Titel Logo
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bischberg
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen

Sitzungstag:

Donnerstag, 19.01.2023, 18:00 Uhr

Sitzungsort:

Sitzungssaal des Rathauses Bischberg

Öffentlicher Teil

TOP 1

Generalsanierung des Hallenbades Bischberg;

hier: Einbau einer Chlorgasanlage anstelle einer Elektrolyseanlage

Beschluss:

Die Ausführungen von Herrn Dipl.-Ing. Frank Dallmann, Herrn Dipl.-Ing. Kerling und Dipl.-Ing. Christian Lippmann und dem 1. Bürgermeister Michael Dütsch dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.

Das Planungsbüro Plafog wird beauftragt entsprechende Angebote für eine Chlorgasanlage und eine Elektrolyseanlage einzuholen und die Kosten gegenüber zu stellen.

Der Hersteller vom Edelstahlbecken soll im Vorfeld zum Nachweis eine Bestätigung ausstellen, bis zu welchem Chloridgehalt er die Gewährleistung übernimmt.

Abstimmung:

Für:

15

Gegen:

0

TOP 2

Bericht über die Entwicklung der Öffentlichen Bücherei St. Markus im Jahr 2022;

Referentin: Büchereileiterin Frau Kreszentia Nüßlein

Ohne Abstimmung.

TOP 3

Ferienprogramm 2022;

Bericht der Jugendbeauftragten Frau Ulla Scharf

Beschluss:

Die Ausführungen der Jugendbeauftragten Frau Ulla Scharf und des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen zur Kenntnis.

Das Ferienprogramm soll auch im Jahr 2023 wieder durchgeführt werden. Es sollen Haushaltsmittel in Höhe von 5.000,00 € im Haushalt 2023 zur Verfügung gestellt werden.

Abstimmung:

Für:

15

Gegen:

0

TOP 4

Vollzug des Umsatzsteuergesetz (UStG);

Verlängerung der Optionserklärung der Gemeinde Bischberg zur Anwendung des § 2 Abs. 3 UstG

Beschluss:

Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen zur Kenntnis.

Der Gemeinderat Bischberg nahm zur Kenntnis, dass er jederzeit die seinerzeit getroffene Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 Satz 2 UStG i. V. mit dem ursprünglichen § 2 Abs. 3 UStG widerrufen kann. Vom Widerrufsrecht soll weiterhin kein Gebrauch gemacht werden.

Abstimmung:

Für:

15

Gegen:

0

TOP 5

Aufbau und Implementierung eines Katastrophenschutzkonzeptes für die Gemeinde Bischberg;

Vergabe zur Beschaffung der notwendigen Hilfsmittel zur Aufrechterhaltung der notwendigen Versorgungsinfrastruktur

Beschluss:

Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen zur Kenntnis.

Der Gemeinderat stimmt den bereits ausgearbeiteten Punkten eines Katastrophenschutzkonzeptes zu. Darüber hinaus wird zur Sicherstellung einer Grundversorgung der Ankauf technischer Hilfsmittel bewilligt:

Der Gemeinderat Bischberg eröffnet eine gesonderte Haushaltsstelle und beschließt, dass die notwendigen Mittel zur Sicherstellung der Grundversorgung der Bevölkerung nicht über Gebührenhaushalte finanziert werden. Die notwendigen Finanzmittel werden durch den allgemeinen Haushalt abgedeckt.

Es sind Mittel in Höhe von 30.000,00 EUR bei Haushaltsstelle 1400.9350 und 120.000,00 EUR bei Haushaltsstelle 1400.9600 im Haushalt 2023 einzuplanen und werden bereitgestellt. Für die Notstromeinspeisevorrichtung sind 10.000,00 EUR jeweils beim Gebäudeunterhalt der Feuerwehr (Haushaltsstelle 1301.5000) vorzusehen.

Abstimmung:

Für:

17

Gegen:

0

TOP 6

Vorstellung des Projektes und Unterstützung der Förderung von „Region-Bamberg inklusiv“

Beschluss:

Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen zur Kenntnis.

Die Bezuschussung des Projekts „Region-Bamberg inklusiv“ wird befürwortet. Unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender Haushaltsmittel beträgt die errechnete Förderung durch die Gemeinde Bischberg anteilig ca. 800,00 EUR jährlich. Die Förderung wird zunächst auf die Jahre 2023 und 2024 befristet.

Für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 werden jeweils 800,00 EUR Haushaltsmittel bei 4701.7000 zur Verfügung gestellt.

Abstimmung:

Für:

17

Gegen:

0

TOP 7

Generalsanierung des Hallenbades Bischberg;

hier: Vergabe von Metallbau- und Holzarbeiten für den Bau eines Sichtschutzzaunes um das Lüftungsgerät (WV TOP 91/2022)

Beschluss:

Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.

Der Gemeinderat beschließt der Firma Fischer StahlinForm GmbH, Haßfurter Str. 6, 96173 Staffelbach, den Auftrag für die Metall- und Holzarbeiten für den Sichtschutz um das Lüftungsgerät am Hallenbad entsprechend des überarbeiteten Angebotes vom 19. Dezember 2022 zur geprüften Angebotssumme von 40.226,76 EUR (brutto) freihändig zu vergeben.

