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Mitteilungsblatt der Gemeinde Bischberg
Ausgabe 46/2023
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Ausschreibung Sachbearbeiter

Die Gemeinde Bischberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen

Verwaltungsangestellten (m/w/d) für die Verwaltung

in Vollzeit.

Der Arbeitsplatz umfasst schwerpunktmäßig allgemeine Verwaltungstätigkeiten, Mitarbeit und Bearbeitung bei einzelnen Vorgängen.

Die Bewerber sollen folgende Voraussetzungen erfüllen:

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erfolgreicher Abschluss zum Verwaltungsfachangestellten oder entsprechende Ausbildung (z. B. BL I) vergleichbare Qualifikation mit Erfahrung

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verantwortungsbewusstes, engagiertes und selbstständiges Arbeiten

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soziale Kompetenzen (Teamfähigkeit, Kommunikation mit Bürgern, Umgang mit Beschwerden)

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Organisationsvermögen und Belastbarkeit

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versierter Umgang mit MS-Office sowie gute allgemeine PC-Kenntnisse, Anwenden der einschlägigen IT-Programme

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Bereitschaft zur Mitgliedschaft und zum aktiven Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr

Unser Angebot als familien- und arbeitnehmerfreundliche Kommune umfasst:

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interessante, abwechslungsreiche, anspruchsvolle und verantwortungsvolle Tätigkeiten in einem engagierten Umfeld

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Teil- oder Vollzeitstelle mit einer tarifvertraglichen Vergütung nach TVöD je nach Qualifikation und Berufserfahrung,

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familienorientiere, flexible Arbeitszeitgestaltung im Gleitzeitrahmen

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bedarfsgerechte Fort- und Weiterbildungen

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zukunftssichere Beschäftigung im öffentlichen Dienst mit den entsprechenden, attraktiven Zusatzleistungen wie z.B. Altersvorsorge, Jahressonderzahlung – Leistungsorientierte Bezahlung

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Einarbeitung bzw. Übergangszeit werden gewährleistet

Die Stelle ist zunächst auf zwei Jahre befristet. Schwerbehinderte Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Schriftliche Bewerbungen mit Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisabschriften, etc. werden bis 11. Dezember 2023 an das Personalamt der Gemeinde Bischberg, Schulstraße 16, 96120 Bischberg erbeten. Für Auskünfte steht Ihnen Herr Dütsch (Tel.-Nr. 0951/96638-10, E-Mail:

verwaltungsleitung@bischberg.de) gerne zur Verfügung.

(Bewerbungsunterlagen werden nur mittels frankierten Rückumschlag zurückgesandt.)