| Sitzungstag: | Donnerstag, 07.11.2024, 18:00 Uhr |
| Sitzungsort: | Sitzungssaal des Rathauses Bischberg |
Der 1. Bürgermeister Michael Dütsch eröffnet die Gemeinderatssitzung um 18:00 Uhr im Sitzungssaal und stellt fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde und das Gremium beschlussfähig ist.
TOP 89
Zentrale Dienste;
Beschluss über die Vergabe der Herausgabe, Herstellung, Lieferung und Verteilung des Mitteilungsblattes (WV TOP GR 94/2020)
Beschluss:
Die Ausführungen des Ersten Bürgermeisters Michael Dütsch dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.
Der Gemeinderat beschließt, die Herausgabe, Herstellung, Lieferung und Verteilung des Mitteilungsblattes für weitere vier Jahre (bis zum 31.12.2029) an die Linus Wittich Medien KG,91301 Forchheim zu einem Bezugspreis von 135,00 € netto pro Ausgabe bei Zugrundelegung einer veröffentlichten Textseitenzahl von bis zu 16 Seiten pro Ausgabe im Jahresdurchschnitt (50 Kalenderwochen) zu vergeben. Über das vereinbarte Textvolumen hinausgehende Textseiten werden am Ende des Kalenderjahres mit 29,00 EUR netto pro Textseite berechnet. Des Weiteren nimmt er vom Alternativangebot als ePaper-/PDF-Archiv bzw. Mein Ort-App für 499,00 EUR zzgl. 19 % MwSt., dem Sonderpapier für 650,00 EUR netto zzgl. 7 % MwSt. sowie als komplette Farbausgabe (4C) für 3.250,00 EUR zzgl. 7 % MwSt. Gebrauch.
An der wöchentlichen Herausgabe des Mitteilungsblattes soll festgehalten und das Mitteilungsblatt soll auch weiterhin den Bürgerinnen und Bürgern kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Vertrag mit dem Verlag abzuschließen und zu erfragen, ob eine Einsparung bei der Verteilung der Mitteilungsblätter möglich ist.
Die Haushaltsmittel sind im Haushalt 2025 entsprechend anzupassen.
| Abstimmung: | Für: | 17 | Gegen: | 2 |
TOP 90
Sport- und Freizeitanlagen;
Errichtung einer Multisportanlage an der Weipelsdorfer Straße in Bischberg (WV TOP GR 125/2023)
Beschluss:
Die Ausführungen des Ersten Bürgermeisters Michael Dütsch dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.
Die Gemeinderat Bischberg beschließt, dass die Multisportanlage auf der Flurnummer 396 Gmkg. Bischberg umgesetzt werden soll. Ebenso soll auf der Flurnummer 396, Gmkg. Bischberg eine Pumptrack-Anlage errichtet werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah entsprechende Angebote von Planungsbüros zur Begleitung des notwendigen Bauleitplanverfahrens einzuholen und dem Gemeinderat zur Vergabe vorzulegen.
| Abstimmung: | Für: | 19 | Gegen: | 0 |
TOP 91
Liegenschaftsverwaltung;
Vergabe der Abbrucharbeiten der Gebäude auf dem Grundstück Fl.-Nr. 6 und 421, Gmkg. Tütschengereuth (Verkehrssicherungspflicht)
Beschluss:
Die Ausführungen des Ersten Bürgermeisters Michael Dütsch dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für den Abriss des ehemaligen Anwesens Staudigel, Tütschengereuther Hauptstraße 25 an die Firma Schlick GmbH, Krumbach 7, 96138 Burgebrach entsprechend ihres Angebotes vom 20. September 2024 zur pauschalierten Angebotssumme von 85.680 EUR (brutto) zu vergeben. Die Arbeiten werden noch im Jahr 2024 ausgeführt.
Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt eingestellt.
| Abstimmung: | Für: | 19 | Gegen: | 0 |
TOP 92
Kommunales Ortsrecht - Grundsteuerreform;
Erlass einer Hebesatzsatzung
Beschluss:
Die Ausführungen des Ersten Bürgermeisters Michael Dütsch dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.
Der Gemeinderat Bischberg beschließt die vorliegende Satzung für die Hebesätze der Gemeinde Bischberg. Der Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt wird, ist Bestandteil des Beschlusses.
Damit wird der Hebesatz der Grundsteuer A (Betriebe Land- und Forstwirtschaft) von 315 v.H. auf 238 v. H. und der Hebesatz der Grundsteuer B (Grundstücke) von bisher 315 v.H. auf 238 v. H. festgesetzt. Der Gewerbesteuerhebesatz von 400 v. H. soll beibehalten werden.
| Abstimmung: | Für: | 19 | Gegen: | 0 |
TOP 93
Kommunales Ortsrecht;
Neuerlass der Hundeverordnung
Beschluss:
Die Ausführungen des Ersten Bürgermeisters Michael Dütsch und der Entwurf der neuen Hundeverordnung dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.
Der Gemeinderat Bischberg beschließt die vorliegende Verordnung über das Einschränken des freien Umherlaufens von großen Hunden und Kampfhunden der Gemeinde Bischberg (Hundeverordnung – HundeV). Der Verordnungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt wird, ist Bestandteil des Beschlusses.
| Abstimmung: | Für: | 19 | Gegen: | 0 |
TOP 94
Kommunales Ortsrecht;
Neuerlass der Benutzung der gemeindlichen Grünanlagen und Spielanlagen der Gemeinde Bischberg
Beschluss:
Die Ausführungen des Ersten Bürgermeisters Michael Dütsch und der Entwurf der neuen Grünanlagensatzung dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.
Der Gemeinderat Bischberg beschließt die vorliegende Satzung für die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Spielanlagen der Gemeinde Bischberg (Grünanlagensatzung – GrünanlS). Der Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt wird, ist Bestandteil des Beschlusses.
| Abstimmung: | Für: | 19 | Gegen: | 0 |
TOP 95
Öffentlicher Personennahverkehr;
Genehmigung des Neuabschlusses der Vereinbarung über die Finanzierung grenzüberschreitender Verkehrsleistungen
Beschluss:
Die Ausführungen des Ersten Bürgermeisters Michael Dütsch dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.
Der Gemeinderat genehmigt die Vereinbarung über die Finanzierung grenzüberschreitender Verkehrsleistungen mit Schreiben vom 15. Oktober 2024 und somit die Übernahme des 2/3-Anteils der Gemeinde Bischberg in der Zeit vom 1. August 2024 bis 31. Juli 2028.
Die Verwaltung wird beauftragt eine entsprechende Vereinbarung mit dem Landkreis Bamberg abzuschließen.
Entsprechende Haushaltsmittel sind ab dem Jahr 2025 bei HSt. 7900.7160 einzustellen.
| Abstimmung: | Für: | 19 | Gegen: | 0 |
TOP 96
Förderung der Kinder- und Jugendhilfe;
Übernahme von weiteren freiwilligen Zuwendungen von der Gemeinde Bischberg an Träger von Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen
Beschluss:
Die Ausführungen des Ersten Bürgermeisters Michael Dütsch dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.
Der Gemeinderat Bischberg beschließt dem Antrag der Betriebsträger für Einrichtungen im Gemeindegebiet Bischberg ab 01. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025 auf Unterstützung mit einer freiwilligen weiteren Förderung durch die Kommune nachzukommen und folgt den Vorschlag, dass die Träger diese Leistungen für den Unterhalt der Einrichtungen zur Vermeidung der Erhöhung von Elternbeiträgen verwenden müssen und auf Vergünstigungen durch die Kommune aus ihren Betriebsträgervereinbarungen verzichten müssen.
| Abstimmung: | Für: | 1 | Gegen: | 18 |
TOP 97
Mitteilungen und Verschiedenes
anschließend nicht öffentliche Sitzung