Liebe Vorstandschaften,
habt ihr schon an den jährlichen Zuschussantrag zur freiwilligen Vereinsförderung der Gemeinde Bischberg gedacht? Falls nicht: Bitte schnell handeln!
Eine Bezuschussung für das Jahr 2025 erfolgt nur, wenn der Antrag auf Förderung der Jugendarbeit bzw. Investitionen vollständig bis spätestens
bis zum 30. September 2025
der Gemeinde Bischberg – Sachgebiet (SG) 10 Finanzen – vollständig vorlegen.
Bitte prüft, ob ein Antrag verschickt wurde und kümmert euch gegebenenfalls zeitnah um die Unterlagen.