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Mitteilungsblatt der Gemeinde Bischberg
Ausgabe 42/2024
Aktuelle Vorlauftexte
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Aktuelles

Inzwischen häufen sich leider wieder die Beschwerden vieler Bürgerinnen und Bürger über die Hinterlassenschaften der Hunde auf öffentlichen Spielplätzen, unbebauten Grundstücken, am Fischerhafen, auf Gehwegen und sogar Straßenflächen. Auch die Bauhofarbeiter beklagen sich, dass auf öffentlichen Grünflächen wieder vermehrt unaufgeräumte Hundehaufen liegen, die ihnen beim Rasenmähen um die Ohren fliegen.

Schwerpunkte der Beschwerden sind gegenwärtig die „Fischerei“ in Bischberg und die „Sandstraße“ in Tütschengereuth. Besonders ärgerlich sind die Beschwerden über Hundehaufen und weggeworfene, volle Hundekottüten auf dem Spielplatz „Klingenberg“ und dem Spielplatz „Weipelsdorfer Straße“, denn auf Spielplätzen haben Hunde nichts verloren!

In der Gesamtgemeinde wurden in den vergangenen zehn Jahren viele Hundekotbehälter mit entsprechenden Entsorgungsmöglichkeiten aufgestellt. Leider müssen wir gerade in den vergangenen Wochen und Monaten feststellen, dass sich die Problematik wieder verschärft.

Und wenn man nicht über einen Hundehaufen stolpert, dann liegen gefüllte Hundekottüten entlang von Straßen, Flurwegen oder in Hecken oder Wiesen. Warum kann man diese Tüten nicht ordnungsgemäß entsorgen, wenn man schon den Haufen beseitigt hat?

Viele Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer entsorgen die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner gewissenhaft. Dafür möchte ich mich herzlich bedanken!

Leider gibt es aber immer noch eine gewisse Anzahl an Hundehalterinnen und Hundehaltern, die es nicht tun. Dieses Verhalten ist im Hinblick auf den Ort der Hinterlassenschaften (Spielplätze, Gehwege zur Schule, öffentliche Grünflächen, etc.) äußerst fragwürdig!

Deshalb weisen wir in diesem Zusammenhang erneut auf unsere Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter hin. Danach ist es verboten, öffentliche Gehwege, Straßen und Plätze durch Tiere verunreinigen zu lassen. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden!

Sehr geehrte Hundehalterinnen und Hundehalter, lassen Sie es bitte nicht soweit kommen, dass wir wirklich für entsprechende Vergehen Bußgelder in empfindlicher Höhe aussprechen müssen!

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

Michael Dütsch
Erster Bürgermeister