Entsprechende Haushaltsmittel werden im Haushalt 2023 bereitgestellt.

Abstimmung:

Für:

17

Gegen:

0

TOP 8

Wasserversorgung der Gemeinde Bischberg;

hier: Vergabe der Arbeiten für die Verlegung einer Wasserleitung und eines Leerrohres von den Tiefbrunnen im Weipelsdorfer Wald zum Hochbehälter Bischberg zur Reduzierung des Härtegrades im Trinkwasser der Tiefzone Bischberg

Beschluss:

Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.

Der Gemeinderat beschließt den Auftrag für die Verlegung der Wasserleitung und des Leerrohres von dem Tiefbrunnen im Weipelsdorfer Wald zum Hochbehälter auf dem Vogelberg an die Firma Blk-bohrteam GmbH, Gewerbegebiet Süd 2, 06618 Mertendorf, entsprechend des Angebotes vom 29. November 2022 zur geprüften Angebotssumme von 538.725,99 EUR (brutto) zu vergeben.

Die Auftragssumme beinhaltet bereits einen Nachlass von 1,5 %.

Die Arbeiten sollen witterungsabhängig im Frühjahr 2023 beginnen und im Mai 2023 abgeschlossen werden.

Entsprechende Haushaltsmittel werden im Haushalt bereitgestellt.

Abstimmung:

Für:

17

Gegen:

0

TOP 9

Öffentliche Festlichkeiten und Vergnügungen;

Beschluss über die Durchführung der Kirchweih 2023 in Bischberg und die finanzielle Beteiligung der Gemeinde Bischberg (WV TOP 84/2022)

Beschluss:

Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen zur Kenntnis.

Der Gemeinderat würdigt grundsätzlich das Engagement des Ortskulturrings Bischberg 1973 e. V. als Dachverband und der teilnehmenden Vereine zur Umsetzung der Bischberger Kirchweih 2022. Im Jahr 2023 soll im Interesse aller Bürger*innen eine Pflege des Brauchtums der Kirchweih in Bischberg im gleichen Umfang möglich sein.

Der Gemeinderat Bischberg erkennt daher an, dass der Ortskulturring Bischberg 1973 e. V. ein wirtschaftliches Risiko für alle Vereine übernimmt. Daher beschließt der Gemeinderat Bischberg erneut, einen Betrag von 10.000,00 EUR zur Durchführung des Festzeltbetriebes an der Bischberger Kirchweih 2023 als freiwillige Vereinsförderung (Art. 57 GO) zu übernehmen.

Bedingung ist, dass ein möglicher Gewinn des Festzeltbetriebes wieder an alle beteiligten Vereine ausgeschüttet wird. Selbstverständlich darf der eigene Gewinnanteil, eine Rücklage für die abzuführenden Steuern bzw. für spätere Kirchweihveranstaltungen einbehalten werden.

Haushaltsmittel werden unter der Haushaltsstelle 3430.7180 in Höhe von 10.000,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Abstimmung:

Für:

17

Gegen:

0

TOP 10

Bestellung von Frau Margriet Kalb zur Schulverbandsrätin nach Art. 9 Abs. 3 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG)

Beschluss:

Die Ausführungen vom 1. Bürgermeister Michael Dütsch dienen zur Kenntnis.

Aufgrund der Schülerzahl von 61 Bischberger Schüler*innen zum Stichtag 1. Oktober 2022 wird Frau Margriet Kalb als weiteres Mitglied der Schulverbandsversammlung nach Art. 9 Abs. 3 BaySchFG entsandt.

Abstimmung:

Für:

17

Gegen:

0

TOP 11

7. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Bereiche „Industriegebiet Trosdorf“ und „Zwischenlagerfläche für Erdaushub“

hier: Feststellungsbeschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg nimmt Kenntnis von den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger, die im Rahmen der Verfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind. Zu den eingegangenen Einwendungen und Anregungen wurden entsprechende Abwägungsbeschlüsse gefasst.

Durch die Abwägungsbeschlüsse wurden nur geringfügige Änderungen der zeichnerischen und textlichen Festsetzungen und der Begründung veranlasst.

Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg stellt die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Bereiche „Industriegebiet Trosdorf“ und „Zwischenlagerfläche für Erdaushub“ in der Fassung vom 19. Januar 2023 fest und billigt die Begründung in der Fassung vom 19. Januar 2023.

Abstimmung:

Für:

17

Gegen:

0

TOP 12

5. Änderung und Erweiterung des Teil-Bebauungsplanes „Industriegebiet Trosdorf“

hier: Behandlung der Stellungnahme nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg nimmt Kenntnis von den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger, die im Rahmen der Verfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind. Zu den eingegangenen Einwendungen und Anregungen wurden entsprechende Abwägungsbeschlüsse gefasst.

Durch die Abwägungsbeschlüsse wurden nur geringfügige Änderungen der zeichnerischen und textlichen Festsetzungen veranlasst.

Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan

5. Änderung und Erweiterung des Teil-Bebauungsplanes „Industriegebiet Trosdorf“ in der Fassung vom 19. Januar 2023 gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und billigt die Begründung in der Fassung vom 19. Januar 2023.

Abstimmung:

Für:

17

Gegen:

0

Anschließend nichtöffentliche Sitzung