Nachdem bereits fehlerhafte Grundsteuermessbetragsbescheide und Einspruchsverfahren von den Finanzbehörden bearbeitet werden und wir unseren Datensatz erhalten haben, konnte der Gemeinderat kürzlich die erforderliche Hebesatzsatzung erlassen. Diese wurde im Mitteilungsblatt Nr. 46 vom 15. November 2024 bekanntgegeben. Sie finden diese auch auf unserer Internetseite unter der Rubrik Satzungen.
Dies ist erforderlich, da die bisherigen Hebesätze mit Ende des aktuellen Hauptveranlagungszeitraums, d.h. zum 1. Januar 2025, automatisch ihre Geltung (vgl. § 25 Abs. 2 GrStG) verlieren und die Gemeinde Bischberg sonst ab 1. Januar 2025 keine Grundsteuer erheben könnte.
Bei der Berechnung und Festsetzung wurde ein besonderes Augenmerk auf die aufkommensneutrale Erhebung festgelegt. Aufkommensneutralität bedeutet, dass die Gemeinde nach Umsetzung der Reform ihr Grundsteueraufkommen insgesamt stabil halten kann – also im Jahr 2025 ähnlich viel an Aufkommen aus der Grundsteuer hat wie in den Jahren vor der Reform. Aufkommensneutralität bedeutet NICHT, dass die individuelle Grundsteuer des jeweiligen Grundstückseigentümers gleichbleibt.
Die Hebesätze der Grundsteuer A und B betragen dann 238 v. H. (bisher 315 v. H.) ab 1. Januar 2025.
Deshalb können Sie jetzt selbst prüfen wie in Ihrem Fall die Grundsteuer neu errechnet. Nehmen Sie den festgesetzten Messbetrag vom Finanzamt x 2,38 = neue Grundsteuer (dividiert durch 4 ergibt den Abschlag zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.).
Bitte beachten Sie, dass die von der Finanzverwaltung erlassenen Grundsteuermessbescheide für die Gemeinde stets verbindlich sind. Das bedeutet, dass die Gemeinden hieran bis zur Änderung durch die Finanzämter gebunden sind und selbst im Falle offensichtlicher Unrichtigkeiten nicht davon abweichen dürfen!!!!
Sind Sie der Meinung einer der Bescheide ist nicht richtig? In diesem Fall müssen Sie sofort tätig werden. Weitere Informationen – insbesondere innerhalb welcher Frist Sie einen Rechtsbehelf einlegen können und an welche Behörde Sie ihn adressieren müssen – entnehmen Sie bitte der in den jeweiligen Bescheiden enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung.
Falls Sie beim Finanzamt Einspruch einlegen wollen, nutzen Sie bitte möglichst www.elster.de (persönliches Benutzerkonto > Formulare & Leistungen > Anträge, Einspruch und Mitteilungen > Einspruch).
Aber auch, wenn die Frist für den Rechtsbehelf abgelaufen ist, müssen Sie Fehler beim Finanzamt bzw. bei der Kommune schriftlich anzeigen. Die Bescheide können dann ggf. noch für die Vergangenheit, auf alle Fälle aber für die Zukunft berichtigt werden. Bis zur Berichtigung durch das Finanzamt Bamberg bleiben auch die sog. Folgebescheide (Grundsteuerbescheid) gültig.
Sind die Bescheide, die sie erhalten haben, zwar ursprünglich nicht fehlerhaft aber mittlerweile überholt, weil sich an Ihrem Grundstück oder Betrieb der Land- und Forstwirtschaft seit dem Erlass der Bescheide etwas geändert hat, müssen Sie dies anzeigen.
Bei Fragen zum zugrunde gelegten Grundsteuermessbetrag oder den Grundsteueräquivalenzbeträgen bzw. dem Grundsteuerwert wenden Sie sich bitte schriftlich an Ihr zuständiges Finanzamt, oder die Informations-Hotline zur Bayerischen Grundsteuer unter der Telefon-nummer 089 30700077.
Die Gemeindeverwaltung rechnet aber nicht damit, dass die neuen Hebesätze in den nächsten Jahren gleichbleiben. Bereits jetzt haben wir von unserer Rechtsaufsicht die Empfehlung erhalten, dass die Kommune aufgrund der wegbrechenden Einnahmen und Einnahmemöglichkeiten die Hebesätze erhöhen sollte. Der Gemeinderat hat sich aber bewusst entschieden, das Umstellungsjahr durch die Reform auf eine aufkommensneutrale Erhebung zu beschränken, um die Transparenz auch für die Bürger zu erhalten.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir durch die wegbrechenden Einnahmen und stetigen Aufgabenmehrungen und Ausgabensteigerungen in künftigen Jahren mit einer Erhöhung der Grundsteuerhebesätze reagieren werden!
Wie geht es in Bischberg weiter?
Dezember 2024 – Verarbeitung der Daten durch die Gemeinde
Gemeinde erlässt neue Bescheide für alle Grundstücke im Gemeindegebiet:
Gemeinde übernimmt den Grundsteuermessbetrag, multipliziert diesen mit dem Hebesatz und erlässt einen Grundsteuerbescheid, soweit keine Steuerbefreiung vorliegt.
Neue Grundsteuer tritt 1. Januar 2025 in Kraft
Falls Sie sich gegen den Grundsteuerbescheid wenden möchten (falscher Hebesatz angewendet wurde), legen Sie bitte schriftlich Widerspruch (per E-Mail ist nicht gültig) gegen den Grundsteuerbescheid bei der Gemeinde Bischberg ein. Ansonsten wenden Sie sich bitte an das Finanzamt.