| Sitzungstag: | Donnerstag, 27.10.2022, 18:00 Uhr |
| Sitzungsort: | Sitzungssaal des Rathauses Bischberg |
Der 2. Bürgermeister Tobias Knoblach eröffnet die Sitzung im Sitzungssaal der Gemeinde Bischberg und stellte fest, dass fristgerecht und ordnungsgemäß geladen wurde.
Bevor der 2. Bürgermeister Tobias Knoblach in die Tagesordnung einstieg, bat er alle Anwesenden sich von den Plätzen zu erheben und um ein Totengedenken für den ehemaligen Geschäftsführenden Beamten Hans-Joachim Weiß zu halten.
Im Einvernehmen aller Gremiumsmitglieder wurde der Tagesordnungspunkt 109 abgesetzt und die Reihenfolge der nichtöffentlichen Punkte geändert; TOP 115 und TOP 116 wurde getauscht.
Vergabe von Ingenieurleistungen;
hier: Vergabe von Planungsleistungen für anstehenden Straßenausbaumaßnahmen in Bischberg
Die Ausführungen vom 2. Bürgermeister Tobias Knoblach dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.
Der Gemeinderat beschließt, die Planungsaufträge für den Ziegelhof und die Weipelsdorfer Straße stufenweise an das Ingenieurbüro Weyrauther, Markusstraße 2, 96047 Bamberg entsprechend der Angebote vom 19. September 2022 und den geprüften Angebotssummen von 44.787,25 EUR bzw. 151.236,42 EUR zu vergeben. In der ersten Stufe werden die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt.
Weiterhin beschließt der Gemeinderat die Planungsaufträge für die Talstraße und die Bergstraße an die SRP Ingenieur-Consult GmbH, Heinrichsdamm 4a, 96047 Bamberg entsprechend der Angebote vom 19. September 2022 zu den geprüften Angebotssummen von 147.207,99 EUR bzw. 33.847,08 EUR stufenweise zu vergeben. In der ersten Stufe werden die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt.
Entsprechende Haushaltsmittel sind einzustellen.
| Abstimmung: | Für: | 17 | Gegen: | 0 |
Vergabe von Ingenieurleistungen;
hier: Planung einer PV-Anlage auf den Dächern der Mittelschule Bischberg
Die Ausführungen vom 2. Bürgermeister Tobias Knoblach dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.
Der Gemeinderat Bischberg beschließt, die Planungen für eine PV-Anlage mit auf der Mittelschule Bischberg an das Ingenieurbüro ecoplan - IB preller, Lange Straße 18, 96215 Lichtenfels entsprechend des Angebotes vom 31. August 2022 zum Pauschalpreis von 14.280,00 EUR (brutto) zu vergeben.
Entsprechende Haushaltsmittel stehen unter der HSt. 2130.9450 zur Verfügung.
| Abstimmung: | Für: | 0 | Gegen: | 17 |
Generalsanierung des Hallenbades Bischberg;
hier: Vergabe der Metallbau-, Verglasungs- und Beschlagarbeiten für die Innentüren
Der Sachvortrag vom 2. Bürgermeister Tobias Knoblach dient dem Gemeinderat zur Kenntnis.
Der Gemeinderat beschließt den Auftrag für die Innentüren im Hallenbad Bischberg an die Schreinerei Neser e. K., Industriestraße 14, 96138 Burgebrach entsprechend des Angebotes vom 19. Oktober 2022 zur geprüften Angebotssumme von 43.261,56 EUR (brutto) zu vergeben.
Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt eingeplant.
| Abstimmung: | Für: | 17 | Gegen: | 0 |
Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Bischberg;
Rückbau der alten Trinkwasserbrunnen TB I-III;
hier: Vergabe von TV-Befahrungen und geophysikalischen Untersuchungen zur Zustandsbewertung der Brunnen als Grundlage für den geplanten Rückbau (WV TOP 86/2021)
Die Ausführungen vom 2. Bürgermeister Tobias Knoblach dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die Erstellung eines Gutachtens für den Zustand des Brunnen III an das Ingenieurbüro für Geotechnik und Umwelt GmbH Gartiser, Germann & Piewak, Schützenstraße 5, 96047 Bamberg entsprechend des Angebotes vom 25. Oktober 2022 zur Angebotssumme in Höhe von 9.272,45 EUR (brutto) zu vergeben. Das Angebot beinhaltet auch die geophysikalische Untersuchung des Brunnens.
