In seiner Sitzung am 23. Oktober 2025 hat der Gemeinderat die Aufhebung seines Beschlusses vom 15. Juni 2023 über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auf dem Grundstück Industriestraße 12, Flurnummer 297/18, Gemarkung Trosdorf, gemäß § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen.
Die Aufhebung wurde erforderlich, da das Grundstück verkauft wurde und der Vorhabensträger nicht mehr existiert. Somit sind die Voraussetzungen für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach §12 BauGB nicht mehr gegeben.