| Sitzungstag: | Donnerstag, 23. Oktober 2025, 18:00 Uhr |
| Sitzungsort: | Sitzungssaal des Rathauses Bischberg |
Der Erste Bürgermeister Michael Dütsch eröffnet die Gemeinderatssitzung um 18:00 Uhr im Sitzungssaal und stellt fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde und das Gremium beschlussfähig ist.
TOP 115 Ausbau der Weipelsdorfer Straße;
Vorstellung der Entwurfsplanung für die Sanierung der Kanal- und Wasserleitungen
Referentin: Mira Ennes M.Eng, SRP-Schneider & Partner Ingenieur-Consult GmbH
Der Gemeinderat genehmigt die vorgestellte Planung und beschließt, mit dem Ausbau der Weipelsdorfer Straße im Jahr 2026 zu beginnen.
Im Vorgriff auf den Straßenbau sind die Kanal- und Wasserleitungen entsprechend der vorliegenden Planung zu erneuern.
Die SRP Ingenieur-Consult GmbH wird beauftragt, die Ausschreibung der Kanal- und Wasserleitungsarbeiten für die Weipelsdorfer Straße im offenen Verfahren durchzuführen.
Die Vergabe der Bauleistungen soll in der Dezembersitzung des Gemeinderats 2025 erfolgen.
Die Beauftragung der SRP Ingenieur-Consult GmbH erfolgt stufenweise mit den Leistungsphasen 5 bis 9 gemäß dem bestehenden Ingenieurvertrag vom 11. September 2024. Zusätzlich wird das Ingenieurbüro beauftragt, die Antragsunterlagen zur wasserrechtlichen Erlaubnis der neuen Einleitungsstelle zu erstellen, damit die Verwaltung die erforderlichen Anträge stellen kann.
Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt 2026 aufzunehmen.
| Abstimmung: | Für: | 20 | Gegen: | 0 |
TOP 116 Antrag der Filialkirchenstiftung St. Marien Trosdorf auf Bezuschussung des Projekts "Lichterkirche Trosdorf"
Referent: Kirchenpfleger Klemens Deinzer
Der Gemeinderat beschließt, dem Antrag der Filialkirchenstiftung auf Gewährung eines Zuschusses zum Projekt „Lichterkirche“ in Höhe von 8.000,00 EUR stattzugeben.
Darüber hinaus erteilt die Gemeinde als Eigentümerin des Kirchengebäudes der Filialkirchenstiftung die Genehmigung zur Durchführung des Projekts, vorbehaltlich der Einhaltung der denkmalrechtlichen Zustimmung sowie der brandschutzrechtlichen Vorgaben.
Sofern durch das Projekt verkehrsrechtlich oder baurechtlich relevante Maßnahmen (z. B. Aufstellung von Straßenschildern bzw. Werbeanlagen über 1 m² Größe, mögliche Lichtreflexionen auf den Straßenverkehr oder Auswirkungen auf Parkflächen) erforderlich werden, sind diese von der Antragstellerin eigenverantwortlich und auf eigene Kosten mit den zuständigen Behörden abzustimmen.
| Abstimmung: | Für: | 2 | Gegen: | 18 |
Alternative:
Der Gemeinderat beschließt, dem Antrag der Filialkirchenstiftung auf Gewährung eines Zuschusses zum Projekt „Lichterkirche“ in Höhe von 20 % maximal 4.800,00 EUR stattzugeben. Aus haushaltsrechtlichen Gründen ist bei einer freiwilligen Leistung (Art. 57 Abs. 1 GO) eine höhere Förderung als beantragt nicht möglich, um eine Gleichbehandlung Dritter sicherzustellen.
Darüber hinaus erteilt die Gemeinde als Eigentümerin des Kirchengebäudes der Filialkirchenstiftung die Genehmigung zur Durchführung des Projekts, vorbehaltlich der Einhaltung der denkmalrechtlichen Zustimmung sowie der brandschutzrechtlichen Vorgaben.
Sofern durch das Projekt verkehrsrechtlich oder baurechtlich relevante Maßnahmen (z. B. Aufstellung von Straßenschildern bzw. Werbeanlagen über 1 m² Größe, mögliche Lichtreflexionen auf den Straßenverkehr oder Auswirkungen auf Parkflächen) erforderlich werden, sind diese von der Antragstellerin eigenverantwortlich und auf eigene Kosten mit den zuständigen Behörden abzustimmen.
| Abstimmung: | Für: | 18 | Gegen: | 2 |
TOP 117 Offene Ganztagesschule der Grundschule Bischberg;
Antrag auf Personalkostenzuschuss für die Küchenarbeit des Mensapersonals (WV GR TOP 60/2022)
Der Gemeinderat Bischberg beschließt, die Kostenerstattung für den Anteil der Personalkosten für die Essensausgabe an der OGTS bis zu einem Betrag von 15.000,00 Euro je Schuljahr bis einschließlich dem Schuljahr 2027/28 zu gewähren. Der Kostenersatz ist durch den Träger jeweils zum Schuljahresende unter Nachweis der tatsächlich entstandenen Kosten bei der Gemeinde abzurufen.