Der Aus- und Wiedereinbau der Pumpe sowie die Kamerauntersuchung wird an die Firma OSEL Bohr GmbH, Am Börstig 4, 96052 Bamberg entsprechend ihres Angebotes vom 20. Oktober 2022 in Höhe von 8.487,68 EUR (brutto) vergeben.
Beide Firmen waren bereits mit der Untersuchung der stillgelegten Tiefbrunnen I und II beauftragt. Die vorliegenden Angebote wurden auf der Grundlage der bereits erteilten Aufträge für die Tiefbrunnen I und II erstellt.
Entsprechende Haushaltsmittel sind eingeplant.
| Abstimmung: | Für: | 17 | Gegen: | 0 |
Bauleitplanung der Gemeinde Bischberg;
5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Sachsenweg“ in Bischberg;
hier: Behandlung der Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und Satzungsbeschluss
Die Ausführungen vom 2. Bürgermeister Tobias Knoblach dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.
Der Gemeinderat fasst folgende Beschlüsse zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger, die im Rahmen der Verfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind.
| A. | Folgende Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gaben | |
| keine Stellungnahme ab: | ||
| - | Regierung von Oberfranken | |
| - | Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bamberg | |
| - | Gemeinde Oberhaid | |
| - | Gemeinde Viereth-Trunstadt | |
| - | Gemeinde Walsdorf | |
| Folgende Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden äußerten | ||
| keine Einwendungen: | ||
| - | Stadt Bamberg; Stellungnahme vom 15. September 2022 | |
| - | Gemeinde Lisberg, Stellungnahme vom 13. September 2022 | |
| - | Gemeinde Stegaurach, Stellungnahme vom 07. September 2022 | |
Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg nimmt dies zur Kenntnis.
| B. | Folgende Fachstellen haben Bedenken oder Anregungen vorgebracht: |
| 1. | Zur Stellungnahme des Landratsamtes Bamberg vom 23. September 2022: |
Bauleitplanung:
Grundsätzlich bleibt zu vermerken, dass eine Bauleitplanung nicht das vorgesehene und geeignete Instrument darstellt, um eine gewünschte, individuelle, maßgeschneiderte Bebaubarkeit eines einzelnen Grundstücks zu regeln.
| Aus bauleitplanerischer Sicht wird insbesondere auf folgende Punkte hingewiesen: | ||
| 1. | Die Änderung an 3 der 4 Normelemente einer Bauleitplanung im Bereich eines einzelnen Baurechts im Umfeld einer klar geregelten bestehenden Bauleitplanung (inneren Ordnung) ist sowohl aus bauleitplanerischer als auch städtebaulicher Sicht bedenklich und kaum begründbar (Gefälligkeitsplanung!) | |
| 2. | a, | Maß der baulichen Nutzung: Erhöhung der Geschossflächenzahl GFZ von 0,5 aus 0,6. |
| b, | Bauweise: Änderung von offener zu geschlossener Bauweise. | |
| c, | Überbaubare Grundstücksfläche: Überproportionale Ausweitung der Baugrenzen, ausbrechend aus dem bestehenden, engstrukturierten Baufeldraster. | |
| 3. | Ergänzung zu Punkt 2 b: | |
| Die Festsetzung einer geschlossenen Bauweise, auf einem ca. 26 m breiten Grundstück, an welches beidseitig Grundstücke der offenen Bauweise anschließen, ist in sich unschlüssig und widerspricht dem Grundsatz einer geordneten Bauleitplanung. | ||
| Unabhängig von dieser Kernaussage ist die vorgelegte Änderung hinsichtlich ihrer (zeichnerischen) Festsetzungen nicht auf eine geschlossene Bauweise abgestimmt, sondern von der Planungsabsicht einer „Abweichenden Bauweise gem. § 22 Abs.4 BauNVO“ geprägt. | ||
Mit dem Vollzug des § 10 Abs. 3 BauGB sind 3 Planausfertigungen der o.g. Maßnahme, eine Begründung und eine Bekanntmachung dem Landratsamt vorzulegen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
Die Gemeinde passt den Entwurf an und nimmt den Umfang des Baufensters zurück, so dass die rückwärtige Gebäudefront nicht über das bestehende Hauptgebäude hinausspringt. Dadurch reduziert sich die Baugrenze in einem für die Gemeinde angemessenen Umfang.
Nachprüfung der Gemeinde kann die im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzte Geschossflächenzahl von 0,5 beibehalten werden und ändert die im Entwurf angepasste Geschossflächenzahl auf das ursprüngliche Maß.
