Bitte beantragen Sie rechtzeitig (am besten noch vor Ablauf der Gültigkeit oder spätestens nach bekannt werden einer Reise) ein neues Ausweisdokument.
| Für eine Neuausstellung werden benötigt: | |
| - | ein aktuelles, biometrisches Foto (nicht älter als ½ Jahr bis 1 Jahr) |
| - | das bisherige Ausweisdokument |
| - | die zu bezahlende Gebühr in bar oder mit EC-Karte |
| - | ausschließlich persönliche Beantragung |
| Haben Sie von uns noch keinen Ausweis erhalten, benötigen wir zusätzlich: | |
| - | bei Ledigen: Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch |
| - | bei Verheirateten: Heiratsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift vom Familienbuch |
| Dokument | Gebühr | Gültigkeitsdauer |
| Reisepass (bis 23 Jahre) | 37,50 € | 6 Jahre |
| Reisepass (ab 24 Jahre) | 60,00 € | 10 Jahre |
| vorläufiger Reisepass | 26,00 € | 1 Jahr |
| Kinderreisepass | 13,00 € | 1 Jahre |
| Verlängerung Kinderreisepass | 6,00 € | je nach Fall |
| Personalausweis (bis 23 Jahre) | 22,80 € | 6 Jahre |
| Personalausweis (ab 24 Jahre) | 37,00 € | 10 Jahre |
| vorläufiger Personalausweis | 10,00 € | 3 Monate |
Zuschlag Expresslieferung bei Reisepässen + 32,00 €
Bitte planen Sie auch bei bei vorläufigen Dokumenten und Kinderreisepässen eine Bearbeitungszeit von 1 Woche ein.
Die bis 25.08.2023 beantragten Reisepässe können im Rathaus Bischberg, Schulstraße 16, Zimmer Nr. 1 mit Termin abgeholt werden.
Beantragte Personalausweise können erst nach Erhalt des PIN-Briefes abgeholt werden.
Ausweise werden nur an die antragstellende Person ausgehändigt (unter 16 Jahren grundsätzlich nur an die Eltern/Elternteil); ansonsten wird eine Vollmacht benötigt, diese kann bei der Beantragung von Ausweisen gleich mitgenommen werden.