Titel Logo
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bischberg
Ausgabe 46/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Landratsamt

„Stille Tage“ sind geschützt

Im Hinblick auf die bevorstehenden Feiertage weist das Landratsamt Bamberg auf die Vorschriften des Feiertagsgesetzes hinsichtlich der stillen Tage hin:

„Stille Tage“ nach Art. 3 Abs. 1 FTG sind

-

der Volkstrauertag am 17.11.2024,

-

der Buß- und Bettag am 20.11.2024,

-

der Totensonntag am 24.11.2024,

-

der Heiliger Abend am 24.12.2024.

Der Schutz der stillen Tage beginnt um 2:00 Uhr, am Heiligen Abend um 14:00 Uhr; er endet jeweils um 24:00 Uhr.

An stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist (Art. 3 Abs. 2 Satz 1 FTG).

Sportveranstaltungen sind jedoch erlaubt, ausgenommen am Buß- und Bettag (Art. 3 Abs. 2 Satz 2 FTG).

Es gilt an den stillen Tagen kein absolutes Musikverbot, sondern es sind lediglich solche öffentlichen Unterhaltungsveranstaltungen verboten, die nicht mit dem ernsten Charakter des jeweiligen stillen Tages vereinbar sind.

Mit Geldbuße bis zu zehntausend Euro kann belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Regelungen des Feiertagsgesetzes nicht beachtet.

Wir bitten um Beachtung!