Der Gemeinderat beschließt die Festsetzung „geschlossene Bauweise“ in „abweichende Bauweise“ zu ändern, um eine einseitige Grenzbebauung in der Bebauungsplanänderung zu zulassen. In dem Bebauungsplan bzw. in der Begründung werden die Änderungen aufgenommen.
| Abstimmung: | Für: 17 | Gegen: 0 |
| 2. | Zur Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Kronach vom 21. September 2022 |
Im Planungsbereich zur „5. Änderung des Bebauungsplanes Sachsenweg“ befinden sich keine Oberflächengewässer und es sind keine festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiete betroffen. Es ist lediglich einzelne Wohnbebauung betroffen, bei ordnungsgemäßer abwassertechnischer Erschließung bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Das Planungsgebiet liegt teilweise im wassersensiblen Bereich. Diese Gebiete sind durch den Einfluss von Wasser geprägt und kennzeichnen den natürlichen Einflussbereich des Wassers, in dem es zu Überschwemmungen und Überspülungen kommen kann. Nutzungen können hier beeinträchtigt werden durch: über die Ufer tretende Flüsse und Bäche, zeitweise hohen Wasserabfluss in sonst trockenen Tälern oder zeitweise hoch anstehendes Grundwasser. Im Unterschied zu amtlich festgesetzten oder für die Festsetzung vorgesehenen Überschwemmungsgebieten kann bei diesen Flächen nicht angegeben werden, wie wahrscheinlich Überschwemmungen sind. Die Flächen können je nach örtlicher Situation ein häufiges oder auch ein extremes Hochwasserereignis abdecken. An kleineren Gewässern, an denen keine Überschwemmungsgebiete oder Hochwassergefahrenflächen vorliegen kann die Darstellung der wassersensiblen Bereiche Hinweise auf mögliche Überschwemmungen und hohe Grundwasserstände geben und somit zu Abschätzung der Hochwassergefahr herangezogen werden. Auf die Gefahren und Regelungen von einer Überflutung durch „wild“ abfließendes Oberflächenwasser infolge Starkregenereignisse (vgl. §37 WHG ) wird nachdrücklich hingewiesen. Infolge von Starkregenereignissen können im Bereich des Bebauungsplans Überflutungen auftreten. Um Schäden zu vermeiden, sind bauliche Vorsorgemaßnahmen zu treffen, die das Eindringen von oberflächlich abfließendem Wasser in Erd- und Kellergeschosse dauerhaft verhindern. Eine Sockelhöhe von mind. 25 cm über der Fahrbahnoberkante wird empfohlen. Kellerfenster sowie Kellereingangstüren sollten wasserdicht und/oder mit Aufkantungen, z. B. vor Lichtschächten, ausgeführt werden. Der Abschluss einer Elementarschadensversicherung wird empfohlen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt die Aussagen zum wassersensiblen Bereich sinngemäß in die Begründung aufzunehmen.
| Abstimmung: | Für: 17 | Gegen: 0 |
| 3. | Zur Stellungnahme des Kreisbrandrates Thomas Renner vom 01. September 2022 | |
| I. | Löschwasserversorgung | |
| a) | Zur Sicherstellung der wirksamen Brandbekämpfung ist eine ausreichende Löschwasserversorgung von mind. 800 l/min über 2 Std. vorzusehen. (Richtlinie DVGWW405). Dies wird als gesichert angenommen. | |
| b) | Die Löschwasserversorgung für den ersten Löschangriff zur Brandbekämpfung und zur Rettung von Personen muss in einer Entfernung von 75 m Lauflinie bis zum Zugang des Grundstücks von der öffentlichen Verkehrsfläche aus sichergestellt sein. | |
| c) | Die Leistungsfähigkeit dieses Hydranten muss mind. 800l/min betragen. Die restliche Löschwassermenge muss in einem Umkreis von 300m nachgewiesen werden können. | |
| II. | Zufahrten, Aufstell- u. Bewegungsflächen | |
| a) | Die Erreichbarkeit des Bebauungsplangebietes erfolgt über die Hohe Straße und ist als gesichert anzusehen. | |
| b) | Bewegungsflächen sind auf der öffentlichen Straße vorhanden. | |
| III. | Zweiter Rettungsweg | |
| a) | Aus jeder Nutzungseinheit ist ein Zweiter Rettungsweg notwendig. Dieser kann baulich oder über Rettungsgeräte der Feuerwehr erfolgen. | |
| b) | Sollte der Zweite Rettungsweg über tragbare Leitern der Feuerwehr erfolgen, darf die Brüstungshöhe des anzuleiternden Fensters max. 8m betragen. | |
| c) | geeignete Aufstellflächen für tragbare Leitern müssen vorhanden und zugänglichsein. | |
| IV. | Sonstiges | |
| Die weiteren erforderlichen brandschutztechnischen Vorschriften im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens sind einzuhalten. In diesem Zusammenhang sind vor allem die Art. 28 (Brandwand) und Art. 30 (Dächer) der BayBO zu berücksichtigen. | ||
| Zu I. | Löschwasserversorgung |
Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg nimmt die Aussagen zur Löschwasserversorgung zur Kenntnis. In der Begründung werden die Ausführungen dazu übernommen.