Entsprechende Haushaltsmittel werden in den Haushaltsjahren 2026, 2027 und 2028 zur Verfügung gestellt.
| Abstimmung: | Für: | 15 | Gegen: | 5 |
TOP 118 Schulverband Bischberg;
Abberufung der Schulverbandsrätin Margriet Kalb - Anpassung der Mitgliederzahl aufgrund rückläufiger Schülerzahlen
Die Anzahl der Vertreter der Gemeinde Bischberg im Schulverbandsausschuss wird aufgrund der rückläufigen Schülerzahlen zum 1. Oktober 2025 auf einen Vertreter reduziert. Die weitere Vertretung der Gemeinde Bischberg im Schulverband Frau Margriet Kalb wird mit sofortiger Wirkung abberufen.
| Abstimmung: | Für: | 19 | Gegen: | 0 |
Ein Gremiumsmitglied war abwesend.
TOP 119 Kommunales Ortsrecht;
Erlass einer Satzung für das Archiv der Gemeinde Bischberg
Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf der Satzung für das Archiv der Gemeinde Bischberg (Archivsatzung). Der Satzungsentwurf der Archivsatzung, der der Niederschrift im Entwurf beiliegt, ist Bestandteil des Beschlusses.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Veröffentlichung und Umsetzung zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorzunehmen.
| Abstimmung: | Für: | 20 | Gegen: | 0 |
TOP 120 Kommunales Ortsrecht;
Erlass einer Satzung über die Gebühren für die Benutzung des Archivs der Gemeinde Bischberg
Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf der Satzung über die Gebühren für die Benutzung des Archivs der Gemeinde Bischberg - Archivgebührensatzung. Der Satzungsentwurf der Archivgebührensatzung, der der Niederschrift als Anlage beiliegt, ist Bestandteil des Beschlusses.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Gebührensatzung öffentlich bekannt zu machen und die erforderlichen organisatorischen Maßnahmen zur Umsetzung zu veranlassen.
| Abstimmung: | Für: | 20 | Gegen: | 0 |
TOP 121 Kommunales Ortsrecht;
Satzung über die Hausnummerierung der Gemeinde Bischberg
Der Gemeinderat Bischberg beschließt den Entwurf der Satzung über die Hausnummerierung der Gemeinde Bischberg - Hausnummerierungssatzung. Der Satzungsentwurf, der als Entwurf der Niederschrift als Anlage beiliegt, ist Bestandteil des Beschlusses.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Veröffentlichung und Umsetzung zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorzunehmen.
| Abstimmung: | Für: | 20 | Gegen: | 0 |
TOP 122 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz - Kommunalwahl 2026;
Berufung des/der Gemeindewahlleiters/in sowie des/der stellvertretenden Wahlleiters/in
Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg beruft gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GLKrWG:
| - | Frau Brigitte Zweyer zur Gemeindewahlleiterin für die Gemeinde- und Landkreiswahlen 2026 |
| - | Frau Sophie Schrepfer zur stellvertretenden Gemeindewahlleiterin für die Gemeinde- und Landkreiswahlen 2026 |
Die Berufung ist der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich (§ 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 GLKrWO) anzuzeigen.
| Abstimmung: | Für: | 20 | Gegen: | 0 |
TOP 123 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz - Kommunalwahl 2026;
Festsetzung der Aufwandsentschädigung für die bei der Kommunalwahl eingesetzten Wahlorgane und Wahlhelfer/innen
Der Gemeinderat Bischberg beschließt, die Aufwandsentschädigung für die bei der Kommunalwahl 2026 eingesetzten ehrenamtlichen Wahlvorstandsmitglieder pro Person für den Wahlsonntag, 8. März 2026, auf 60,00 EUR, für den darauffolgenden Montag, 9. März 2026, auf 40,00 EUR festzusetzen.
Für den Fall einer Stichwahl am 22. März 2026 werden 30,00 EUR festgesetzt.
Die Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des noch zu bildenden Wahlausschusses für die Kommunalwahl 2026 wird pro Person und Sitzung auf 30,00 EUR festgesetzt.
| Abstimmung: | Für: | 15 | Gegen: | 5 |
TOP 124 Bauleitplanung in der Gemeinde Bischberg - 6. Änderung des Teilbebauungsplanes "Industriegebiet Trosdorf";
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Bereich der Flurnummer 297/18, Gemarkung Trosdorf (WV GR TOP 75/2023)
Der Gemeinderat beschließt, den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Industriestraße 10“, Flurnummer 297/18, Gemarkung Trosdorf, gefasst in der Sitzung am 15. Juni 2023 unter TOP 75, aufzuheben.
