Für Erledigungen im Einwohnermeldeamt ist ab sofort zwingend ein Termin erforderlich.
Bitte beantragen Sie rechtzeitig (am besten noch vor Ablauf der Gültigkeit oder spätestens nach bekannt werden einer Reise) ein neues Ausweisdokument.
Für eine Neuausstellung werden benötigt:
| - | ein aktuelles, biometrisches Foto (nicht älter als ½ Jahr bis 1 Jahr) |
| - | das bisherige Ausweisdokument |
| - | die zu bezahlende Gebühr in bar oder mit EC-Karte |
| - | ausschließlich persönliche Beantragung |
Haben Sie von uns noch keinen Ausweis erhalten, benötigen wir zusätzlich:
| - | bei Ledigen: Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch |
| - | bei Verheirateten: Heiratsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift vom Familienbuch |
| Dokument | Gebühr | Gültigkeitsdauer |
| Reisepass (bis 23 Jahre) | 37,50 € | 6 Jahre |
| Reisepass (ab 24 Jahre) | 60,00 € | 10 Jahre |
| vorläufiger Reisepass | 26,00 € | 1 Jahr |
| Kinderreisepass | 13,00 € | 1 Jahre |
| Verlängerung Kinderreisepass | 6,00 € | je nach Fall |
| Personalausweis (bis 23 Jahre) | 22,80 € | 6 Jahre |
| Personalausweis (ab 24 Jahre) | 37,00 € | 10 Jahre |
| vorläufiger Personalausweis | 10,00 € | 3 Monate |
Zuschlag Expresslieferung bei Reisepässen + 32,00 €
Bitte planen Sie auch bei bei vorläufigen Dokumenten und Kinderreisepässen eine Bearbeitungszeit von 1 Woche ein.
Die bis 25.08.2023 beantragten Reisepässe können im Rathaus Bischberg, Schulstraße 16, Zimmer Nr. 1 mit Termin abgeholt werden.
Beantragte Personalausweise können erst nach Erhalt des PIN-Briefes abgeholt werden.
Ausweise werden nur an die antragstellende Person ausgehändigt (unter 16 Jahren grundsätzlich nur an die Eltern/Elternteil); ansonsten wird eine Vollmacht benötigt, diese kann bei der Beantragung von Ausweisen gleich mitgenommen werden.