit allen notwendigen Unterlagen zu beantragen, dass die Voraussetzungen der Förderfähigkeit ordnungsgemäß geprüft werden können.

Sollten aufgrund der Haushaltsplanung allerdings keine finanziellen Mittel für das laufende Haushaltsjahr mehr zur Verfügung stehen, erfolgt die Auszahlung des Zuschusses erst im darauffolgenden Haushaltsjahr. Daher scheint es sinnvoll, geplante Maßnahmen für 2024 bereits jetzt mit einem Kostenvorschlag und einem Finanzierungsplan anzuzeigen.

Darüber hinaus hat der Verein, die Gruppierung oder die Institution nachzuweisen, dass die Folgekosten der zu fördernden Maßnahme - wie Verzinsung, Tilgung, Unterhalt, Steuern und Abgaben, etc. - aus den laufenden Einnahmen gedeckt werden können, ohne bestehende Zahlungsverpflichtungen zu gefährden. Damit ist eine Offenlegung des Vermögens, der Einnahmen und Ausgaben des Vereins, der Gruppe oder Institution der letzten zwei Jahre verbunden.

Gemeinde Bischberg
- SG 10 Zentrales/Finanzen -