Das ursprünglich geplante Bauvorhaben wird nicht mehr verfolgt, da das Grundstück verkauft wurde und der Vorhabenträger nicht mehr existiert. Somit sind die Voraussetzungen für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach § 12 BauGB nicht mehr gegeben.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufhebung öffentlich bekannt zu machen und die weiteren erforderlichen Schritte einzuleiten.
| Abstimmung: | Für: | 20 | Gegen: | 0 |
TOP 125 Gemeindlicher Fuhrpark - Bauhof;
Ersatzbeschaffung des AR Citymaster 1600 Classic - Auftragsvergabe (WV GR TOP 72/2025)
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe zur Beschaffung eines neuen Kehrfahrzeugs AR Citymaster 1650 im Direktkauf an die Hako GmbH, Hansastraße 4 in 91126 Schwabach gemäß dem Angebot vom 1. Oktober 2025 zum Preis von 144.704,86 EUR brutto unter Anrechnung
| - | der Inzahlungnahme des Altfahrzeugs in Höhe von 4.500,00 EUR netto |
| - | einer Gutschrift von 10.500,00 EUR netto auf die Mietkosten des Leihfahrzeugs |
| - | sowie 2 % Skonto auf den Kaufpreis |
Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt bereitzustellen bzw. umzuschichten. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Verträge abzuschließen.
| Abstimmung: | Für: | 20 | Gegen: | 0 |
TOP 126 Gemeindlicher Fuhrpark - Bauhof;
Ersatzbeschaffung der IVECO Daily Pritsche mit Seitenkipper (Fahrzeug BA GB 50 - WV GR TOP 103/2023)
Der Gemeinderat beschließt, die Ersatzbeschaffung eines neuen Transportfahrzeugs (IVECO Daily mit Kipper) an die Firma IVECO Bayern GmbH, Dieselstr. 65 in 90441 Nürnberg zum Preis von 48.671,00 EUR brutto gemäß Angebot vom 25. September 2025 zu vergeben. Dem Inzahlungnahmeangebot des bisherigen Fahrzeugs zum Angebotspreis von 15.000,00 EUR netto wird zugestimmt.
Die erforderlichen Haushaltsmittel werden 2026 bereitgestellt. Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Schritte zur Beschaffung einzuleiten und die Kaufverträge abzuschließen.
| Abstimmung: | Für: | 20 | Gegen: | 0 |
TOP 127 Wasserversorgungseinrichtung/Entwässerungseinrichtung;
Genehmigung der stufenweisen Beauftragung des Ingenieurbüros mit den LPH 5 bis 9 im Zuge der Maßnahme Schloßhof (WV GR TOP 19/2024)
Der Gemeinderat genehmigt die bereits erfolgte Beauftragung der SRP Ingenieur-Consult GmbH mit den Leistungsphasen 5–9 für die Planung der Kanal- und Wasserleitungen im Bereich des Schlosshofs auf Grundlage des Ingenieurvertrags vom 11. September 2024 nachträglich gemäß § 184 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt eingestellt.
| Abstimmung: | Für: | 20 | Gegen: | 0 |
TOP 128 Mitteilungen und Verschiedenes;
Anschließend folgt die nichtöffentliche Sitzung. Die Sitzung endet um 20:55 Uhr.
Die in der Sitzung gefassten Beschlüsse zum Erlass von Satzungen bzw. Bekanntmachungen werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gesondert im amtlichen Teil des Mitteilungsblatts der Gemeinde Bischberg zu gegebener Zeit bekannt gemacht.
Bischberg, 24. Oktober 2025
TOP 82 Breitbandausbau im Gemeindegebiet; Vorstellung der derzeitigen Erkenntnisse für den möglichen Glasfaserausbaus in Zusammenarbeit mit der Stadtnetz Bamberg Gesellschaft für Telekomunikation mbH, Dr. Michael Fiedeldey Geschäftsführer
TOP 131 Breitbandausbau im Gemeindegebiet; Beschluss über die weitere Vorgehensweise (WV GR TOP 82/2025)
Der Gemeinderat hat sich in seinen Sitzungen am 31. Juli 2025 und am 23. Oktober 2025 mit dem weiteren Vorgehen zum Breitbandausbau im Gemeindegebiet befasst und hierzu entsprechende Beschlüsse gefasst.
Die in den nichtöffentlichen Sitzungen unter TOP 82/2025 und TOP 131/2025 gefassten Beschlüsse sowie der aktuelle Sachstand werden in den hierfür freigegebenen Teilen zur öffentlichen Bekanntgabe gebracht.
Mit diesen Beschlüssen wird die Fortführung des Breitbandausbaus in der Gemeinde weiter vorangetrieben.
Bischberg, 24. Oktober 2025