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Mitteilungsblatt der Gemeinde Bischberg
Ausgabe 43/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeindliche Veröffentlichungen

Abgabe der Grundsteuererklärung

Jeder, der am 1. Januar 2022 (Stichtag) Eigentümerin oder Eigentümer war und Betriebe der Land- und Forstwirtschaften, müssen Kraft Allgemeinverfügung im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben.

Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wurde bis zum 31. Januar 2023, also um drei Monate verlängert.

Wie kann man die Erklärung abgeben?

Es gibt drei Wege, wie Sie die Erklärung abgeben können:

Elektronisch über ELSTER-Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de

Als graues PDF-Formular ausschließlich zum Ausfüllen am PC mit anschließendem Ausdrucken und Unterschreiben unter www.grundsteuer.bayern.de

Als grünes Papier-Formular zum handschriftlichen Ausfüllen (verfügbar im Finanzamt oder in der Gemeinde)

Ausführliche Informationen und Erklärvideos unter www.grundsteuer.bayern.de oder unter www.elster.de

Bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist die Bayerische Steuerverwaltung in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr - 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr - 16:00 Uhr telefonisch für Sie erreichbar: 089/ 30 70 00 77.

Bischberg, 24. Oktober 2022
SG 10 Finanzen/Zentrales