| Abstimmung: | Für: | 17 | Gegen: | 0 |
| Zu II. | Zufahrten, Aufstell- u. Bewegungsflächen |
Die Aussagen zur Zufahrt und zu Aufstell- u. Bewegungsflächen wird vom Gemeinderat der Gemeinde Bischberg zur Kenntnis genommen.
| Abstimmung: | Für: | 17 | Gegen: | 0 |
| Zu III. | Zweiter Rettungsweg |
Da die Gebäudehöhe max. 4,7 m betragen darf, ist davon auszugehen, dass die Brüstungshöhe die geforderte Höhe von 8,0 m für das Anlegen der Feuerwehrleiter nicht überschreitet. Der Bauherr hat sicherzustellen, dass der zweite Rettungsweg gewährleistet ist. Dieser ist im Bauantrag zu berücksichtigen. Die Aussagen des Kreisbrandrates werden in der Begründung mit aufgenommen.
| Abstimmung: | Für: | 17 | Gegen: | 0 |
| Zu IV. | Sonstiges |
Die Gemeinde beschließt die Forderungen bzgl. der Art. 28 (Brandwand) und Art. 30 (Dächer) der BayBO in der Begründung zu ergänzen.
| Abstimmung: | Für: | 17 | Gegen: | 0 |
| 4. | Zur Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH Bamberg vom 21. September 2022 |
In dem von Ihnen überplanten Bereich befinden sich von uns betriebene Versorgungseinrichtungen.
Gegen das o. g. Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden.
Beiliegend erhalten Sie einen Lageplan, indem die Anlagen dargestellt sind. Auskünfte zur Lage der von uns betriebenen Versorgungsanlagen können Sie online über unser Planauskunftsportal einholen. Das Portal erreichen Sie unter: https://www.bayernwerk-netz.de/de/energie-service/kundenservice/planauskunftsportal.html
Wir bedanken uns für die Beteiligung am Verfahren und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung. Wir bitten Sie, uns bei weiteren Verfahrensschritten zu beteiligen
Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Die Bayernwerk-Leitung wird aus dem mitgeschickten Plan in die Bebauungsplanänderung zeichnerisch übernommen.
| Abstimmung: | Für: | 17 | Gegen: | 0 |
| 5. | Deutsche Telekom Technik GmbH 31. August 2022 |
Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 125 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben.
Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung:
Gegen die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Sachsenweg" der Gemeinde Bischberg haben wir keine Einwände.
Bei Planungsänderungen bitten wir uns erneut zu beteiligen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
| 6. | Zur Stellungnahme der Stadtwerke Bamberg vom 07. September 2022 |
Glasfaseranbindung FTTX:
Es bestehen keine Einwände.
Straßenbeleuchtung:
Die Stadtwerke Bamberg Energiedienstleistung GmbH tritt aufgrund der umfassenden Verantwortung der Straßenbeleuchtung gemäß dem Straßenbeleuchtungsvertrag als Betreiber der gesamten Straßenbeleuchtung in Bischberg auf. Änderungen der Straßenbeleuchtung werden dem Erschließungsträger in Rechnung gestellt.
Strom-/Gas-/ Wasserversorgung
Das Gebiet der Gemeinde Bischberg liegt nicht im Versorgungsbereich der Stadtwerke Bamberg.
Stellungnahme ÖPNV:
Von Seiten des Verkehrsbetriebes bestehen keine Bedenken.
Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
Falls Änderungen im Zusammenhang mit der bestehenden Straßenbeleuchtung im Zuge von Erschließungsmaßnahmen des betroffenen Baugrundrundstücks notwendig sind, hat der Bauherr die Kosten zu tragen.
| Abstimmung: | Für: | 17 | Gegen: | 0 |
| 7. | Bürgerbeteiligung |
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind keine Stellungnahmen eingegangen. Dies dient dem Gemeinderat zur Kenntnis.
| C. | Satzungsbeschluss: |
Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg nimmt Kenntnis von den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger, die im Rahmen der Verfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind. Zu den eingegangenen Anregungen wurden entsprechende Abwägungsbeschlüsse gefasst. Durch die Abwägungsbeschlüsse wurden geringfügige Änderungen veranlasst.
Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg beschließt die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Sachsenweg“ in der Fassung vom 27. Oktober 2022 gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und billigt die Begründung in der Fassung vom 27. Oktober 2022.
| Abstimmung: | Für: | 17 | Gegen: | 0 |
Bauantrag - Wohnraumerweiterung Untergeschoss durch seitliche Anbauten, sowie Nutzungsänderung Terrasse zu Wintergarten, Anwesen Flurnummer 450/9, Gemarkung Bischberg, Bebauungsplangebiet „Sachsenweg“, Hohe Straße 7
Der Sitzungspunkt wurde abgesetzt.
Antrag der CSU-Fraktion vom 7. September 2022 auf Änderung des § 21 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderats Bischberg (Einberufung der Sitzung)
Die Ausführungen vom 2. Bürgermeister Tobias Knoblach dienen zur Kenntnis.
Der Gemeinderat Bischberg beschließt die Änderung des § 21 Abs. 2 der Geschäftsordnung wie folgt:
(2) 1Die Sitzungen finden in der Regel im Sitzungssaal im Rathaus der Gemeinde Bischberg statt; sie beginnen regelmäßig um 18.00 Uhr und enden spätestens um 21.30 Uhr, angefangene Tagesordnungspunkte werden zu Ende behandelt. 2Regelmäßiger Sitzungstag für Gemeinderatssitzungen ist der Donnerstag. 3In der Einladung (§ 24) kann im Einzelfall etwas anderes bestimmt werden. 3Der erste Bürgermeister bestimmt bis Ende November des laufenden Jahres alle Termine der Gemeinderatssitzungen für das Folgejahr und gibt diese noch im laufenden Jahr bekannt.
| Abstimmung: | Für: | 17 | Gegen: | 0 |
| Örtliche Rechnungsprüfung 2021; | |
| a) | Vorlage an den Gemeinderat |
| b) | Bekanntgabe des Ergebnisses der örtlichen Prüfungsfeststellungen |
| c) | Stellungnahme der Verwaltung zu den bereits getroffenen Prüfungsfeststellungen |
| Ohne Abstimmung. | |
Bürgerversammlungen 2022;
Behandlung der Anregungen aus der Bevölkerung durch den Gemeinderat gemäß Art. 18 Abs. 4 der Gemeindeordnung (GO)
Der Sachvortrag vom 2. Bürgermeister Tobias Knoblach dient zur Kenntnis.
Die Niederschriften über die Bürgerversammlungen dienen den Fraktionen des Gemeinderates zur Kenntnis und beinhalten darüber hinaus überwiegend Fragen und Anregungen, die bereits beantwortet sind oder als einzelne Geschäfte der laufenden Verwaltung erledigt werden oder wurden.
Die Anfragen sind somit erledigt.
| Abstimmung: | Für: | 17 | Gegen: | 0 |
Gemeindliches Grundvermögen;
Verpachtung des Grundstücks an den SV DJK Tütschengereuth 1928 e. V. - Übernahme der Kosten zur Beschaffung einer neuen Schmutzwasserpumpe im Kontrollschacht
Der Sachvortrag vom 2. Bürgermeister Tobias Knoblach dient zur Kenntnis.
Grundsätzlich ist die Gemeinde Bischberg aufgrund der Festlegungen in der Entwässerungssatzung und im Pachtvertrag nicht für die Entwässerungsanlagen zuständig.
Nachdem aber im vorliegenden Fall die Gemeinde Bischberg Grundstückseigentümerin ist, bereits in der Vergangenheit die Kosten für die Wartung des Abwasserpumpwerks übernommen hat und nun auch für den Instandsetzungsauftrag federführend tätig war, werden letztmalig die Kosten für die Pumpe und das Schneidwerk im Kontrollschacht übernommen. Dies ist dem SV DJK Tütschengereuth mitzuteilen.
Der überplanmäßigen Ausgabe bei HSt. 5500.9880 wird zugestimmt.
| Abstimmung: | Für: | 17 | Gegen: | 0 |
Mitteilungen, Verschiedenes
Anschließend nicht öffentlicher Sitzung